dbb magazin 4/2019 - page 39

fall des monats
Der Fall des Monats
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Info
Der dbb gewährt den Einzel­
mitgliedern seiner Mitglieds­
gewerkschaften berufsbezo­
genen Rechtsschutz.
Schmerzensgeldanspruch
Polizeibeamte sind kein
„Freiwild“ für Beleidigungen
Einem Polizeibeamten, der anlässlich einer Fest­
nahme eines vermeintlich angetrunkenen Ver­
kehrsteilnehmers mit den Worten konfrontiert
wurde, „Eure Eltern haben doch auch Juden um­
gebracht, oder?“, steht nach einem Urteil des
Amtsgerichts Konstanz vom 13. Dezember 2018
(Az.: 11 C 412/18) ein Schmerzensgeldanspruch
in Höhe von 500 Euro zu.
Zwar komme eine Geldentschä­
digung für Polizeibeamte nur
bei schwerwiegender Verlet­
zung des allgemeinen Persön­
lichkeitsrechts in Betracht. Bei
Beleidigungen gegenüber Poli­
zisten werde davon ausgegan­
gen, dass sich Staatsbediens­
tete auch heftige, persönlich
gemeinte Kritik gefallen lassen
müsse (OLG Oldenburg, NJW-
RR 2013, 927). Eine Geldent­
schädigung scheide auch dann
aus, wenn von dem Amtsträger
erwartet werden könne, dass
er die anlässlich einer Dienst­
verrichtung ausgesprochene
Beleidigung nicht auf die eige­
ne Person, sondern vornehm­
lich auf die hiervon zu trennen­
de Amtsträgerschaft beziehe.
Der vorliegende Fall sei jedoch
anders, so das Gericht: Zwar
wurde der Polizist anlässlich
der Diensthandlung beleidigt.
Doch die Beleidigung traf vor­
nehmlich die Eltern des betrof­
fenen Polizeibeamten, die mit
der Dienstverrichtung nichts zu
tun hatten. Eine derartige Per­
sönlichkeitsrechtsverletzung
brauche der Polizeibeamte
nicht hinzunehmen. Dem Ge­
nugtuungsanspruch stehe auch
nicht die strafrechtliche Verur­
teilung dieses Geschehens ent­
gegen. Eine Genugtuung könne
für den einzelnen Polizeibeam­
ten in diesem Fall nur über eine
ihm zufließende Geldzahlung
erfolgen.
Das Verfahren wurde erfolg­
reich durch das Dienstleistungs­
zentrum Süd-West geführt.
ak
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