dbb magazin 1-2/2025

Im Idealfall sollte die zeitliche Schwerpunktsetzung zwischen Arbeit und Privatleben je nach Lebensphase unterschiedlich ausgestaltet werden können und planbar sein. Leider helfen die verbreiteten Möglichkeiten zur Arbeitszeitgestaltung wie Gleitzeitregelungen nur bedingt weiter. Nötig sind auf längere Zeiträume angelegte, attraktive Flexibilisierungsmodelle in Form von Langzeitarbeits- oder Lebensarbeitszeitkonten. Expertinnen diskutierten am 5. Dezember 2024 in der Online-Reihe „dbb forum ÖFFENTLICHER DIENST“ zentrale Praxisfragen: Bei welchen Dienstherren können Beamte Langzeitkonten führen? Was sind die geltenden Rahmenbedingungen und was geschieht mit den angesparten Dienstzeiten beim Wechsel der Dienststelle? „Angesichts des wachsenden Fachkräftemangels benötigen wir ein höheres Maß an Arbeitszeitsouveränität und Flexibilität im öffentlichen Dienst. Das ist die klare Erwartung der Beamtinnen und Beamten. Deshalb wird das auch in der Einkommensrunde 2025 für die Beschäftigten von Bund und Kommunen ein Thema sein“, sagte Waldemar Dombrowski, zweiter Vorsitzender und Fachvorstand Beamtenpolitik des dbb. Die jetzigen Regelungen zu Langzeitkonten für Beamtinnen und Beamte würden in den meisten Gebietskörperschaften weder Vertrauen noch Motivation schaffen, so Dombrowski. „Die Öffnung der Langzeitkonten beim Bund für alle Beamtinnen und Beamten böte zudem die große Chance, die seit vielen Jahren überfällige Rückführung der Wochenarbeitszeit von 41 auf 39 Stunden endlich vorzunehmen, ohne dass sich Lücken in den Dienststellen ergeben würden und die Arbeitsbelastung weiter steigt. Das wäre eine echte Win-win-Situation, die von Wertschätzung und Fairness gekennzeichnet ist“, so der dbb Vize. Die Wochenarbeitszeit der Beamtinnen und Beamten des Bundes war im Jahr 2006 zu Sparzwecken auf 41 Wochenstunden erhöht worden – damals mit dem Versprechen, dass es sich um eine temporäre Maßnahme handeln würde. Heute, 18 Jahre später, gibt es diese einseitige Belastung immer noch. Mechthild Behr, Leiterin des Referats für Beamtenrecht und Personalvertretungsrecht im Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz, skizzierte die hessische Lösung, nach der grundsätzlich Arbeitszeit angespart wird. Das hessische Lebensarbeitszeitkonto gilt für alle Landes- und Kommunalbeamten und sieht vor, dass jeweils die 41. Wochenstunde gutgeschrieben wird. Ausgenommen sind nur Beamtinnen und Beamte auf Widerruf, auf Zeit sowie Beamtinnen und Beamte, die jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden können. Das Modell geht auf eine Vereinbarung zwischen der Landesregierung und dem hessischen Beamtenbund zurück, die seit Januar 2007 gilt. Das Kontomodell sei daher kein klassisches Langzeitarbeitszeitkonto, weil zusätzlich keine Mehrstunden oder Urlaubstage gutgeschrieben werden können, sagte Behr. „Das hat auch damit zu tun, dass die Methodik zu einer relativ starken Anhäufung von Stunden führt, die irgendwann auch wieder abgebaut werden müssen.“ Klare Richtlinien machen die Handhabung laut Behr „sehr transparent, individuelle Vereinbarungen sind nicht notwendig“. Demnach können die angesparten Stunden – in Teilzeit anteilig – in der Regel vor dem Eintritt in den Ruhestand en bloc in Anspruch DBB FORUM Langzeitkonten im Beamtenbereich Eine ungenutzte Chance? Waldemar Dombrowski Beamtinnen und Beamte wünschen sich mehr Zeitsouveränität und eine langfristig flexible Arbeitszeitgestaltung – eine Forderung, die auch in der bevorstehenden Einkommensrunde 2025 von Bund und Kommunen eine Rolle spielen wird. Der dbb diskutierte mit Praktikerinnen aus den Ländern neue Wege zur Modernisierung des Beamtenrechts. © Andreas Pein © Jan Brenner FOKUS 27 dbb magazin | Januar/Februar 2025

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