frauen
Entgelttransparenzgesetz
Für mehr Fairness:
Auskunftsanspruch wahrnehmen!
Unter demMotto „Über Geld spricht man“ wirbt das Bundes
familienministerium für mehr Mut, den individuellen Auskunfts
anspruch auf Mitteilung der Bruttovergütung vergleichbarer
Arbeitnehmer des anderen Geschlechts zu nutzen. Die dbb
bundesfrauenvertretung unterstützt die Kampagne.
„Der individuelle Auskunftsan
spruch trägt nur zu fairen und
gleichen Entgeltverhältnissen
bei, wenn er aktiv genutzt
wird. Nur wenn wir Transpa
renz wagen, explizit nachha
ken und offen über Geld spre
chen, werden wir langfristig
den geschlechterbedingten
Verdienstunterschieden entge
genwirken können“, machte
Helene Wildfeuer, Vorsitzende
der dbb bundesfrauenvertre
tung, am 14. Januar 2019 deut
lich. „Sie sind anspruchsbe
rechtigt? Worauf warten Sie
noch, fragen Sie nach!“
Seit dem 6. Januar 2018 räumt
das Entgelttransparenzgesetz
Beschäftigten in Betrieben mit
mehr als 200 Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern einen indivi
duellen Auskunftsanspruch
ein. Damit können sie seit ei
nem Jahr mehr über die Grund
lagen ihres Gehalts sowie die
Grundlagen für das Gehalt ei
ner gleichen oder gleichwerti
gen Tätigkeit erfahren. Damit
auch künftig
mehr Men
schen ihren
Auskunftsan
spruch nut
zen, wirbt das
Bundesministerium für Fami
lie, Senioren, Frauen und Ju
gend mit einer breit aufgestell
ten Informationskampagne für
die Verwirklichung des Entgelt
gleichheitsgebots. Ein über
sichtlicher Posterflyer beant
wortet knapp alle relevanten
Fragen rund um den individu
ellen Auskunftsanspruch und
dessen Nutzen für eine faire
und geschlechtergerechte Be
zahlung.
Mehr zum Entgelttransparenz
gesetz unter:
Frauen in Führungspositionen
„Ohne Quote wird es im öffentlichen Dienst nicht gehen“
Rund 57 Prozent Frauen – in Zahlen 2,7 Millionen – sind im öffentlichen Dienst beschäftigt, von den
Leitungspositionen ist jedoch nur etwa jede dritte weiblich besetzt. Vor allem Beamtinnen stoßen im
öffentlichen Dienst früh an Karrieregrenzen. Eine Frauenquote hält die Vorsitzende der dbb bundes
frauenvertretung, Helene Wildfeuer, deshalb auch im öffentlichen Dienst für unumgänglich.
„Wir haben kein Regelungs
problem, sondern ein Um
setzungsproblem“,
sagte Helene Wild
feuer in einem In
terview mit der
Stuttgarter
Zeitung vom
8. Januar 2019.
Demnach ge
ben die Geset
ze die richtige
Richtung vor,
doch mangele
es am entspre
chenden Bewusst
sein. Beispielsweise
arbeiten etwa 47 Pro
zent aller weiblichen Be
schäftigten des öffentlichen
Dienstes in Teilzeit –
aber nur jeder zehnte
Mann. Wildfeuer
bezeichnet die
sen Sachverhalt
als Teilzeitfal
le, „weil sich
die Fehlzeiten
aufgrund
familiärer
Pflichten
nachteilig bei
der Leistungs
beurteilung
auswirken“.
Um im Sinne des
Koalitionsvertrags, bis
2025 die gleichberechtigte
Teilhabe von Frauen an den
Leitungsfunktionen des öf
fentlichen Dienstes zu errei
chen, müsse man neue Me
chanismen schaffen. Denn
geeignete Frauen gebe es.
„Wir müssen sie stärker sicht
bar machen“, machte Wildfeu
er deutlich. Sie sieht hier eine
Quote als adäquates Mittel
zum Zweck: „Ohne die wird es
im öffentlichen Dienst nicht
gehen.“ Gleichzeitig wirbt sie
im Zuge des digitalen Wan
dels für mehr mobile Arbeits
formen und für die Teilbarkeit
von Führungsaufgaben („Top
sharing“).
?
Gleiche Arbeit
=
Gleicher Lohn
!
Fragen Sie
nach
ÜBER GELD
SPRICHT MAN
NICHT.
#ENTGELTTRANSPARENZ
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TRANSPARENZ
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dbb magazin | Januar/Februar 2019