dbb magazin 9/2024

[für die Praxen, Anm. d. Red.] so gering wie möglich ist. Eine wesentliche Voraussetzung ist, dass das Praxisverwaltungssystem für die ePA gut funktioniert. Außerdem müssen die Krankenkassen, aber auch das Bundesgesundheitsministerium die Versicherten umfassend informieren. Dies darf nicht an den Praxen hängen bleiben.“ Eine weitere Limitation der ePA ist die maximale Dateigröße von 25 Megabyte. Das kann gerade bei hochauflösenden Bildern oder Bildserien wie MRT-Scans eine unnötige Hürde sein. Geburtsfehler nicht wiederholen Auch die Bundesärztekammer (BÄK) attestiert der ePA „dringenden Nachbesserungsbedarf“. In ihrem Statement vom Mai bemängelt sie einen fehlenden zentralen Virenscanner – gerade in Zeiten zunehmender Cyberattacken gegen das Gesundheitssystem eine gefährliche Schwachstelle – und das Fehlen einer Volltextsuche in der Akte. Gerade Letzteres ist eine Funktion, die eigentlich Standard für jede texthaltige Software ist. Die BÄK hatte bereits im Februar 2024 in einer gemeinsamen Pressemitteilung mit der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KBV), der Bundeszahnärztekammer, der deutschen Krankenhausgesellschaft und dem deutschen Apothekerverband auf die Mängel aufmerksam gemacht. „Schon die ePA, die die Kassen seit Beginn 2021 anbieten mussten, hat wegen unzureichender Praktikabilität bei Patienten und Ärzten keine Resonanz gefunden. Die neue ePA, die ‚ePA für alle‘, darf diesen Geburtsfehler nicht wiederholen“, forderte Erik Bodendieck, Co-Vorsitzender des Ausschusses „Digitalisierung in der Gesundheitsversorgung“ der BÄK. Diesbezüglich müsse schnell nachgearbeitet werden. Die ePA darf nicht zur ePIDEMIE werden Die KBV appelliert auf ihrer Website an die Politik: „Die ePA darf nicht zur Erreichung politischer Ziele nur formal, mit unzureichender Funktionsfähigkeit und womöglich fehlerhaft eingeführt werden. Dies wäre aus Sicht der KBV kein erfolgreicher Start und würde der Intention der ePA, die medizinische Versorgung zu verbessern, massiv schaden und zu einem erheblichen Vertrauensverlust aufseiten der Patienten wie auch der Ärzte und Psychotherapeuten führen.“ Die Diagnosen der Ärztinnen und Ärzte haben bei den Sorgeberechtigten der ePA, sprich dem Bundesgesundheitsministerium und der Nationalen Agentur für Digitale Medizin (gematik), wohl gefruchtet: Am 25. Juni 2024, nur zwei Tage vor dem FunkeInterview mit Buhlinger-Göpfarth, lud das BMG gemeinsam mit der gematik und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zur Informationsveranstaltung „elektronische Patientenakte für alle“ ein. Dort sollten der aktuelle Stand und die weitere Entwicklung präsentiert sowie Fragen beantwortet werden. Auf der Veranstaltung wurde der flächendeckende Roll-out flächendeckend zurückgerollt: Statt überall geht die ePA im Januar 2025 erst mal nur in Hamburg, Mittel-, Ober- und Unterfranken an den Start. Hamburg und Franken wurden von der gematik als Modellregionen für digitale Gesundheit ausgewählt. Wenn die Pilotphase dort erfolgreich verläuft, soll die ePA im Frühjahr oder Sommer 2025 dann tatsächlich deutschlandweit kommen. Für die ePA bedeutet das: Quarantäne, bis Symptome und Ansteckungsgefahr verschwunden sind. Deutschland nicht im ePA-Fieber Die Menschen in Deutschland blicken mit gemischten Gefühlen auf die ePA. In einer Umfrage des Branchenverbandes Bitkom hielten 89 Prozent der Befragten die Digitalisierung im Gesundheitswesen grundsätzlich für richtig und 71 Prozent wollten die ePA auch nutzen. 48 Prozent fühlte sich dagegen von der Digitalisierung im Gesundheitswesen überfordert. Bitkom-Vizepräsidentin Christina Raab kommentierte die Ergebnisse der Studie auf der Website des Verbandes: „Die Menschen in Deutschland finden diese Entwicklung richtig, stoßen im alltäglichen Umgang mit digitalen Technologien und Anwendungen im Gesundheitsbereich aber noch auf Hürden. Ob elektronische Patientenakte, E-Rezept oder KI in der Medizin: Wir müssen die Kompetenzen zum Umgang mit digitalen Gesundheitstechnologien und -anwendungen stärken.“ Die Bitkom-Befragung zeigt auch eine steigende Bereitschaft, die ePA zu nutzen. Betrug der Anteil derer, die 2022 die ePA eher nicht oder gar nicht nutzen wollen, noch 37 Prozent, ist er 2023 auf 26 Prozent gesunken. Aufschlussreich sind auch die Gründe, warum ein Viertel der Befragten die ePA ablehnt: Etwa die Hälfte hat Bedenken, dass ihre Daten in die falschen Hände geraten oder empfindet die Aufklärung über die ePA als mangelhaft. 41 Prozent ist sie zu kompliziert und 31 Prozent sehen in der ePA keinen Mehrwert. Insgesamt wünschen sich knapp zwei Drittel der Befragten eine bessere Aufklärung über die ePA. Allgemein ist nach den Ergebnissen der Bitkom-Studie die Zustimmung zur Digitalisierung des Gesundheitswesens dennoch gestiegen: 84 Prozent sehen die Digitalisierung dort als Chance, im Vorjahr waren es noch 74 Prozent. Ebenfalls auf der genannten Veranstaltung räumte BSI-Präsidentin Claudia Plattner mit Bedenken zur Cybersicherheit der ePA auf. Die Kolleginnen und Kollegen vom BSI seien über die Sicherheitsarchitektur der ePA „wirklich mit der Zahnbürste drübergegangen“. dsc FOKUS 25 dbb magazin | September 2024

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