senioren
70 Jahre Menschenrechtserklärung
Rechte Älterer weltweit besser schützen
Anlässlich der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschen
rechte durch die Vereinten Nationen vor 70 Jahren mahnt die BAGSO, dass
die Rechte aller Menschen weltweit gestärkt werden. Als größte Interessen
vertretung von Seniorinnen und Senioren in Deutschland, der auch der dbb
mit seiner Seniorenvertretung angehört, fordert die BAGSO, die Rechte älte
rer Menschen besser zu schützen.
Weltweit gibt es erhebliche
Rechtslücken beim Schutz Äl
terer. So mangelt es in vielen
Ländern an sozialer Sicherheit
für ältere Menschen und an
der Versorgung Pflegebedürfti
ger. Auch der Schutz alter Men
schen vor Gewalt und Miss
brauch ist in vielen Ländern
rechtlich nicht ausreichend ab
gesichert. Diskriminierungen
aufgrund des Alters bestehen
in Finanzfragen, auf dem Ar
beitsmarkt und durch negative
Altersstereotype.
Bei den Vereinten Nationen ar
beitet die BAGSO aktiv an der
Entwicklung einer UN-Konven
tion für ältere Menschen mit.
Die BAGSO ist zudem der Glo
bal Alliance for the the Rights
of Older People (GAROP) beige
treten, einem internationalen
Zusammenschluss von über
200 zivilgesellschaftlichen Or
ganisationen, die sich für die
Rechte älterer Menschen ein
setzen. Die Geschäftsstelle „In
ternationale Altenpolitik“ bei
der BAGSO informiert über ak
tuelle internationale senioren
politische Entwicklungen und
bringt die Interessen der Zivil
gesellschaft in die internatio
nalen Prozesse mit ein.
Die Allgemeine Erklärung der
Menschenrechte wurde am
10. Dezember 1948 von der
UN-Vollversammlung verab
schiedet. Obwohl sie rechtlich
nicht bindend ist, hat sie eine
große politische Bedeutung
entfaltet und war ein wichtiger
Bezugsrahmen für die Ausar
beitung rechtlich verbindlicher
UN-Konventionen wie der UN-
Behindertenrechtskonvention.
Sie könnte ein Vorbild für eine
UN-Konvention zum Schutz
der Rechte älterer Menschen
sein.
Eintritt in die PKV bei Rentenbeginn
Gesetzesänderung
stellt Wechsel sicher
Im Zuge einer Ergänzung wur
de auch ein Problem gelöst,
auf das dbb und dbb bundes
seniorenvertretung hingewie
sen hatten. Zentrale Neurege
lungen des GKV-VEG sind die
Rückkehr zur paritätischen
Beitragsfinanzierung in der
gesetzlichen Krankenversi
cherung, die Absenkung der
Mindestbeiträge für Selbst
ständige sowie die Abschmel
zung der Finanzreserven der
gesetzlichen Krankenkassen.
Der dbb hatte sich im Rahmen
der Verbändebeteiligung aktiv
am Verfahren beteiligt und un
ter anderem eine Stellungnah
me abgegeben. Auf Beschluss
des Gesundheitsausschusses
des Deutschen Bundestages
vom 17. Oktober 2018 ist zu
dem eine Ergänzung des § 8
Abs. 1 SGB V vorgenommen
worden, die eine seit Monaten
von dbb und dbb bundessenio
renvertretung kritisierte Pro
blematik löst.
Gemäß einer Entscheidung
des Bundessozialgerichts vom
27. April 2016 können sich Be
troffene bei Renteneintritt
nicht mehr von der Versiche
rungspflicht befreien lassen,
wenn sie bereits zuvor versi
cherungspflichtig gewesen
waren, etwa in einem Arbeits
verhältnis. Ein Wechsel in die
PKV wäre in diesem Fall nicht
mehr möglich gewesen.
„Dies ist besonders dann ärger
lich, wenn genau das seit Jah
ren geplant war und eigens
dafür eine Anwartschaftsver
sicherung bei der PKV abge
schlossen wurde, in die lange
bis sehr lange in gutem Glau
ben eingezahlt wurde, um den
späteren Wechsel in die PKV
bezahlbar zu halten“, fasst dbb
Seniorenchef Horst Günther
Klitzing die Kritik des dbb zu
sammen und verweist darauf,
dass die geleisteten Beiträge
zur Anwartschaftsversiche
rung in diesem Fall beim priva
ten Krankenversicherer verblei
ben würden, ohne dass dieser
eine Gegenleistung erbringen
müsste.
Der dbb hatte in den vergan
genen Monaten aktiv auf die
ses Problem hingewiesen. Mit
Erfolg: Der Gesundheitsaus
schuss des Deutschen Bundes
tages hat beschlossen, eine Er
gänzung des § 8 Abs. 1 SGB V
herbeizuführen, in der es heißt:
„Das Recht auf Befreiung setzt
nicht voraus, dass der Antrag
steller erstmals versicherungs
pflichtig wird.“
„Somit ist eine Befreiung von
der Versicherungspflicht bei
Renteneintritt sowie der Wech
sel in einen PKV-Tarif grund
sätzlich wieder möglich, eine
entsprechende Anwartschaft
wird also nicht mehr wirkungs
los“, so Klitzing. Das Gesetz ist
am 1. Januar 2019 in Kraft ge
treten.
Der Bundesrat hat dem Gesetz zur
Beitragsentlastung der Versicherten
in der gesetzlichen Krankenversiche
rung (GKV-Versichertenentlastungs
gesetz, „GKV-VEG“) zugestimmt.
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dbb magazin | Januar/Februar 2019