dbb magazin 11/2024

Bürokratieentlastungsgesetz Kampf gegen Zettelberge Weniger Meldezettel, digitalisierte Arbeitsverträge und Rechtsgeschäfte, eine zentrale Vollmachtsdatenbank für Steuerberatungen – das im September 2024 beschlossene Bürokratieentlastungsgesetz ändert rund 60 Verwaltungsvorschriften. Für Unmut sorgt hauptsächlich die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Steuerbelege auf acht Jahre. Weniger Zettel, mehr Wirtschaft“, hatte Bundesjustizminister Marco Buschmann versprochen. Da befand sich das Gesetz gegen den „Bürokratie-Burn-out“, das Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV), noch in der Beratung. „Bürger, Betriebe und selbst Behörden sind so erschöpft von immer mehr Gesetzen und Verordnungen, dass sie sich immer weniger um Innovation, Digitalisierung und andere wichtige Fragen kümmern können“, sagte der FDP-Politiker bei der Ersten Lesung des Gesetzes im Bundestag. Das BEG IV darf man sich allerdings nicht als radikales Entschlackungsprogramm vorstellen. Die konkreten Folgen bleiben – zunächst – überschaubar. Meldezettel in Hotels dürfen entfallen – soweit es sich um deutsche Staatsbürger handelt. Die Digitalisierung der Betriebskostenabrechnungen ist nun möglich. Also eher Klein-Klein statt Befreiungsschlag? Ganz richtig sei das so, urteilt die Osnabrücker Staatsrechtlerin Prof. Dr. Pascale Cancik: „Aber man muss sich die Mühe machen, sehr kleinteilig hinzusehen: Welche Pflichten der Unternehmen sind aus Gründen des Gemeinwohls und der Volkswirtschaft notwendig?“, so Cancik in einem Interview zum Thema Bürokratieabbau Ende September gegenüber der Frankfurter Allgemeinen. Cancik weist in einem weiteren Beitrag für dieselbe Zeitung darauf hin, dass der Begriff „Bürokratie“ nicht nur für Beamtenherrschaft und willkürliche, nicht nachvollziehbare Entscheidungen stehe, sondern mit Max Weber auch für rationale, rechtsstaatliche Verwaltung. Kritik aus dem Mittelstand Handwerksverbände hingegen sind enttäuscht vom Gesetz. In der vorliegenden Form leiste das geplante Bürokratieabbaugesetz „leider keine ausreichende Abhilfe“, kritisierte der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, Holger Schwannecke, das Vorhaben schon bei seiner Vorstellung im Januar. „Das Versprechen der Ampel, überflüssige Bürokratie abzubauen, ist als Tiger gesprungen und als Bettvorleger gelandet. Das Gesetz kann nur Auftakt für weitere Maßnahmen zum Bürokratieabbau sein. Nun müssen weitere entschlossene Schritte folgen, um die mittelständische Wirtschaft spürbar zu entlasten“, sagte Hauptgeschäftsführer Dr. Friedemann Berg vom Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks. Dort sieht man die Chance vertan, „weitreichende Entlastungen auf den Weg zu bringen, die die Belastung von kleinen und mittleren Unterneh16 FOKUS dbb magazin | November 2024

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