dbb magazin 1-2/2019 - page 41

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lag das im Ermessen des jewei­
ligen Bearbeiters.
Für Steuerpflichtige, die sich
von einem Steuerberater oder
einer Steuerberaterin vertreten
lassen, gilt für die Steuererklä­
rung 2018 der 31. Dezember
2019 als Abgabefrist. Darüber
hinaus können Steuerberater
und Lohnsteuerhilfevereine
noch eine Fristverlängerung
um bis zu zwei Monate bean­
tragen, sodass in diesem Fall
der 28. Februar 2020 als letzte
Abgabefrist gelten würde.
Wurden Arbeitslohn oder Ver­
sorgungsbezüge bezogen, von
dem ein Steuerabzug vorge­
nommen worden ist, besteht
unter anderem eine Verpflich­
tung zur Abgabe einer Steuer­
erklärung, wenn die positive
Summe der weiteren Einkünfte
ohne Lohnsteuerabzug (wie
Renten und Mieteinkünfte)
mehr als 410 Euro beträgt.
Allein die Tatsache, dass eine
Steuererklärung abgegeben
werden muss, bedeutet aber
noch nicht, dass am Ende auch
Steuern zu zahlen sind. Denn
die Höhe der Einkommensteuer
hängt von weiteren Faktoren
ab, wie zum Beispiel von steu­
ermindernden Aufwendungen.
Eine Pflicht zur elektronischen
Abgabe der Steuererklärung
besteht für die meisten Privat­
leute bisher nicht. Trotzdem
freuen sich die Finanzämter
über steigende digitale Steuer­
fallzahlen, denn das Verfahren
entlastet die Verwaltung und
beschleunigt die Bearbeitung.
Auch schriftliche Belege müs­
sen nur noch auf Nachfrage
des Finanzamtes eingereicht
werden. Über kurz oder lang
wird der Trend zur Digitalisie­
rung auch in Steuersachen
kaum aufzuhalten sein. Ein
Grund mehr, sich mit den Mög­
lichkeiten vertraut zu machen.
Auf eine spezielle PC-Steuer­
software wie „Taxman“, „Quick
Steuer“, „WISO Sparbuch“ oder
andere zu verzichten, kann sinn­
voll für Menschen sein, die ih­
ren Steuerfall gut kennen und
bei denen sich nicht jedes Jahr
etwas ändert. Schließlich muss
alljährlich die neueste Version
der Software erworben und
installiert werden. Vorteile
der stationären Software sind
allerdings die sichere Speiche­
rung aller Daten auf dem hei­
mischen PC sowie die gewohn­
te Benutzeroberfläche, wenn
seit Jahren mit dem gleichen
Programm gearbeitet wird: Al­
les ist eingerichtet, der Ablauf
ist selbst für komplexe Steuer­
fälle vertraut und in der Regel
müssen nur noch Zahlen geän­
dert werden, wenn sich der
Steuerfall nicht grundlegend
verändert hat.
<
Software oder online
Wer es ganz einfach haben
möchte, kann die Steuererklä­
rung auch ohne Software direkt
über das ELSTER-System der Fi­
nanzämter anfertigen: Einfach
mit der Steuer-ID registrieren,
auf das das Sicherheitszertifikat
und die Zugangscodes warten,
die per Post zugestellt werden.
Nach der Anmeldung können
die vom Finanzamt mit allen
bekannten Daten vorausgefüll­
ten ELSTER-Steuerformulare di­
rekt am Bildschirm ergänzt und
elektronisch abgeschickt wer­
den – fertig. Dabei gibt es aller­
dings weder Hilfen noch Erläu­
terungen oder Steuerspartipps
– man muss weitgehend selbst
wissen, was man tut und die
aktuelle Steuergesetzgebung
kennen, um die mögliche Er­
stattung voll ausschöpfen zu
können.
Hier spielen Steuerprogramme
ihre Stärken aus, denn sie füh­
ren den Steuerpflichtigen mit
systematischen Fragen Schritt
für Schritt durch den Prozess
und geben wertvolle Tipps, wo
und wie sich mehr herausholen
lässt. Auch gängige Pauschalen
setzen sie automatisch an, so­
dass Nutzerinnen und Nutzern
kein Cent Erstattung entgeht.
Relativ neu auf demMarkt sind
Anbieter, die das komprimierte
Wissen und den Komfort einer
Steuersoftware direkt im Inter­
net ohne den Umweg über eine
stationäre Software anbieten.
Sie ermöglichen es, die Steuer­
erklärung ohne Vorkenntnisse
direkt auf dem PC, dem Tablet
oder sogar dem Smartphone
anzufertigen und am Ende aus­
zudrucken oder elektronisch an
das Finanzamt zu übermitteln.
<
Neue Dienstleister
Auch sie wollen mit vorausge­
füllten Pauschalen und wertvol­
len Steuertipps punkten. „steu­
ererklärung.de“, „smartsteuer.
de“ oder „steuergo.de“ sind sol­
che Dienstleister, die damit wer­
ben, die komplette Steuererklä­
rung innerhalb kürzester Zeit zu
erstellen. Auch Veteranen wie
„WISO Steuer“ haben ihre be­
währte Software mittlerweile
für die reine Internetnutzung
angepasst. Zwischen 25 und 35
Euro kosten die Dienste, also in
etwa soviel wie eine fest instal­
lierte Steuersoftware. Die Ge­
bühr wird allerdings erst fällig,
wenn die Steuererklärung auch
wirklich abgegeben wird. Die
Registrierung bei den Dienst­
leistern ist kostenlos, was zum
unverbindlichen Test einlädt. Im
Hintergrund arbeiten alle On­
line-„Steuerberater“ natürlich
mit ELSTER und flankieren die
nackten Formulare des Finanz­
amtes quasi mit gespeichertem
Fachwissen und einer einfachen,
stringenten Benutzerführung.
<
Datenschutz
Ein Nachteil dieser Dienste ist,
dass Nutzer Vertrauen in die
Datensicherheit eines Dritten
haben müssen, denn die Inter­
net-Steuerprogramme spei­
chern alle Angaben in der
digitalen Wolke, damit Nutze­
rinnen und Nutzer ihre Daten
im kommenden Jahr wieder
übernehmen können. In Sachen
Datenschutz versprechen die
Dienstleister allerdings durch
die Bank hohe Standards im
Einklang mit der Datenschutz-
Grundverordnung, sodass kaum
Sicherheitsbedenken bestehen
dürften, zumal die Übermitt­
lung der Steuererklärung letzt­
lich über ELSTER verschlüsselt
übertragen wird. Der Vorteil:
Ein Crash des eigenen Rechners
kann den Steuerdaten in der
Cloud nichts anhaben.
Am Beispiel von „Smartsteuer“
sieht das folgendermaßen aus:
Max und Gabi Mustermann
sind verheiratet und haben ein
Kind. Sie beziehen neben ihren
Einkommen aus nicht selbstän­
diger Arbeit keine zusätzlichen
Einkünfte. Nach der Eingabe
der persönlichen Daten führt
das Onlineprogramm die bei­
den Schritt für Schritt durch die
Steuererklärung und klärt
gleich zu Beginn anhand eines
Videos über die wichtigsten
Grundregeln auf – Freibeträge,
Haushaltsnahe Dienstleistun­
gen oder außergewöhnliche
Belastungen. Anhand von sys­
tematischen Fragen ermittelt
das Programm, welche Formu­
lare überhaupt auszufüllen sind
und fragt die entsprechenden
Daten ab. Schritt für Schritt
entsteht so eine abgabefertige
Steuererklärung nebst Anlagen,
die am Ende sogar auf ihre
Plausibilität geprüft wird.
Da nicht alle Steuerfälle so
einfach gelagert sind wie der
der Mustermanns, sollten inte­
ressierte Nutzer prüfen, ob der
gewählte Dienstleister auch
wirklich alle für den persönli­
chen Steuerfall notwendigen
Berechnungsgrundlagen an­
bietet. Werden zum Beispiel
Vermietung und Verpachtung
berücksichtigt? Können freibe­
rufliche Nebentätigkeiten ab­
gerechnet werden? Wie kom­
pliziert wird die Bearbeitung
der Steurerklärung bei mehre­
ren vermieteten Objekten mit
aufwendigen Nebenkosten­
abrechnungen? Gibt es eine
Einnahmen-Überschuss-Be­
rechnung? Grundsätzlich sind
die onlinebasierten Steuer­
dienste für Standardfälle eine
gute und nervenschonende Al­
ternative. Ob ihre Leistung aus­
reicht, oder ob sich am Ende
doch ein Steuerberater aus
Fleisch und Blut lohnt, hängt
ganz von der Komplexität des
persönlichen Steuerfalles ab.
br, rh
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dbb
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