dbb magazin 9/2024

Gesundheitspolitik gematik soll zur Digitalagentur werden Model Foto: Colourbox.de Die Bundesregierung baut die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (gematik) zur Digitalagentur für Gesundheit um. Das soll ihre Handlungsfähigkeit angesichts der Herausforderungen der digitalen Transformationen im Gesundheitswesen und in der Pflege stärken. Die neue Digitalagentur soll die Digitalisierung des Gesundheitswesens in Zukunft effektiver steuern. Das ist das Ziel des am 17. Juli 2024 im Bundeskabinett beschlossenen Gesundheits-Digitalagentur-Gesetzes (GDAG). Dazu erhält die Digitalagentur nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit künftig mehr Verantwortung für die Gesamtprozesse bei der Entwicklung der Digitalprodukte. Sie begleitet den Prozess von der Erstellung der Spezifikation über die Ausschreibung von Entwicklung und Betrieb der Komponenten, Dienste und Anwendungen bis hin zur Verpflichtung der Anbieter und Hersteller, Maßnahmen zur Störungsbeseitigung zu ergreifen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach ist überzeugt: „Die Aufholjagd in der Digitalisierung geht weiter. Digitalisierung ist die Zukunft guter Medizin. Die neue Digitalagentur soll ermöglichen, dass durch ihre Durchgriffs- und Aufsichtsrechte, digitale Infrastruktur wie Praxissoftware, die elektronische Patientenakte oder digitale Krankenhausakten auch zuverlässig und schnell funktionieren. Ärztinnen und Ärzte müssen Digitalisierung auch als Hilfe im Praxisalltag erfahren. Davon hängt die Akzeptanz der Digitalisierung ab.“ Das sieht das GDAG vor Bei der Entwicklung und Bereitstellung von Komponenten und Diensten der Telematikinfrastruktur (TI) gilt künftig ein differenziertes Marktmodell, in dem die Digitalagentur unterschiedliche Rollen einnimmt: Anwendungen, die auf dem Markt vielfach angeboten werden, werden weiterhin von der Digitalagentur spezifiziert und in unterschiedlichen Abstufungen durch die Anbieter entwickelt. Wesentliche Komponenten und Dienste der TI sollen in Zukunft zentral per Vergabeverfahren beschafft und den Leistungserbringern bereitgestellt werden. Komponenten und Dienste der TI, die zentral und nur einmalig vorhanden sein können, können in der Verantwortung der Digitalagentur entwickelt und betrieben werden. So werden Qualität, Wirtschaftlichkeit und die zeitgerechte Bereitstellung der Produkte verbessert und das Gesamtsystem stabiler. DIGITALISIERUNG 22 FOKUS dbb magazin | September 2024

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