FDP und CDU haben sich für geänderte gesetzliche Rahmenbedingungen für Streiks in Branchen der kritischen Infrastruktur ausgesprochen. Wie aus einem entsprechenden Positionspapier der FDP hervorgeht, fordern die Liberalen, abgeleitet aus Erfahrungen mit den Streiks der Lokführergewerkschaft GDL Anfang 2024, eine Reihe gesetzlicher Auflagen für Gewerkschaften. Gelten sollen sie etwa für die Bahn, den Flugverkehr, für Gesundheit und Pflege, für Kitas, Feuerwehren und die Müllabfuhr. Ziel sei es, gefährdete Infrastruktur zu schützen und Beeinträchtigungen unbeteiligter Dritter zu vermeiden. Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) der CDU Nordrhein-Westfalen fordert gar ein „Arbeitskampfgesetz“. „Um sich eine fundierte Meinung zum Streikrecht zu bilden, ist es wichtig, dessen Ursprung und Bedeutung zu verstehen“, sagt der Bundesvorsitzende der VDStra., Hermann-Josef Siebigteroth. Das Streikrecht habe sich im 19. Jahrhundert als Teil der Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit ausgebildet und sei verfassungsrechtlich im Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes verankert. „Es wurde eingeführt, um die Rechte der Arbeitnehmenden während der Industrialisierung zu schützen und ihre Position gegenüber den mächtigeren Arbeitgebern zu stärken. Ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 1971 betont, dass Arbeitskampfmaßnahmen stets verhältnismäßig sein müssen. Diese Verhältnismäßigkeit ist übrigens auch bei den Streiks der GDL immer wieder gerichtlich bestätigt worden.“ Kritische Infrastruktur, wie der Straßenverkehr, spiele eine zentrale Rolle für das tägliche Leben und die Versorgung, wie die Coronapandemie und die Flutkatastrophe im Ahrtal gezeigt hätten. „Die VDStra.-Fachgewerkschaft der Straßen- und Verkehrsbeschäftigten ist sich dieser Verantwortung bewusst und handelt bei Streikmaßnahmen stets umsichtig. So wird sichergestellt, dass Rettungsdienste auch an Streiktagen zuverlässig arbeiten können“, betont Siebigteroth. Streiks zur Verbesserung von Arbeitsbedingungen und Löhnen träfen in der Bevölkerung meist auf Verständnis, wie jüngst die breite Unterstützung für das Pflegepersonal gezeigt habe. „Probleme wie unzureichende medizinische Versorgung, Unterrichtsausfälle oder marode Infrastruktur sind politische Versäumnisse und müssen angegangen werden. Daher lehnen wir Änderungen am Streikrecht ab und fordern die Politik auf, sich auf die wesentlichen Anliegen von Gesellschaft und Wirtschaft zu konzentrieren.“ Bereits Robert Bosch habe gewusst: „Ich zahle nicht gute Löhne, weil ich viel Geld habe, sondern ich habe viel Geld, weil ich gute Löhne zahle.“ VDStra. Das Streikrecht darf nicht eingeschränkt werden Hermann-Josef Siebigteroth, Bundesvorsitzender der VDStra. Die Delegierten des Gewerkschaftstages des Bundes Deutscher Forstleute (BDF) haben Dirk Schäfer am 13. September 2024 in Berlin für die kommenden vier Jahre zum Bundesvorsitzenden gewählt. Der 56-Jährige leitet seit 15 Jahren die Revierförsterei und den Stadtforst Wolfsburg und ist seit vielen Jahren Landesvorsitzender des BDF in Niedersachsen. Seine Stellvertreterinnen und Stellvertreter sind Anne-Sophie Knop (Rheinland-Pfalz), Martin Krüger (Brandenburg), Jochen Raschdorf (Rheinland-Pfalz), Matthias Schmitt (Baden-Württemberg) und Sebastian Kienlein (Bayern). Als Schatzmeister wurde Frank Glor (Mecklenburg-Vorpommern) wiedergewählt. Der zweite Vorsitzende und Fachvorstand Beamtenpolitik des dbb, Waldemar Dombrowski, gratulierte dem Verband zum 75-jährigen Bestehen. „Die Herausforderungen für den Forstbereich waren vor 75 Jahren mitunter ganz anders als heute; die Klimakrise hat uns fest im Griff. Lang andauernde Trockenheit, hohe Temperaturen und andere Wetterextreme haben den Bäumen zugesetzt. Laut Waldzustandsbericht ist nur noch jeder fünfte Baum vollständig gesund.“ Der Waldumbau und die Wiederbewaldung seien eine historische Aufgabe für Forstbeschäftigte und Waldeigner, die bei knappen Finanzen und dem derzeitigen Mangel an Forstpersonal kaum zu bewältigen sei. „Der jahrelange Personalabbau im Forstbereich rächt sich jetzt. Die Politik ist daher mehr denn je gefordert, für eine aufgabengerechte Personalausstattung zu sorgen.“ Dombrowski dankte Ulrich Dohle, der das Amt des BDF-Bundesvorsitzenden seit 2016 innegehabt hatte, für seinen Einsatz und gratulierte Dirk Schäfer zur Wahl: „Dir und der gesamten neu gewählten Bundesleitung wünsche ich Kraft und Erfolg beim Einsatz für die Interessen der Kolleginnen und Kollegen sowie für euer Engagement für unsere so wertvollen Wälder. Den dbb könnt Ihr dabei stets an eurer Seite wissen.“ BDF Gewerkschaftstag und 75. Jubiläum Ulrich Dohle (links) übergibt den Vorsitz an Dirk Schäfer. ©??? © Rebekka Janson 44 KOMPAKT dbb magazin | Oktober 2024
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