dbb magazin 9/2024

ONLINE Elektronische Patientenakte Digitalisierungsprojekt in Quarantäne Der Countdown läuft: Eigentlich sollte die elektronische Patientenakte (ePA) am 15. Januar 2025 für alle gesetzlich Versicherten verpflichtend werden. In den bisherigen Tests kränkelt die ePA jedoch massiv und wird deswegen vorerst in Quarantäne gesteckt. Im Januar 2021 ging die ePA in freiwilliger Form an den Start. Damals musste sie beantragt werden, 2025 erhalten sie alle verpflichtend – außer sie widersprechen explizit. Die digitale Akte soll nicht nur Bürokratie abbauen, sondern auch die medizinische Behandlung verbessern: Ärztinnen und Ärzte haben einen vollständigen Überblick über die Krankheits- und Behandlungsgeschichte ihrer Patientinnen und Patienten. So können überflüssige Mehrfachbehandlungen vermieden werden, was wiederum das Personal in den Krankenhäusern, die Krankenkassen und das Nervenkostüm der Betroffenen entlastet. Krankenhäuser und andere medizinische Einrichtungen können durch die digitale Variante Zeit sparen und sich statt der Bürokratie ihren Patientinnen und Patienten widmen. Gleichzeitig ist die ePA ein weiterer Baustein auf dem Weg zur Digitalisierung der Republik – ein Baustein, der in vielen anderen Ländern wie Estland schon lange gang und gäbe ist. Anamnese der Symptome Allerdings ist die ePA von ähnlichen Symptomen geplagt wie andere E-Akten-Projekte in Deutschland: Praxen berichten, dass die Software zu lange lädt, unnötig komplex ist, häufig abstürzt – kurz: Manchmal dauert die Bearbeitung der digitalen Akte länger als die ehemals analoge. Viele sehen ihre Einrichtung nicht ausreichend für den Roll-out zum Jahreswechsel ausgestattet. Nicola Buhlinger-Göpfarth, Co-Vorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, gab der Funke Mediengruppe Ende Juni 2024 folgende Einschätzung: „Stand jetzt ist die Umsetzung allerdings so schlecht, dass wir leider mit einem Chaosstart rechnen müssen.“ Weiter beschreibt sie die Akte als „de facto kaum nutzbar“ aufgrund „unendlicher Ladezeiten“ und nannte es „mehr als gewagt“, die über 70 Millionen Nutzerinnen und Nutzer der Akte auszusetzen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) drückt es auf ihrer Website ein wenig freundlicher aus: „Bisherige Erfahrungen zeigen jedoch, dass das Softwaremodul für die ePA sehr häufig unzureichend und nicht alltagstauglich umgesetzt ist.“ Hinzu kommt, dass die bestehenden analogen Dokumente erst einmal eingescannt und digitalisiert werden müssen, was Aufgabe der Krankenkassen ist. Innerhalb von zwei Jahren können Patientinnen und Patienten zweimal bis zu zehn Dokumente auf diese Weise in die digitale Akte überführen lassen. Im Vergleich mit anderen elektronischen Akten ist die Achillesferse auch hier der Digitalisierungsstau. Neben Ärztinnen, Ärzten und medizinischen Fachangestellten können aber auch Patientinnen und Patienten selbst Daten in die ePA laden. Möglich machen das die Apps der Krankenkassen. Die KBV setzt sich dafür ein, „… dass der Aufwand © Erdacht mit KI 24 FOKUS dbb magazin | September 2024

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