dbb magazin 4/2019 - page 44

<<
dbb schleswig-holstein
Eckpunkte für Besoldungs­
anpassung stehen
Der dbb schleswig-holstein
(dbb s-h) hat sich mit der Lan­
desregierung auf Eckpunkte
zur Besoldungsanpassung für
die Beamtinnen und Beamten
des Landes und der Kommu­
nen geeinigt.
Grundlage sind die für die
Tarifbeschäftigten der Länder
erreichten Anpassungswerte,
und zwar ohne zeitliche Verzö­
gerungen. „Damit profitieren
Tarifbeschäftigte sowie Beam­
tinnen und Beamte gleicher­
maßen von dem gewerkschaft­
lichen Engagement in der
Einkommensrunde. Wir freuen
uns, dass insoweit unser Ziel
erreicht wurde und die Finanz­
ministerin Wort gehalten hat.
Allerdings ist damit das beste­
hende Konfliktpotenzial noch
nicht beseitigt: Es steht in
diesem Halbjahr noch die
Entscheidung über die Besol­
dungsstrukturreform an, für
die zusätzliche Mittel bereit­
gestellt werden müssen“, hieß
es dazu am 13. März 2019 beim
dbb Landesbund.
Die Besoldungsanpassung soll
in drei Schritten erfolgen: Zum
1. Januar 2019 (rückwirkend)
um 3,01 Prozent, zum 1. Januar
2020 um 3,12 Prozent und zum
1. Januar 2021 um 1,29 Pro­
zent. Die Werte werden nicht
um 0,2 Prozent für die Versor­
gungsrücklage vermindert. Die
Anwärtergrundbeträge wer­
den um 100 Euro angehoben,
jeweils um 50 Euro zum 1. Ja­
nuar 2019 und 2020. In 2019
wird zusätzlich ein Einmalbe­
trag in Höhe von 100 Euro für
alle am 1. Oktober im aktiven
Dienst befindlichen Beamtin­
nen und Beamten gezahlt. Da­
mit wird gewährleistet, dass
den Beamtinnen und Beamten
auch das zusätzliche Volumen
des Tarifabschlusses durch die
überproportionale Anpassung
der Stufe 1 (Berufsanfänger)
zugutekommt. Ab 2020 soll das
entsprechende Volumen dann
mit der Besoldungsstruktur­
reform dauerhaft in die Besol­
dung einfließen. Bis zur Jahres­
mitte soll die Ausgestaltung
der Besoldungsstrukturreform
geklärt sein. Mit dieser sollen
die Attraktivität und die Kon­
kurrenzfähigkeit der Besol­
dung verbessert werden.
<<
BBB
Doppelhaushalt 2019/2020
in erster Lesung im Landtag
Der Bayerische Landtag hat am
13. März 2019 den Entwurf zum
Doppelhaushalt 2019/2020 in
erster Lesung behandelt. „Die
Vorgespräche waren nicht ein­
fach. Nun aber zeichnet sich
für den öffentlichen Dienst
ein sehr positives Bild“, hieß
es dazu beim Bayerischen
Beamtenbund (BBB).
Insgesamt 4306 neue Stellen
im öffentlichen Dienst sieht der
von der Staatsregierung vorge­
legte Entwurf vor, insbesonde­
re in den Bereichen Bildung
und Sicherheit. Der Stellenab­
bau nach Art. 6 b des Haus­
haltsgesetzes wird in dieser
Form nicht mehr fortgeführt.
Formal werden zwar weiter
Stellen abgebaut, sie bleiben
aber zur Verfügung der jeweili­
gen Ressorts und können an­
derweitig verwendet werden.
Das Stellenhebungsprogramm
wird weiter fortgeführt und im
Volumen erweitert. Die erste
Stufe der Tabelle wird in jeder
Besoldungsgruppe zum 1. Janu­
ar 2020 gestrichen. Die Ein­
gangsbesoldung wird damit
im Sinne der Nachwuchsge­
winnung erhöht. Befristete
Verträge sollen deutlich redu­
ziert werden. Zusätzlich, so
Finanz- und Heimatminister
Albert Füracker im Landtag,
seien auch Mittel für eine an­
stehende Besoldungs- und
Versorgungsanpassung ein­
gearbeitet. Mit einer Verab­
schiedung des Gesetzes ist
bis Mitte Mai zu rechnen.
mitgliedsgewerkschaften
<<
DSTG
Zweifel amModell zur Grundsteuerreform
Der Chef der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG) und dbb
Vize Thomas Eigenthaler hat Zweifel amModell zur Grundsteuer­
reform von Bundesfinanzminister Olaf Scholz. Für Wohnimmobi­
lien sei es formal ein Wertemodell in Form eines „Mietenmo­
dells“, de facto kommt es wegen der geringen und auch sehr
nivellierten Höhe der Mieten (Durchschnittsmieten nach Mikro­
zensuserhebungen) zu einer Art „Flächenmodell“. Ein solches
Modell, so Eigenthaler im Gespräch mit dem sächsischen Finanz­
minister Matthias Haß am 26. Februar 2019, sei zwar erheblich
weniger arbeitsaufwendig für die Finanzämter als ein „Echtmie­
tenmodell“. Es müssten aber Zweifel erlaubt sein, ob ein solch
nivelliertes Modell noch den Anforderungen des Bundesverfas­
sungsgerichts genüge. Dies habe ja das derzeitige Bewertungs­
recht auch deshalb verworfen, weil es zu Verwerfungen bei den
„Relationen der Werte“ gekommen sei. Diesen Kritikpunkt könne
man nun auch dem Scholz-Vorschlag vorhalten. Unklar sei auch
noch die Höhe eines Vervielfältigers, sodass derzeit im Grunde
nicht gerechnet werden könne. Aktuelle politische Aussagen, es
komme zu keiner Steuererhöhung, seien daher in keiner Weise
belastbar und „Aussagen ins Blaue hinein“, so die Kritik des
DSTG-Bundesvorsitzenden. Auch hinsichtlich der Bewertung der
Geschäftsgrundstücke müsse eine rasche Klärung erfolgen. Hier
gehe das Eckpunkte-Papier offenbar von im Einzelfall zu ermit­
telnden Mieten aus. Dies sei jedoch innerhalb der vom Verfas­
sungsgericht gesetzten Frist aus Sicht der DSTG nicht zu bewäl­
tigen, zumal es sich bei Geschäftsgrundstücken oft um sehr
komplexe und heterogene Gebäudestrukturen handele.
>
Kai Tellkamp, Vorsitzender des
dbb schleswig-holstein
>
Rolf Habermann,
Vorsitzender des Bayerischen
Beamtenbundes (BBB)
<<
DSTG-Chef Thomas Eigenthaler, der Sächsische Staatsminister der Finan­
zen, Dr. Matthias Haß, und der Vorsitzende des DSTG-Landesverbandes
Sachsen, Reinhold Mähne (von rechts).
© DSTG
44
dbb
>
dbb magazin | April 2019
1...,34,35,36,37,38,39,40,41,42,43 45,46,47,48
Powered by FlippingBook