Um alle relevanten Informationen schnellstmöglich zusammenzutragen, erhält die Digitalagentur das Mandat, im Interesse der Störungsbeseitigung Informationen von Herstellern und Anbietern anzufordern und, falls erforderlich, die Beteiligten zu verpflichten, konkrete Maßnahmen zu ergreifen. Die Digitalagentur kann auch eigene Maßnahmen ergreifen. Die Anbieter und Hersteller haben der Digitalagentur die hierdurch entstehenden Kosten zu ersetzen. Hoheitliche Aufgaben Die Digitalagentur wird mit weiteren hoheitlichen Aufgaben beliehen. Das umfasst die Zulassung, das Zertifizierungsverfahren sowie die Erteilung von Anordnungen zur Gefahrenabwehr innerhalb der TI. Um die Sicherheit der TI zu stärken, werden außerdem die Bußgeldtatbestände erweitert und die Zusammenarbeit zwischen dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) als Bußgeldbehörde und der Digitalagentur verstärkt. Das Kompetenzzentrum für Interoperabilität im Gesundheitswesen (KIG) erhält weitere Aufgaben. So wird es qualitative und quantitative Anforderungen an informationstechnische Systeme im Gesundheitswesen festlegen. Es ist als zentraler Akteur für die Förderung von Interoperabilität verantwortlich. Hierunter fallen auch die Praxisverwaltungssysteme (PVS), für die das KIG unter anderem Anforderungen an Architektur und Funktionalitäten beschreiben wird. So wird sichergestellt, dass die Systeme nicht nur auf allen Ebenen interoperabel sind, sondern auch in der Praxis einen echten Mehrwert für die Versorgung bieten. Erweiterter Support Damit die IT-Systeme die qualitativen und quantitativen Anforderungen auch in der Praxis tatsächlich einhalten, finden die mit dem Digital-Gesetz eingeführten Mechanismen auch hier Anwendung: In einem verpflichtenden Konformitätsbewertungsverfahren wird die Einhaltung der Anforderungen überprüft. Bei Fehlen eines Zertifikats ergeben sich für Mitbewerber rechtliche Möglichkeiten wie ein Anspruch auf Unterlassung oder Schadensersatzansprüche. Die Digitalagentur legt Standards der Benutzerfreundlichkeit der Komponenten, Dienste und Anwendungen der TI fest. Gleichzeitig stellt sie sicher, dass diese eingehalten und bestehende Hürden bei der Nutzung im Markt beseitigt werden. Weiter wird sie bei der Digitalisierung von Versorgungsprozessen im Gesundheitswesen und der Pflege als Partner unterstützen. Die koordinierende Stelle bei der Digitalagentur erhält die zusätzliche Aufgabe, Anliegen entgegenzunehmen, die mit dem elektronischen Rezept sowie den sicheren Kommunikationsverfahren „Kommunikation im Medizinwesen“ (KIM) und dem TI-Messenger (TIM) im Zusammenhang stehen. Hierdurch sollen die Nutzerinnen und Nutzer eine zentrale Stelle für ihre Anliegen zur Verfügung haben. _ FOKUS 23 dbb magazin | September 2024
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