DBB AKADEMIE Personalvertretung 2025 Mitwirkung mit Wirkung Die Personalvertretung im öffentlichen Dienst und die Förderung von Nachhaltigkeit, Gesundheit und Vielfalt am Arbeitsplatz Nachhaltigkeit, Mitarbeitergesundheit und Inklusion sind zentrale Themen, die nicht nur gesellschaftlich von großer Bedeutung sind, sondern auch am Arbeitsplatz eine immer wichtigere Rolle spielen. Durch aktives Engagement und gezielte Maßnahmen kann der Personalrat zur Förderung dieser Aspekte beitragen. Die Gesundheit der Beschäftigten ist ein wesentlicher Faktor für die Zufriedenheit und Produktivität am Arbeitsplatz. In Zeiten des demografischen Wandels ist es auch im Sinne der Dienststellenleitung, die Gesundheit der Mitarbeitenden möglichst lange zu erhalten. Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit der Beschäftigten beziehen sich nicht nur auf körperliche, sondern verstärkt auch auf mentale und soziale Aspekte. Die Implementierung von Gesundheitsprogrammen wie zum Beispiel Fitnesskursen, Ergonomie-Beratungen oder regelmäßigen Gesundheitstagen kann helfen, gesundheitliche Probleme frühzeitig zu erkennen und vorzubeugen. Der Personalrat kann Initiativen zur Stressbewältigung fördern, wie Meditation, Yoga oder Schulungen zum Thema Zeitmanagement und Work-Life-Balance. Er soll klare Absprachen zur „Nicht“- Erreichbarkeit unterstützen. Im Dialog mit der Dienststellenleitung können betriebliche Gesundheitsmanagementsysteme etabliert werden. Dazu könnten regelmäßige Gesundheitschecks und die Bereitstellung einer gesunden Kantine zählen. Nachhaltigkeit umfasst ökologische, ökonomische und soziale Aspekte. Am Arbeitsplatz bedeutet dies, Ressourcen schonend zu nutzen, Abfall zu reduzieren und umweltfreundliche Praktiken zu fördern. Durch Informationskampagnen (Newsletter, Infotafeln), Schulungen und Workshops kann der Personalrat das Bewusstsein der Mitarbeiter für nachhaltige Praktiken schärfen. Initiativen wie die Einführung von Recyclingprogrammen, Förderung von Fahrgemeinschaften, Teilnahme an Projekten wie Stadtradeln, Nutzung von umweltfreundlichen Büroartikeln oder Unterstützung von HomeofficeRegelungen und Jobrädern tragen zur Reduzierung des ökologischen Fußabdrucks bei. Inklusion bedeutet, dass alle Beschäftigten, unabhängig von ihren persönlichen Hintergründen, gleichberechtigt behandelt werden und die gleichen Chancen haben. Im Rahmen von Inklusionsvereinbarungen mit dem Arbeitgeber kann der Personalrat verbindliche Regelungen treffen und als Ansprechpartner fungieren. Ganz gleich, ob es darum geht, Fördermaßnahmen zu etablieren, um schwerbehinderte Fachkräfte zu gewinnen, oder Änderungen in der Arbeitsplatzgestaltung herbeizuführen. Durch eine enge Zusammenarbeit mit der Schwerbehindertenvertretung und der Dienststellenleitung können Maßnahmen ergriffen werden, um Probleme zu beheben. Diversität am Arbeitsplatz fördert eine Kultur des Respekts, der Toleranz und der Wertschätzung. Schulungen und Workshops, die mithilfe des Personalrats organisiert werden, können zur Sensibilisierung für Diversität beitragen. Dabei sollten alle Beschäftigten und Führungskräfte einbezogen und ihnen aufgezeigt werden, wie eine entsprechende Arbeitsumgebung geschaffen werden kann. So sind Umkleidemöglichkeiten und sanitäre Einrichtungen zu schaffen, in denen sich alle Beschäftigten wohlfühlen. Der Personalrat kann darauf hinwirken, dass Einstellungs- und Beförderungsprozesse diversitätsfreundlich gestaltet werden, zum Beispiel durch anonymisierte Bewerbungsverfahren oder gezielte Förderprogramme. Die frühzeitige Auseinandersetzung mit dem Thema ermöglicht es dem Personalrat, in vielen Bereichen mitzugestalten und Einfluss auf ein tolerantes Miteinander zu nehmen. Zusammenarbeit und Mitwirkung Es ist essenziell, eng mit der Dienststellenleitung zusammenzuarbeiten, um nachhalti- © Thomas Reimer/stock.adobe.com 38 SERVICE dbb magazin | November 2024
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