fall des monats
Der Fall des Monats
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Info
Der dbb gewährt den Einzel
mitgliedern seiner Mitglieds
gewerkschaften berufsbezo
genen Rechtsschutz.
Schmerzensgeldanspruch
Polizeibeamte sind kein
„Freiwild“ für Beleidigungen
Einem Polizeibeamten, der anlässlich einer Fest
nahme eines vermeintlich angetrunkenen Ver
kehrsteilnehmers mit den Worten konfrontiert
wurde, „Eure Eltern haben doch auch Juden um
gebracht, oder?“, steht nach einem Urteil des
Amtsgerichts Konstanz vom 13. Dezember 2018
(Az.: 11 C 412/18) ein Schmerzensgeldanspruch
in Höhe von 500 Euro zu.
Zwar komme eine Geldentschä
digung für Polizeibeamte nur
bei schwerwiegender Verlet
zung des allgemeinen Persön
lichkeitsrechts in Betracht. Bei
Beleidigungen gegenüber Poli
zisten werde davon ausgegan
gen, dass sich Staatsbediens
tete auch heftige, persönlich
gemeinte Kritik gefallen lassen
müsse (OLG Oldenburg, NJW-
RR 2013, 927). Eine Geldent
schädigung scheide auch dann
aus, wenn von dem Amtsträger
erwartet werden könne, dass
er die anlässlich einer Dienst
verrichtung ausgesprochene
Beleidigung nicht auf die eige
ne Person, sondern vornehm
lich auf die hiervon zu trennen
de Amtsträgerschaft beziehe.
Der vorliegende Fall sei jedoch
anders, so das Gericht: Zwar
wurde der Polizist anlässlich
der Diensthandlung beleidigt.
Doch die Beleidigung traf vor
nehmlich die Eltern des betrof
fenen Polizeibeamten, die mit
der Dienstverrichtung nichts zu
tun hatten. Eine derartige Per
sönlichkeitsrechtsverletzung
brauche der Polizeibeamte
nicht hinzunehmen. Dem Ge
nugtuungsanspruch stehe auch
nicht die strafrechtliche Verur
teilung dieses Geschehens ent
gegen. Eine Genugtuung könne
für den einzelnen Polizeibeam
ten in diesem Fall nur über eine
ihm zufließende Geldzahlung
erfolgen.
Das Verfahren wurde erfolg
reich durch das Dienstleistungs
zentrum Süd-West geführt.
ak
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dbb magazin | April 2019