dbb magazin 1-2/2019 - page 44

mitgliedsgewerkschaften
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GDL
DB-Tarifabschluss: mehr
Geld und Recht auf Freizeit
Hart in der Sache, doch meist
fair im Umgang; nahe am
Scheitern, aber letztlich erfolg­
reich – so hat die GDL am 4. Ja­
nuar 2019 die Tarifverhandlun­
gen mit der Deutschen Bahn
beschrieben.
Qualifikation, Verantwortung,
Aufgaben und die Entgelthöhe
des Zugpersonals sollen mit
dem Abschluss miteinander in
Einklang gebracht werden. So
seien erstmals Besetzungsnor­
men im Hinblick auf Qualifizie­
rungsstandards und die Anzahl
der Beschäftigten verbindlich
verankert worden: Zusätzlich
zum Lokomotivführer müssen
auf jedem ICE mindestens zwei
und auf jedem IC mindestens
ein Betriebseisenbahner einge­
setzt werden. Mit Blick auf die
exakte Trennung von Berufs-
und Privatleben seien außer­
dem klare Regelungen verein­
bart worden: Unter demMotto
„Schalt mal ab“ darf das Zug­
personal für den Arbeitgeber
künftig außerhalb der Arbeits­
zeit „ungestraft“ unerreichbar
sein. Das bedeute das Ende der
permanenten Erreichbarkeit
und Inanspruchnahme im Zuge
der allumfassenden Digitalisie­
rung der Arbeitswelt.
Im Übrigen müssten Leistung,
Qualifizierung und Verantwor­
tung wieder einen stimmigen
Dreiklang bilden. Damit das ge­
lingen kann, habe die GDL das
Zulagensystem für das gesamte
Zugpersonal im Tarifvertrag
strukturell deutlich verbessert.
Nicht zuletzt gebe es eine zwei­
stufige Entgelterhöhung von
6,1 Prozent, eine Einmalzahlung
von 1000 Euro und die Möglich­
keit, die Entgelterhöhung in
Freizeit umzuwandeln.
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dbb m-v
Justizvollzugsdienst im
Sicherheitspakt
„Entgegen aller bisherigen Ver­
lautbarungen hat sich die Lan­
desregierung dazu durchgerun­
gen, auch den Allgemeinen
Vollzugsdienst der Justiz in den
Pakt für Innere Sicherheit über
den Nachtragshaushalt einzu­
beziehen. Diese Kehrtwende
begrüßen wir im Namen aller
Betroffenen“, sagte der Vorsit­
zende des dbb mecklenburg-
vorpommern (dbb m-v), Diet­
mar Knecht, am 12. Dezember
2018. Damit reagiere die Lan­
despolitik auf die Forderungen
des dbb m-v, die bis in die Koa­
litionsfraktionen hineingetra­
gen worden waren. Wegen des
aus Sicht des Landesbundes
fehlenden Differenzierungs­
grunds zum Polizeivollzugs­
dienst erhalten damit nun
auch Justizvollzugsbeamte
eine Wechselschichtzulage in
Höhe von 150 Euro pro Monat.
„Dieses motivierende Zeichen
sorgt mit Sicherheit für Freude
in den Justizvollzugsanstalten
des Landes. Nun kommt es dar­
auf an, so schnell wie möglich
die Änderung in die Erschwer­
niszulagenverordnung einzu­
bauen“, so Knecht.
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tbb
Verwaltungsreform bringt
kaum Nutzen
Der tbb beamtenbund und ta­
rifunion hat mit Enttäuschung
auf das vom Landtag verab­
schiedete Gesetz zur Verwal­
tungsreform reagiert.
„Der jetzt festgelegte Verwal­
tungsreformansatz bleibt weit
hinter allen Erwartungen zu­
rück. Er trägt wenig bei, die öf­
fentliche Verwaltung zukunfts­
fest zu machen“, sagte der tbb
Vorsitzende Helmut Lieber­
mann am 14. Dezember 2018 .
Es fehlten sowohl die dringend
benötigte Aufgabenkritik als
auch Strategien für eine moder­
ne und funktionierende Verwal­
tung. „Ein hoher Altersdurch­
schnitt, fehlende Gewinnung
qualifizierten Nachwuchses,
konzeptionsloses Personal-
management, keine einheitli­
che Software, kein einheitliches
Gesundheitsmanagement und
die ausbleibende Umsetzung
einer wertschätzenden Füh­
rungskultur sind nur einige
Bereiche, die grundlegender
Veränderungen bedürfen. Ohne
eine echte Aufgabenkritik, ohne
Erklärungen, was durch die Re­
form besser wird, ist den Be­
schäftigten und den Bürgern
des Freistaates Thüringen die
Notwendigkeit für ein Verwal­
tungsreformgesetz nicht ver­
mittelbar“, so Liebermann.
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BvLB
Lehrer müssen Beamte sein
Der Bundesverband der Lehr­
kräfte für Berufsbildung (BvLB)
hat die Bedeutung des Beam­
tenstatus’ für Lehrkräfte be­
tont. „Wir setzen uns mit
Nachdruck dafür ein, Lehrkräf­
te zu verbeamten. Lehrkräfte
nehmen bedeutende öffentli­
che Aufgaben wahr, sie haben
entscheidenden Einfluss auf
das Leben und die berufliche
Laufbahn von jungen Men­
schen. Der Beamtenstatus
verpflichtet die Lehrkräfte im
Rahmen des Dienst- und Treue­
verhältnisses zum Dienstherrn
wirksam zu einer objektiven
und sachgerechten Amtsfüh­
rung“, bekräftigten die BvLB-
Bundesvorsitzenden Joachim
Maiß und Eugen Straubinger
zum Jahresende 2018. Auch
aus politischer und gesell­
schaftlicher Sicht sei der Be­
amtenstatus sinnvoll: „Der
Beamtenstatus sichert die
persönliche Unabhängigkeit
der Lehrkräfte. Zudem wird
durch das Streikverbot von Be­
amten das schulische Angebot
immer aufrechterhalten.“
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JoachimMaiß und Eugen Straubinger, Bundesvorsitzende des BvLB
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Dietmar Knecht,
Vorsitzender des dbb
mecklenburg-vorpommern
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Claus Weselsky,
Bundesvorsitzender der GDL
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Helmut Liebermann,
Vorsitzender des tbb
44
dbb
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