dbb magazin 11/2024

Welche Voraussetzungen muss ich für die Ausbildung mitbringen? Formal ist in der Regel ein mittlerer Schulabschluss erforderlich. Wer beim Bundesnachrichtendienst arbeiten möchte, benötigt zwingend die deutsche Staatsbürgerschaft. Wie lange dauert die Ausbildung? Die Ausbildung dauert drei Jahre. Wo findet die Ausbildung statt? Die Ausbildung zum Geomatiker beziehungsweise zur Geomatikerin lässt sich nicht direkt beim BND absolvieren. Sie erfolgt unter anderem im öffentlichen Dienst, beispielsweise bei Städten und Kommunen, oder bei öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI). Was sind zentrale Ausbildungsinhalte? Auf dem Lehrplan stehen unter anderem der Umgang mit Geodaten – von der Vermessung über die Verarbeitung im geografischen Informa- tionssystem (GIS) bis hin zur Visualisierung von Vektor- und Raster- daten. Was verdiene ich? Alle, die beim BND einsteigen, werden nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst bezahlt (TVöD Bund). Der Einstieg erfolgt meist mit der Entgeltgruppe 7, ein Aufstieg bis zur Entgeltgruppe 9 ‌ist möglich. Wer verbeamtet ist, steigt mit einer A 7-Besoldung ein. Alle Beschäftigten beim Bundesnachrichtendienst erhalten eine Sicherheitszulage. Die aktuellen Entgelt- und Besoldungstabellen veröffentlicht der dbb beamtenbund und tarifunion. Welche Karrierechancen bieten sich mir nach der Ausbildung? Die Karriereoptionen sind vielseitig, man kann sich in verschiedenen Bereichen ausprobieren, von der Vermessung bis hin zum Grafikdesign. Es besteht auch die Möglichkeit, ein Studium anzuschließen, etwa im Bereich der Geoinformation. Im BND gibt es zudem die Option, innerhalb des Hauses zu rotieren und im Laufe des Berufslebens auch in anderen Fachbereichen zu arbeiten. Wo finde ich weitere Informationen? Umfassende Informationen bietet der BND in seinem Karriereportal und auf Instagram, unter anderem auch explizit für den Bereich Geowissenschaften. Wie werde ich Geomatiker oder Kartografin beim BND? Die Arbeit beim BND ist stark auf den Dienstag ausgerichtet: An diesem Tag informiert die Behörde den Chef des Bundeskanzleramts routinemäßig über die aktuelle Lage. „Oft gibt’s am Dienstagmorgen viel zu tun, weil ich Daten in letzter Minute aktualisieren muss“, berichtet Thomas, der nicht im Schichtdienst arbeitet – im Gegensatz zu den Beschäftigten im Lagezentrum, das rund um die Uhr besetzt ist. Schließlich muss die Bundesregierung umgehend über Entwicklungen informiert werden, die akut von Bedeutung sind und nicht bis zum nachfolgenden Dienstag warten können. Alles sauber? Alle, die für den Bundesnachrichtendienst arbeiten wollen, müssen einer umfassenden Sicherheitsprüfung zustimmen, die in manchen Fällen länger als ein Jahr dauert. „In meinem Fall waren Leute in der Nachbarschaft unterwegs und haben nach mir gefragt“, erzählt Thomas, dann fügt er mit einem Schmunzeln hinzu: „Und die Nachbarn haben daraufhin meine Eltern gefragt, ob ich etwas ausgefressen habe.“ Grundsätzlich ist es ein gutes Zeichen, wenn Bewerber*innen etwas von der Überprüfung mitbekommen. Denn es heißt, dass sie am Ende eines langen Bewerbungsprozesses angekommen sind. Die Überprüfung kostet viele Ressourcen und erfolgt nur, wenn sich jemand für den Job eignet. Viele Außenstehende vermuten: Beim BND geht es kalt und anonym zu. Das ist allerdings mitnichten so. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Befragung der Mitarbeitenden. „Im Prinzip haben wir eine klassische Büroatmosphäre“, sagt der Beamte. „Mit allem, was dazugehört, wie bei anderen Arbeitgebern.“ Der Zusammenhalt im Team ist groß. Es schweißt zusammen, wenn man nur untereinander über die Arbeit sprechen darf. Im Fall von Thomas ist es so, dass seine Eltern und ein paar enge Freunde wissen, wo er arbeitet. Aber es gibt auch Beschäftigte beim BND, bei denen nicht einmal der eigene Partner oder die eigene Partnerin Bescheid weiß. cdi Schlechterbezahlung muss gut begründet sein Wird eine Frau gegenüber männlichen Kollegen in vergleichbarer Position schlechter bezahlt, müssen Arbeitgebende das gut begründen. Objektive Kriterien ohne Berücksichtigung des Einzelfalls reichen zur Begründung nicht aus, wie das Landesarbeitsgericht BadenWürttemberg mit Urteil vom 19. Juni 2024 festgestellt hat (Az.: 4 Sa 26/23). Die Klägerin war bei der Beklagten als „Leiterin des Bereichs Projekt- und Prozessmanagement“ beschäftigt. Einem Transparenz-Dashboard der Beklagten konnte sie entnehmen, dass ihre männlichen Kollegen in vergleichbaren Positionen im Median mehr verdienten, vermutete einen Verstoß gegen das Entgelttransparenzgesetz und klagte auf ein höheres Entgelt. Das Landesarbeitsgericht gab ihr recht. Die Beklagte hatte sich darauf berufen, dass die männlichen Kollegen durchschnittlich bereits etwas länger im Betrieb beschäftigt seien und die Mitarbeiterin unterdurchschnittlich „performed“ habe. Das reichte dem Gericht als Begründung nicht aus. In einer Klage, die auf § 3 Abs. 1 und § 7 des Entgelttransparenzgesetzes basiert, müssen die Kläger Indizien vorlegen, die auf eine Ungleichbehandlung hindeuten könnten. Das hat die Klägerin getan, womit die Beklagte in der Beweispflicht war. Allgemeine Behauptungen genügten nicht zur Widerlegung der Vermutung. Die Kriterien Berufserfahrung, Betriebszugehörigkeit und Arbeitsqualität seien laut Gericht zwar zulässige Gründe für unterschiedliche Bezahlung. Die Beklagte habe aber nicht dargelegt, wie sie diese Kriterien im Einzelnen bewertet und zueinander gewichtet habe. Das sei aber nötig, da sonst keine wirksame Kontrolle und Nachprüfung der Einhaltung des Grundsatzes der Entgeltgleichheit möglich sei. Das Urteil stärkt die Möglichkeiten von Beschäftigten, gegen Diskriminierung bei der Bezahlung vorzugehen. Urteil des Monats INTERN 29 dbb magazin | November 2024

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