ONLINE Onlinezugangsgesetz 2.0 Neustart mit angezogener Handbremse © Three Throne Productions/Unsplash.com Am 31. Dezember 2022 war die Frist zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) abgelaufen. Die Bilanz bis dahin: Von 575 angekündigten Verwaltungsleistungen waren nur 33 flächendeckend vollständig online verfügbar. Jetzt soll das OZG 2.0 den erhofften Digitalisierungsschub in die Verwaltungen bringen. Relativ bald nach dem Ablauf der Umsetzungsfrist des OZG hatte das Bundeskabinett am 24. Mai 2023 einen Gesetzentwurf zum OZG 2.0 verabschiedet. Aufgrund der parlamentarischen Sommerpause und geopolitischer Krisen stand es erst am 20. September 2023 erstmalig auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages und wurde anschließend zur weiteren Beratung in den Innenausschuss überwiesen. Zwischen den Ampelfraktionen bestand Uneinigkeit darüber, ob mit dem Gesetz ein Rechtsanspruch auf digitale Verwaltungsdienstleistungen eingeführt werden sollte oder nicht. FDP und Bündnis 90/Die Grünen waren dafür, die SPD dagegen. Der Streit zwischen den Parteien zog sich monatelang hin. In der Folge verständigten sich die Regierungsfraktionen verzögert auf eine gemeinsame Position; das Gesetz wurde erst am 23. Februar 2024 vom Bundestag beschlossen. Letztlich wurde ein Kompromiss gefunden, der den Rechtsanspruch in einer abgemilderten Form umsetzt: Ab dem Jahr 2028 werden Bürgerinnen und Bürger einen Rechtsanspruch auf digitale Verwaltungsleistungen des Bundes haben. Sie können vor dem Verwaltungsgericht klagen, falls diese Leistungen nicht digital zur Verfügung gestellt werden. Ansprüche auf Schadensersatz oder Entschädigung sind jedoch nicht vorgesehen. Veto im Bundesrat In seiner Sitzung am 22. März 2024 verwehrte der Bundesrat dem Gesetz allerdings überraschend die Zustimmung. Die Fraktionen der Ampelkoalition machten vor allem die unionsgeführten Länder für das Scheitern verantwortlich. Aus Ländersicht hatten hingegen die ungeklärten Kosten der Gesetzesumsetzung und die fehlenden Finanzierungszusagen des Bundes den Ausschlag gegeben. Kritisiert wurde außerdem, dass der Bund mit dem Gesetz mehr Kompetenzen erhalten sollte und die Länder in ihrem Mitspracherecht zurückgedrängt würden. Um mit den Ländern schnell eine Lösung zu finden, rief die Bundesregierung im April 2024 den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat an. Fast drei Monate nach dem Scheitern des OZG 2.0 im Bundesrat einigten sich Bund und Länder am 12. Juni 2024 im Vermittlungsausschuss auf einen Kompromiss. Bundestag und Bundesrat stimmten der Einigung Ende Juni zu; das Gesetz trat im Juli 2024 in Kraft. Aus Sicht des dbb enthält das OZG 2.0 einige Verbesserungen, welche die Digitalisierung der Verwaltung voranbringen könnten: 22 FOKUS dbb magazin | Oktober 2024
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