mitgliedsgewerkschaften
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GDL
DB-Tarifabschluss: mehr
Geld und Recht auf Freizeit
Hart in der Sache, doch meist
fair im Umgang; nahe am
Scheitern, aber letztlich erfolg
reich – so hat die GDL am 4. Ja
nuar 2019 die Tarifverhandlun
gen mit der Deutschen Bahn
beschrieben.
Qualifikation, Verantwortung,
Aufgaben und die Entgelthöhe
des Zugpersonals sollen mit
dem Abschluss miteinander in
Einklang gebracht werden. So
seien erstmals Besetzungsnor
men im Hinblick auf Qualifizie
rungsstandards und die Anzahl
der Beschäftigten verbindlich
verankert worden: Zusätzlich
zum Lokomotivführer müssen
auf jedem ICE mindestens zwei
und auf jedem IC mindestens
ein Betriebseisenbahner einge
setzt werden. Mit Blick auf die
exakte Trennung von Berufs-
und Privatleben seien außer
dem klare Regelungen verein
bart worden: Unter demMotto
„Schalt mal ab“ darf das Zug
personal für den Arbeitgeber
künftig außerhalb der Arbeits
zeit „ungestraft“ unerreichbar
sein. Das bedeute das Ende der
permanenten Erreichbarkeit
und Inanspruchnahme im Zuge
der allumfassenden Digitalisie
rung der Arbeitswelt.
Im Übrigen müssten Leistung,
Qualifizierung und Verantwor
tung wieder einen stimmigen
Dreiklang bilden. Damit das ge
lingen kann, habe die GDL das
Zulagensystem für das gesamte
Zugpersonal im Tarifvertrag
strukturell deutlich verbessert.
Nicht zuletzt gebe es eine zwei
stufige Entgelterhöhung von
6,1 Prozent, eine Einmalzahlung
von 1000 Euro und die Möglich
keit, die Entgelterhöhung in
Freizeit umzuwandeln.
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dbb m-v
Justizvollzugsdienst im
Sicherheitspakt
„Entgegen aller bisherigen Ver
lautbarungen hat sich die Lan
desregierung dazu durchgerun
gen, auch den Allgemeinen
Vollzugsdienst der Justiz in den
Pakt für Innere Sicherheit über
den Nachtragshaushalt einzu
beziehen. Diese Kehrtwende
begrüßen wir im Namen aller
Betroffenen“, sagte der Vorsit
zende des dbb mecklenburg-
vorpommern (dbb m-v), Diet
mar Knecht, am 12. Dezember
2018. Damit reagiere die Lan
despolitik auf die Forderungen
des dbb m-v, die bis in die Koa
litionsfraktionen hineingetra
gen worden waren. Wegen des
aus Sicht des Landesbundes
fehlenden Differenzierungs
grunds zum Polizeivollzugs
dienst erhalten damit nun
auch Justizvollzugsbeamte
eine Wechselschichtzulage in
Höhe von 150 Euro pro Monat.
„Dieses motivierende Zeichen
sorgt mit Sicherheit für Freude
in den Justizvollzugsanstalten
des Landes. Nun kommt es dar
auf an, so schnell wie möglich
die Änderung in die Erschwer
niszulagenverordnung einzu
bauen“, so Knecht.
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tbb
Verwaltungsreform bringt
kaum Nutzen
Der tbb beamtenbund und ta
rifunion hat mit Enttäuschung
auf das vom Landtag verab
schiedete Gesetz zur Verwal
tungsreform reagiert.
„Der jetzt festgelegte Verwal
tungsreformansatz bleibt weit
hinter allen Erwartungen zu
rück. Er trägt wenig bei, die öf
fentliche Verwaltung zukunfts
fest zu machen“, sagte der tbb
Vorsitzende Helmut Lieber
mann am 14. Dezember 2018 .
Es fehlten sowohl die dringend
benötigte Aufgabenkritik als
auch Strategien für eine moder
ne und funktionierende Verwal
tung. „Ein hoher Altersdurch
schnitt, fehlende Gewinnung
qualifizierten Nachwuchses,
konzeptionsloses Personal-
management, keine einheitli
che Software, kein einheitliches
Gesundheitsmanagement und
die ausbleibende Umsetzung
einer wertschätzenden Füh
rungskultur sind nur einige
Bereiche, die grundlegender
Veränderungen bedürfen. Ohne
eine echte Aufgabenkritik, ohne
Erklärungen, was durch die Re
form besser wird, ist den Be
schäftigten und den Bürgern
des Freistaates Thüringen die
Notwendigkeit für ein Verwal
tungsreformgesetz nicht ver
mittelbar“, so Liebermann.
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BvLB
Lehrer müssen Beamte sein
Der Bundesverband der Lehr
kräfte für Berufsbildung (BvLB)
hat die Bedeutung des Beam
tenstatus’ für Lehrkräfte be
tont. „Wir setzen uns mit
Nachdruck dafür ein, Lehrkräf
te zu verbeamten. Lehrkräfte
nehmen bedeutende öffentli
che Aufgaben wahr, sie haben
entscheidenden Einfluss auf
das Leben und die berufliche
Laufbahn von jungen Men
schen. Der Beamtenstatus
verpflichtet die Lehrkräfte im
Rahmen des Dienst- und Treue
verhältnisses zum Dienstherrn
wirksam zu einer objektiven
und sachgerechten Amtsfüh
rung“, bekräftigten die BvLB-
Bundesvorsitzenden Joachim
Maiß und Eugen Straubinger
zum Jahresende 2018. Auch
aus politischer und gesell
schaftlicher Sicht sei der Be
amtenstatus sinnvoll: „Der
Beamtenstatus sichert die
persönliche Unabhängigkeit
der Lehrkräfte. Zudem wird
durch das Streikverbot von Be
amten das schulische Angebot
immer aufrechterhalten.“
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JoachimMaiß und Eugen Straubinger, Bundesvorsitzende des BvLB
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Dietmar Knecht,
Vorsitzender des dbb
mecklenburg-vorpommern
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Claus Weselsky,
Bundesvorsitzender der GDL
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Helmut Liebermann,
Vorsitzender des tbb
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dbb
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dbb magazin | Januar/Februar 2019