dbb magazin 10/2024

Standardisierung – Mit der verbindlichen Festlegung von einheitlichen Standards und Schnittstellen durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) und den IT-Planungsrat per Rechtsverordnung wird eine langjährige dbb Forderung erfüllt. Einheitliche Standards und Schnittstellen sind das Fundament jeder Verwaltungsdigitalisierung. Mit der nun vorliegenden Regelung werden die Kompetenzen des Bundes gestärkt und die Verbindlichkeit deutlich erhöht. BundID beziehungsweise DeutschlandID – Zu begrüßen ist ebenfalls, dass mit der BundID ein zentrales Bürgerkonto für alle eingeführt werden soll. Bundesweit soll sich damit identifiziert und Anträge gestellt werden können. Die bestehenden Nutzerkonten der Bundesländer sollen nach drei Jahren abgeschafft werden. Beschlossen wurde zudem auf Druck der Länder, die BundID in DeutschlandID umzubenennen und weiterzuentwickeln. Evaluierung – Die Evaluierung des OZG 2.0 soll alle drei Jahre durch eine „fachunabhängige wissenschaftliche Einrichtung“ erfolgen und veröffentlicht werden. Das begrüßt der dbb, denn eine Evaluierung des OZG 1.0 hat nie stattgefunden. Probleme verlagert Der im Zuge des parlamentarischen Verfahrens aufgenommene Rechtsanspruch auf digitale Verwaltungsdienstleistungen des Bundes bewertet der dbb hingegen aus verschiedenen Gründen kritisch. „Die Einführung eines Rechtsanspruchs verlagert die lange bestehenden Probleme in den Bereich der Rechtsprechung und missbraucht damit Bürgerinnen und Bürger als Instrument einer bislang gescheiterten Politik“, sagt dbb Chef Ulrich Silberbach. „Damit werden keine Probleme gelöst, sondern neue geschaffen. Ein Rechtsanspruch ist administrativ kaum umsetzbar und wird die ohnehin schon überlasteten Verwaltungsgerichte komplett an den Rand der Handlungsfähigkeit bringen.“ Insgesamt enthalte das Gesetz zwar gute Regelungen, werde aber für keinen wirklichen Durchbruch bei der Verwaltungsdigitalisierung sorgen. Für eine Trendwende wären viel weitreichendere und vor allem strukturelle Änderungen nötig, bei denen die Politik auch nicht vor Änderungen im Grundgesetz zurückschrecken dürfte. Veränderungen an den Steuerungs- und Umsetzungsstrukturen sowie an der Aufgaben- und Zuständigkeitsverteilung bei der Verwaltungsdigitalisierung werden durch das OZG 2.0 nicht vorgenommen. Der dbb fordert – genauso wie der Nationale Normenkontrollrat (NKR) – seit Jahren den Umbau der Föderalen IT-Kooperation (Fitko) zu einer umsetzungsstarken Digitalisierungsagentur nach internationalem Vorbild sowie einen AppStore für die Verwaltung. Beide Vorhaben wurden im OZG 2.0 nicht aufgegriffen. Hinzu kommt, dass es immer noch keine Reform bei der Entscheidungsfindung im IT-Planungsrat gibt, die nach wie vor de facto auf Einstimmigkeit ausgerichtet ist. jbr FOKUS 23 dbb magazin | Oktober 2024

RkJQdWJsaXNoZXIy Mjc4MQ==