fall des monats
Der Fall des Monats
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Info
Der dbb gewährt den Einzel
mitgliedern seiner Mitglieds
gewerkschaften berufsbezo
genen Rechtsschutz.
Dienstliche Beurteilung
Begründungspflicht bei
wesentlicher Verschlechterung
Ein Beamter des höheren
Dienstes in einem Landesmi
nisterium hat Anspruch auf
Erstellung einer neuen Beur
teilung, wenn die streitgegen
ständliche dienstliche Beur
teilung eine wesentliche Ver-
schlechterung zur Vorbeurtei
lung darstellt, ohne dass dies
nachvollziehbar begründet
worden wäre. Das hat das
Verwaltungsgericht Stuttgart
(Az. 2 K 5127/16 vom 21. De
zember 2018) festgestellt.
Der Beamte, der in der voraus
gehenden Beurteilung nach
damaliger Beurteilungsrichtli
nie zur Spitzengruppe gehörte
(„übertrifft die Leistungser
wartungen“) und nunmehr in
der streitgegenständlichen Be
urteilung mit „entspricht den
Leistungserwartungen“ beur
teilt wird, müsse dies aufgrund
der Schlüssigkeit der dienstli
chen Beurteilung nachvollzie
hen können.
Die verwaltungsgerichtliche
Nachprüfbarkeit dienstlicher
Beurteilungen beschränkt sich
laut Verwaltungsgericht dar
auf, ob der Dienstherr den
rechtlichen Rahmen und die
anzuwendenden Begriffe zu
treffend gewürdigt, die richti
gen Sachverhaltsannahmen
zugrunde gelegt und den allge
meingültigen Wertungsmaß
stab beachtet und sachfremde
Erwägungen unterlassen hat.
Zwar könne der Dienstherr ein
neues Beurteilungssystem ein
führen, doch habe er hierbei
die gleichmäßige Anwendung
des jeweils anzuwendenden
Maßstabes zu beachten. Ver
ändert sich das Gesamturteil
in erheblichem Ausmaß nach
unten, muss dies gesondert
begründet werden. Diese Be
gründungspflicht ergebe sich
aus dem Leistungsgrundsatz
des Art. 33 Abs. 2 GG und dem
durch Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG
garantierten effektiven Rechts
schutz. Begründungsmängel in
Beurteilungen können nicht im
Abänderungsverfahren bezie
hungsweise imWiderspruchs
verfahren durch eingeholte
schriftliche Stellungnahmen
des Vorbeurteilers geheilt wer
den. Sie müssen sich als Teil
der dienstlichen Beurteilung
aus dieser selbst ergeben.
Das Verfahren wurde erfolg
reich vom Dienstleistungszen
trum Südwest in Mannheim
betreut.
ak
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dbb magazin | Januar/Februar 2019