dbb magazin 1-2/2019 - page 28

frauen
Entgelttransparenzgesetz
Für mehr Fairness:
Auskunftsanspruch wahrnehmen!
Unter demMotto „Über Geld spricht man“ wirbt das Bundes­
familienministerium für mehr Mut, den individuellen Auskunfts­
anspruch auf Mitteilung der Bruttovergütung vergleichbarer
Arbeitnehmer des anderen Geschlechts zu nutzen. Die dbb
bundesfrauenvertretung unterstützt die Kampagne.
„Der individuelle Auskunftsan­
spruch trägt nur zu fairen und
gleichen Entgeltverhältnissen
bei, wenn er aktiv genutzt
wird. Nur wenn wir Transpa­
renz wagen, explizit nachha­
ken und offen über Geld spre­
chen, werden wir langfristig
den geschlechterbedingten
Verdienstunterschieden entge­
genwirken können“, machte
Helene Wildfeuer, Vorsitzende
der dbb bundesfrauenvertre­
tung, am 14. Januar 2019 deut­
lich. „Sie sind anspruchsbe­
rechtigt? Worauf warten Sie
noch, fragen Sie nach!“
Seit dem 6. Januar 2018 räumt
das Entgelttransparenzgesetz
Beschäftigten in Betrieben mit
mehr als 200 Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern einen indivi­
duellen Auskunftsanspruch
ein. Damit können sie seit ei­
nem Jahr mehr über die Grund­
lagen ihres Gehalts sowie die
Grundlagen für das Gehalt ei­
ner gleichen oder gleichwerti­
gen Tätigkeit erfahren. Damit
auch künftig
mehr Men­
schen ihren
Auskunftsan­
spruch nut­
zen, wirbt das
Bundesministerium für Fami­
lie, Senioren, Frauen und Ju­
gend mit einer breit aufgestell­
ten Informationskampagne für
die Verwirklichung des Entgelt­
gleichheitsgebots. Ein über­
sichtlicher Posterflyer beant­
wortet knapp alle relevanten
Fragen rund um den individu­
ellen Auskunftsanspruch und
dessen Nutzen für eine faire
und geschlechtergerechte Be­
zahlung.
Mehr zum Entgelttransparenz­
gesetz unter:
Frauen in Führungspositionen
„Ohne Quote wird es im öffentlichen Dienst nicht gehen“
Rund 57 Prozent Frauen – in Zahlen 2,7 Millionen – sind im öffentlichen Dienst beschäftigt, von den
Leitungspositionen ist jedoch nur etwa jede dritte weiblich besetzt. Vor allem Beamtinnen stoßen im
öffentlichen Dienst früh an Karrieregrenzen. Eine Frauenquote hält die Vorsitzende der dbb bundes­
frauenvertretung, Helene Wildfeuer, deshalb auch im öffentlichen Dienst für unumgänglich.
„Wir haben kein Regelungs­
problem, sondern ein Um­
setzungsproblem“,
sagte Helene Wild­
feuer in einem In­
terview mit der
Stuttgarter
Zeitung vom
8. Januar 2019.
Demnach ge­
ben die Geset­
ze die richtige
Richtung vor,
doch mangele
es am entspre­
chenden Bewusst­
sein. Beispielsweise
arbeiten etwa 47 Pro­
zent aller weiblichen Be­
schäftigten des öffentlichen
Dienstes in Teilzeit –
aber nur jeder zehnte
Mann. Wildfeuer
bezeichnet die­
sen Sachverhalt
als Teilzeitfal­
le, „weil sich
die Fehlzeiten
aufgrund
familiärer
Pflichten
nachteilig bei
der Leistungs­
beurteilung
auswirken“.
Um im Sinne des
Koalitionsvertrags, bis
2025 die gleichberechtigte
Teilhabe von Frauen an den
Leitungsfunktionen des öf­
fentlichen Dienstes zu errei­
chen, müsse man neue Me­
chanismen schaffen. Denn
geeignete Frauen gebe es.
„Wir müssen sie stärker sicht­
bar machen“, machte Wildfeu­
er deutlich. Sie sieht hier eine
Quote als adäquates Mittel
zum Zweck: „Ohne die wird es
im öffentlichen Dienst nicht
gehen.“ Gleichzeitig wirbt sie
im Zuge des digitalen Wan­
dels für mehr mobile Arbeits­
formen und für die Teilbarkeit
von Führungsaufgaben („Top­
sharing“).
?
Gleiche Arbeit
=
Gleicher Lohn
!
Fragen Sie
nach
ÜBER GELD
SPRICHT MAN
NICHT.
#ENTGELTTRANSPARENZ
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TRANSPARENZ
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