dbb magazin 11/2024

Der Bundesvorsitzende des BDZ, Thomas Liebel (links), und dbb Vize Waldemar Dombrowski vertraten den dbb beim Beteiligungsgespräch im Bundesministerium des Innern und für Heimat. Reform der Bundesbesoldung Unlogisch, intransparent und enttäuschend Der dbb kritisiert die von der Ampelkoalition geplanten Änderungen an der Besoldung der Beamtinnen und Beamten des Bundes. Der Gesetzentwurf schafft nach Auffassung des dbb neue Probleme. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte bereits vor vier Jahren einige wegweisende Entscheidungen veröffentlicht. Daraus ergab sich, dass die Besoldung auch beim Bund teilweise nicht grundgesetzkonform ist. „Nun schafft die Bundesregierung es endlich, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen – und verursacht damit jede Menge neue Probleme“, erklärte Silberbach am 2. Oktober 2024 in Berlin. „Mit diesem Gesetz werden die rechtlichen Mindestanforderungen lediglich durch einige unsystematische, intransparente und temporäre Anpassungen gerade so eingehalten. Gleichzeitig werden damit aber andere im Grundgesetz verankerte Pfeiler des Berufsbeamtentums wie der Leistungs-, Funktions- und Amtsgrundsatz missachtet. Das macht das ganze Konstrukt abermals verfassungsrechtlich bedenklich.“ Bei der Neuregelung hätten offensichtlich rein fiskalische Gründe eine Rolle gespielt, machte der dbb Chef deutlich: „Mit einer sinnvollen, sachgerechten und wertschätzenden Weiterentwicklung der Besoldung hat das jedenfalls nichts zu tun. Die Kolleginnen und Kollegen werden stattdessen vor den Kopf gestoßen. Der Bund wird es zukünftig noch schwerer als bisher haben, die besten Nachwuchs- und Fachkräfte zu gewinnen und zu halten.“ Beim Beteiligungsgespräch zum Gesetzentwurf am 11. Oktober 2024 im Bundesministerium des Innern und für Heimat bekräftigte der zweite Vorsitzende und Fachvorstand Beamtenpolitik des dbb, Waldemar Dombrowski, die Kritik des dbb: „Die Hoffnung der Kolleginnen und Kollegen auf eine stabile und zukunftsorientierte Weiterentwicklung des Besoldungsrechts war groß – doch sie wurden bitter enttäuscht. Stattdessen führt die geplante Reform zu Unwuchten im Besoldungsgefüge, ist in sich widersprüchlich und verfassungsrechtlich äußerst fragwürdig.“ Ein zentraler Kritikpunkt des dbb: Das Bundesverfassungsgericht ging in seinen Entscheidungen bisher von dem tradierten Modell aus, wonach die Besoldung für die Beamtinnen und Beamten des Bundes sowie deren Familien amtsangemessen zu sein hat. Der Ampel-Gesetzentwurf unterstellt jedoch pauschal ein (Ehe-)Partnereinkommen in Höhe der Geringfügigkeitsgrenze. „Ein Teil der Alimentationsverpflichtung wird damit auf den (Ehe-)Partner verlagert. So schleicht sich der Bund aus seiner Verantwortung. Die Folgen für Alleinverdienende und Alleinerziehende sind ebenfalls nicht richtig bedacht worden“, machte Dombrowski deutlich. Das geplante Modell des „Alimentativen Ergänzungszuschlags“ inklu- sive „Abschmelzbeträgen“ mache das geplante Gesamtgefüge zudem unstimmig und intransparent. Der das Besoldungsrecht durchdringende Gedanke des Leistungsgrundsatzes werde zudem absolut außer Acht gelassen. Bei der Einhaltung des Mindestabstandsgebotes habe man sich zudem in erster Linie auf den vom BVerfG geforderten 15-Prozent-Abstand zwischen Grundsicherung und den unteren Besoldungsgruppen konzentriert und Letztere entsprechend erhöht. „Aber wer A sagt, muss auch B sagen“, so Dombrowski. „Eine Erhöhung auch der weiteren Besoldungsgruppen wäre die zwingende Konsequenz gewesen, weil natürlich auch zwischen den Besoldungsgruppen das Abstandsgebot gilt.“ Thomas Liebel, Bundesvorsitzender des BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft, erklärte im BMI, dass der Entwurf zwar die minimalen rechtlichen Vorgaben zur Einhaltung des vom Bundesverfassungsgericht geforderten Mindestabstands von 15 Prozent zwischen Beamtenbesoldung und Sozialhilfeniveau erfülle. Jedoch geschehe dies auf höchst unsystematische, leistungsfeindliche und intransparente Art und Weise. Die Forderungen der Gewerkschaften nach einer grundlegenden Weiterentwicklung des Besoldungssystems zugunsten klarer, leistungsgerechter und dauerhaft verfassungsgemäßer Besoldungsstrukturen würden weiterhin ignoriert. „Schon heute ist das Vertrauen vieler Beschäftigter in die Rechtmäßigkeit der gewährten Besoldung aufgrund jahrelang gewährter Unteralimentation erschüttert“, kritisierte Liebel. „Dazu kommt der schwindende Glaube der Bevölkerung, dass der Staat seine Aufgaben noch erfüllen kann. In dieser Situation legt das BMI einen Entwurf vor, der auf Kleckerbetragspolitik hinausläuft.“ Die Aufgabe des Bundes wäre es gewesen, eine klare und transparente Besoldungsstruktur zu schaffen, die dauerhaft eine verfassungsgemäße, leistungsgerechte und attraktive Besoldung gewährleistet. _ © Kerstin Seipt BEAMTE AKTUELL 9 dbb magazin | November 2024

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