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dbb schleswig-holstein
Eckpunkte für Besoldungs
anpassung stehen
Der dbb schleswig-holstein
(dbb s-h) hat sich mit der Lan
desregierung auf Eckpunkte
zur Besoldungsanpassung für
die Beamtinnen und Beamten
des Landes und der Kommu
nen geeinigt.
Grundlage sind die für die
Tarifbeschäftigten der Länder
erreichten Anpassungswerte,
und zwar ohne zeitliche Verzö
gerungen. „Damit profitieren
Tarifbeschäftigte sowie Beam
tinnen und Beamte gleicher
maßen von dem gewerkschaft
lichen Engagement in der
Einkommensrunde. Wir freuen
uns, dass insoweit unser Ziel
erreicht wurde und die Finanz
ministerin Wort gehalten hat.
Allerdings ist damit das beste
hende Konfliktpotenzial noch
nicht beseitigt: Es steht in
diesem Halbjahr noch die
Entscheidung über die Besol
dungsstrukturreform an, für
die zusätzliche Mittel bereit
gestellt werden müssen“, hieß
es dazu am 13. März 2019 beim
dbb Landesbund.
Die Besoldungsanpassung soll
in drei Schritten erfolgen: Zum
1. Januar 2019 (rückwirkend)
um 3,01 Prozent, zum 1. Januar
2020 um 3,12 Prozent und zum
1. Januar 2021 um 1,29 Pro
zent. Die Werte werden nicht
um 0,2 Prozent für die Versor
gungsrücklage vermindert. Die
Anwärtergrundbeträge wer
den um 100 Euro angehoben,
jeweils um 50 Euro zum 1. Ja
nuar 2019 und 2020. In 2019
wird zusätzlich ein Einmalbe
trag in Höhe von 100 Euro für
alle am 1. Oktober im aktiven
Dienst befindlichen Beamtin
nen und Beamten gezahlt. Da
mit wird gewährleistet, dass
den Beamtinnen und Beamten
auch das zusätzliche Volumen
des Tarifabschlusses durch die
überproportionale Anpassung
der Stufe 1 (Berufsanfänger)
zugutekommt. Ab 2020 soll das
entsprechende Volumen dann
mit der Besoldungsstruktur
reform dauerhaft in die Besol
dung einfließen. Bis zur Jahres
mitte soll die Ausgestaltung
der Besoldungsstrukturreform
geklärt sein. Mit dieser sollen
die Attraktivität und die Kon
kurrenzfähigkeit der Besol
dung verbessert werden.
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BBB
Doppelhaushalt 2019/2020
in erster Lesung im Landtag
Der Bayerische Landtag hat am
13. März 2019 den Entwurf zum
Doppelhaushalt 2019/2020 in
erster Lesung behandelt. „Die
Vorgespräche waren nicht ein
fach. Nun aber zeichnet sich
für den öffentlichen Dienst
ein sehr positives Bild“, hieß
es dazu beim Bayerischen
Beamtenbund (BBB).
Insgesamt 4306 neue Stellen
im öffentlichen Dienst sieht der
von der Staatsregierung vorge
legte Entwurf vor, insbesonde
re in den Bereichen Bildung
und Sicherheit. Der Stellenab
bau nach Art. 6 b des Haus
haltsgesetzes wird in dieser
Form nicht mehr fortgeführt.
Formal werden zwar weiter
Stellen abgebaut, sie bleiben
aber zur Verfügung der jeweili
gen Ressorts und können an
derweitig verwendet werden.
Das Stellenhebungsprogramm
wird weiter fortgeführt und im
Volumen erweitert. Die erste
Stufe der Tabelle wird in jeder
Besoldungsgruppe zum 1. Janu
ar 2020 gestrichen. Die Ein
gangsbesoldung wird damit
im Sinne der Nachwuchsge
winnung erhöht. Befristete
Verträge sollen deutlich redu
ziert werden. Zusätzlich, so
Finanz- und Heimatminister
Albert Füracker im Landtag,
seien auch Mittel für eine an
stehende Besoldungs- und
Versorgungsanpassung ein
gearbeitet. Mit einer Verab
schiedung des Gesetzes ist
bis Mitte Mai zu rechnen.
mitgliedsgewerkschaften
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DSTG
Zweifel amModell zur Grundsteuerreform
Der Chef der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG) und dbb
Vize Thomas Eigenthaler hat Zweifel amModell zur Grundsteuer
reform von Bundesfinanzminister Olaf Scholz. Für Wohnimmobi
lien sei es formal ein Wertemodell in Form eines „Mietenmo
dells“, de facto kommt es wegen der geringen und auch sehr
nivellierten Höhe der Mieten (Durchschnittsmieten nach Mikro
zensuserhebungen) zu einer Art „Flächenmodell“. Ein solches
Modell, so Eigenthaler im Gespräch mit dem sächsischen Finanz
minister Matthias Haß am 26. Februar 2019, sei zwar erheblich
weniger arbeitsaufwendig für die Finanzämter als ein „Echtmie
tenmodell“. Es müssten aber Zweifel erlaubt sein, ob ein solch
nivelliertes Modell noch den Anforderungen des Bundesverfas
sungsgerichts genüge. Dies habe ja das derzeitige Bewertungs
recht auch deshalb verworfen, weil es zu Verwerfungen bei den
„Relationen der Werte“ gekommen sei. Diesen Kritikpunkt könne
man nun auch dem Scholz-Vorschlag vorhalten. Unklar sei auch
noch die Höhe eines Vervielfältigers, sodass derzeit im Grunde
nicht gerechnet werden könne. Aktuelle politische Aussagen, es
komme zu keiner Steuererhöhung, seien daher in keiner Weise
belastbar und „Aussagen ins Blaue hinein“, so die Kritik des
DSTG-Bundesvorsitzenden. Auch hinsichtlich der Bewertung der
Geschäftsgrundstücke müsse eine rasche Klärung erfolgen. Hier
gehe das Eckpunkte-Papier offenbar von im Einzelfall zu ermit
telnden Mieten aus. Dies sei jedoch innerhalb der vom Verfas
sungsgericht gesetzten Frist aus Sicht der DSTG nicht zu bewäl
tigen, zumal es sich bei Geschäftsgrundstücken oft um sehr
komplexe und heterogene Gebäudestrukturen handele.
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Kai Tellkamp, Vorsitzender des
dbb schleswig-holstein
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Rolf Habermann,
Vorsitzender des Bayerischen
Beamtenbundes (BBB)
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DSTG-Chef Thomas Eigenthaler, der Sächsische Staatsminister der Finan
zen, Dr. Matthias Haß, und der Vorsitzende des DSTG-Landesverbandes
Sachsen, Reinhold Mähne (von rechts).
© DSTG
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dbb
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dbb magazin | April 2019