dbb magazin 1-2/2019 - page 46

mitgliedsgewerkschaften
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BBW
Bundesverfassungsgericht
zur Eingangs
besoldung: Land
verzichtet auf Verjährung
Baden-Württemberg verzich­
tet auf die Einrede der Verjäh­
rung und wird Beamtinnen
und Beamten sowie Richterin­
nen und Richtern im Jahr 2019
rückwirkend die aufgrund der
Absenkung der Eingangsbe­
soldung seit 1. Januar 2013
einbehaltenen Gehaltsanteile
erstatten. Das teilte der BBW –
Beamtenbund Tarifunion am
14. Dezember 2018 mit.
Das Geld erhalten auch diejeni­
gen, die keinen Widerspruch
gegen die Kürzung erhoben ha­
ben. Für diese Maßnahme sind
210 Millionen Euro eingeplant,
die aus dem laufenden Haus­
halt finanziert werden sollen.
Anlass für die Nachzahlung ist
die Entscheidung des Bundes­
verfassungsgerichts (BVerfG)
vom 16. Oktober 2018, mit der
die Absenkung der Eingangsbe­
soldung für verfassungswidrig
erklärt wurde.
Nach der Entscheidung be­
stand für das Land Handlungs­
bedarf. Nachzahlungen bis ein­
schließlich 2015 wurden fällig.
Die Ankündigung von Finanz­
ministerin Edith Sitzmann,
man wolle allen Betroffenen
die zurückbehaltenen Gehalts­
anteile auch für die Jahre 2014
und 2013 erstatten, wertete
der BBW als Entgegenkommen
und Zeichen der Wertschät­
zung für die Beamtinnen und
Beamten.
Ob die einzelnen Kommunen
und Landkreise entsprechend
verfahren, ist laut BBW noch
unklar. Sofern Betroffene in
diesen Verwaltungsbereichen
die abgesenkte Eingangsbesol­
dung bisher nicht beanstandet
haben, empfiehlt der dbb Lan­
desbund – sofern keine Erklä­
rung des kommunalen Dienst­
herrn vorliegt, dass er von
Amts wegen auszahlt –, vor­
sorglich noch einen entspre­
chenden Antrag zu stellen.
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DPolG
2019 als Jahr der Inneren
Sicherheit
Die Deutsche Polizeigewerk­
schaft (DPolG) befürchtet eine
Zunahme von Terror und Ge­
waltkriminalität im neuen Jahr
sowie mehr Unsicherheit durch
aggressive politische Auseinan­
dersetzungen in Deutschland.
„Die Zahlen der Polizeilichen
Kriminalitätsstatistik (PKS)
zeichnen kein realistisches
Bild der Inneren Sicherheit in
Deutschland. Natürlich freuen
wir uns darüber, wenn die
Schwerpunktsetzung von Poli­
zei und Justiz dazu geführt hat,
dass beispielsweise mehr Woh­
nungseinbrüche aufgeklärt
wurden und die Zahlen sin­
ken“, sagte der DPolG-Bundes­
vorsitzende Rainer Wendt am
28. Dezember 2018. Dies zeige
vor allem, dass durchaus Er­
folge erzielt werden können,
wenn Personal- und Technik­
einsatz stimmen. Das Sicher­
heitsgefühl der Menschen wer­
de aber auch und gerade durch
Gewalt und Terrorgefahr be­
einträchtigt. Wendt: „Und da
sind die Aussichten eher düs­
ter. Das Unsicherheitsgefühl
wächst vor allem dort, wo im
öffentlichen Raum zu wenig
Polizeipräsenz und die Befürch­
tung groß ist, Opfer eines Ge­
waltdeliktes zu werden.“
Daher forderte der DPolG-
Chef: „2019 muss das Jahr der
Inneren Sicherheit werden;
dazu bedarf es erheblich grö­
ßerer Anstrengungen als bis­
her. Die positiven Entscheidun­
gen des Bundes und einiger
Länder beim Personalzuwachs
und besserer Ausstattung für
die Polizei kommen erst lang­
sam in den Dienststellen an
und sind längst nicht flächen­
deckend in Deutschland. Sie
werden ohnehin durch große
Pensionszahlen relativiert.
Die Unterschiedlichkeit der
Lebensverhältnisse wird noch
weiter anwachsen, wenn auch
künftig ohne nationale Sicher­
heitsstrategie jedes Land eige­
ne Entscheidungen trifft.“
Der Personalaufbau müsse
verstetigt werden und in allen
Ländern gleichmäßig erfolgen.
„Die zentrale Informations­
steuerung auf Bundesebene
muss weiter ausgebaut und die
IT-Infrastruktur vereinheitlicht
werden. Hinzu kommen not­
wendige gesetzliche Änderun­
gen, etwa die Vorratsdaten­
speicherung und konsequente
Umkehr der Beweislast zum
Einzug von Vermögen, das
durch Kriminalität erlangt
wurde“, so Wendt weiter.
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NBB
Kritik an Pflegekammer
Der Niedersächsische Beam­
tenbund und Tarifunion (NBB)
hat von der Landesregierung
eine ernsthafte Diskussion dar­
über gefordert, ob ein Weiter­
bestehen der Pflegekammer
sinnvoll ist.
Die Einrichtung der Pflegekam­
mer Niedersachsen sei von Be­
ginn an sehr umstritten gewe­
sen, so der NBB am 7. Januar
2019. Die Ende 2018 versand­
ten Beitragsbescheide hätten
nun erneut zu Verunsicherung
und Verärgerung geführt. Dar­
in wurde demnach unterstellt,
dass jedes Mitglied mindestens
70 000 Euro jährlich verdiene
und somit den Höchstbetrag
zahlen müsse. Ein Widerspruch
dagegen sei mit einem nicht
vertretbaren Aufwand für die
Mitglieder verbunden. Selbst
das Niedersächsische Sozialmi­
nisterium habe diese Vorge­
hensweise scharf kritisiert.
Der Landesvorsitzende Martin
Kalt sagte dazu: „Ich erwarte,
dass die unsäglichen Bescheide
der Zwangsbeiträge unverzüg­
lich zurückgenommen werden
und fordere die Landesregie­
rung auf, dass sie bereits jetzt
– und nicht erst in 2020 wie im
Koalitionsvertrag vorgesehen
– ernsthaft darüber diskutiert,
ob ein Weiterbestehen der
Pflegekammer wirklich not­
wendig und sinnvoll ist.“ Mit
der Kammer sei ein Konstrukt
geschaffen worden, dass we­
der Akzeptanz bei den Mitglie­
dern noch wirkliche Kompe­
tenzen habe. „Dafür entstehen
aber jährlich hohe Kosten, die
durch die Pflegekräfte – die
bekanntermaßen nicht zu den
Spitzenverdienern gehören –
mit ihren Beiträgen aufge­
bracht werden müssen. Dieser
Zustand muss umgehend be­
endet werden. Die Stärkung
der Pflege, die im Interesse al­
ler Beteiligten, insbesondere
aber der Politik sein muss, wird
dadurch konterkariert.“
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Martin Kalt, Vorsitzender des
NBB Niedersächsischer
Beamtenbund und Tarifunion
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Kai Rosenberger, Vorsitzender
des BBW – Beamtenbund
Tarifunion
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Rainer Wendt,
Bundesvorsitzender der DPolG
46
dbb
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