dbb magazin 1-2/2019 - page 34

senioren
70 Jahre Menschenrechtserklärung
Rechte Älterer weltweit besser schützen
Anlässlich der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschen­
rechte durch die Vereinten Nationen vor 70 Jahren mahnt die BAGSO, dass
die Rechte aller Menschen weltweit gestärkt werden. Als größte Interessen­
vertretung von Seniorinnen und Senioren in Deutschland, der auch der dbb
mit seiner Seniorenvertretung angehört, fordert die BAGSO, die Rechte älte­
rer Menschen besser zu schützen.
Weltweit gibt es erhebliche
Rechtslücken beim Schutz Äl­
terer. So mangelt es in vielen
Ländern an sozialer Sicherheit
für ältere Menschen und an
der Versorgung Pflegebedürfti­
ger. Auch der Schutz alter Men­
schen vor Gewalt und Miss­
brauch ist in vielen Ländern
rechtlich nicht ausreichend ab­
gesichert. Diskriminierungen
aufgrund des Alters bestehen
in Finanzfragen, auf dem Ar­
beitsmarkt und durch negative
Altersstereotype.
Bei den Vereinten Nationen ar­
beitet die BAGSO aktiv an der
Entwicklung einer UN-Konven­
tion für ältere Menschen mit.
Die BAGSO ist zudem der Glo­
bal Alliance for the the Rights
of Older People (GAROP) beige­
treten, einem internationalen
Zusammenschluss von über
200 zivilgesellschaftlichen Or­
ganisationen, die sich für die
Rechte älterer Menschen ein­
setzen. Die Geschäftsstelle „In­
ternationale Altenpolitik“ bei
der BAGSO informiert über ak­
tuelle internationale senioren­
politische Entwicklungen und
bringt die Interessen der Zivil­
gesellschaft in die internatio­
nalen Prozesse mit ein.
Die Allgemeine Erklärung der
Menschenrechte wurde am
10. Dezember 1948 von der
UN-Vollversammlung verab­
schiedet. Obwohl sie rechtlich
nicht bindend ist, hat sie eine
große politische Bedeutung
entfaltet und war ein wichtiger
Bezugsrahmen für die Ausar­
beitung rechtlich verbindlicher
UN-Konventionen wie der UN-
Behindertenrechtskonvention.
Sie könnte ein Vorbild für eine
UN-Konvention zum Schutz
der Rechte älterer Menschen
sein.
Eintritt in die PKV bei Rentenbeginn
Gesetzesänderung
stellt Wechsel sicher
Im Zuge einer Ergänzung wur­
de auch ein Problem gelöst,
auf das dbb und dbb bundes­
seniorenvertretung hingewie­
sen hatten. Zentrale Neurege­
lungen des GKV-VEG sind die
Rückkehr zur paritätischen
Beitragsfinanzierung in der
gesetzlichen Krankenversi­
cherung, die Absenkung der
Mindestbeiträge für Selbst­
ständige sowie die Abschmel­
zung der Finanzreserven der
gesetzlichen Krankenkassen.
Der dbb hatte sich im Rahmen
der Verbändebeteiligung aktiv
am Verfahren beteiligt und un­
ter anderem eine Stellungnah­
me abgegeben. Auf Beschluss
des Gesundheitsausschusses
des Deutschen Bundestages
vom 17. Oktober 2018 ist zu­
dem eine Ergänzung des § 8
Abs. 1 SGB V vorgenommen
worden, die eine seit Monaten
von dbb und dbb bundessenio­
renvertretung kritisierte Pro­
blematik löst.
Gemäß einer Entscheidung
des Bundessozialgerichts vom
27. April 2016 können sich Be­
troffene bei Renteneintritt
nicht mehr von der Versiche­
rungspflicht befreien lassen,
wenn sie bereits zuvor versi­
cherungspflichtig gewesen
waren, etwa in einem Arbeits­
verhältnis. Ein Wechsel in die
PKV wäre in diesem Fall nicht
mehr möglich gewesen.
„Dies ist besonders dann ärger­
lich, wenn genau das seit Jah­
ren geplant war und eigens
dafür eine Anwartschaftsver­
sicherung bei der PKV abge­
schlossen wurde, in die lange
bis sehr lange in gutem Glau­
ben eingezahlt wurde, um den
späteren Wechsel in die PKV
bezahlbar zu halten“, fasst dbb
Seniorenchef Horst Günther
Klitzing die Kritik des dbb zu­
sammen und verweist darauf,
dass die geleisteten Beiträge
zur Anwartschaftsversiche­
rung in diesem Fall beim priva­
ten Krankenversicherer verblei­
ben würden, ohne dass dieser
eine Gegenleistung erbringen
müsste.
Der dbb hatte in den vergan­
genen Monaten aktiv auf die­
ses Problem hingewiesen. Mit
Erfolg: Der Gesundheitsaus­
schuss des Deutschen Bundes­
tages hat beschlossen, eine Er­
gänzung des § 8 Abs. 1 SGB V
herbeizuführen, in der es heißt:
„Das Recht auf Befreiung setzt
nicht voraus, dass der Antrag­
steller erstmals versicherungs­
pflichtig wird.“
„Somit ist eine Befreiung von
der Versicherungspflicht bei
Renteneintritt sowie der Wech­
sel in einen PKV-Tarif grund­
sätzlich wieder möglich, eine
entsprechende Anwartschaft
wird also nicht mehr wirkungs­
los“, so Klitzing. Das Gesetz ist
am 1. Januar 2019 in Kraft ge­
treten.
Der Bundesrat hat dem Gesetz zur
Beitragsentlastung der Versicherten
in der gesetzlichen Krankenversiche­
rung (GKV-Versichertenentlastungs­
gesetz, „GKV-VEG“) zugestimmt.
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