dbb magazin 4/2019 - page 34

Übertragung von Daten in IT-
Systeme“, so die Autoren.
<<
Roboter statt
Routinearbeit
Um Beschäftigte von Routine­
tätigkeiten zu entlasten und die
stetig größer werdende Perso­
nallücke innerhalb der öffentli­
chen Verwaltung abzufedern,
sollen digitale Softwareroboter
zum Einatz kommen: „Dank ro­
botergesteuerter Prozessauto­
matisierung (engl. Robotic Pro­
cess Automation, RPA) laufen
wiederholende und regelbasier­
te Prozesse und Aufgaben au­
tonom ab.“ Automatisiert wer­
den könnten somit Prozesse,
die „regelbasiert sind und kein
menschliches Urteilsvermögen
erfordern. Insbesondere bei
häufig wiederkehrenden oder
datenintensiven Prozessen mit
einer hohen Fehlerquote ist der
Einsatz von RPA sinnvoll.“ Digi­
tale Softwareroboter können
Detecon zufolge Aufgaben
übernehmen wie sich auto­
matisch in Anwendungen ein­
loggen, E-Mails und Anhänge
öffnen, Daten und Ordner ko­
pieren oder verschieben sowie
Eingabemasken ausfüllen und
Berechnungen vornehmen.
Weiter zählen Tätigkeiten wie
in Datenbanken lesen und
schreiben, regelbasierten Ent­
scheidungen folgen, aus Doku­
menten strukturierte Daten
extrahieren und weiterverar­
beiten sowie Daten aus dem
Internet gewinnen.
Dass die Einführung von KI und
Automation in der öffentlichen
Verwaltung spannend wird,
belegte auch die Kurzstudie
„Künstliche Intelligenz in der
öffentlichen Verwaltung“ des
Nationalen E-Government-
Kompetenzzentrums (NEGZ).
Dort engagieren sich mehr als
100 Praktiker und Experten für
Staatsmodernisierung und eine
digitale Verwaltung. Als trans­
disziplinäres Kompetenzzen­
trum fördert es den Aufbau
einer wissenschaftlichen Fak­
tenbasis und denWissenstrans­
fer durch die Vernetzung von
Wissenschaft, Politik, Verwal­
tung undWirtschaft.
Technologien der künstlichen
Intelligenz können dem NEGZ
zufolge für die nächste Stufe
von Verwaltungsmodernisie­
rung und Verwaltungsreform
eine Schlüsselrolle spielen. Un­
terstellt, dass Technologien der
KI auch gesamtgesellschaftlich
eine wichtige Rolle spielen, be­
deutet die Anwendung noch
viel mehr: Dann ist die öffent­
liche Verwaltung das Feld, in
dem der Staat eigene Erfahrun­
gen machen kann. Denn nur
mit dieser Erfahrung und die­
semWissen ist es möglich, die
Gestaltung dieser Zukunfts­
technologien in Bereichen der
Gesellschaft zu steuern.
„Künstliche Intelligenz be­
zeichnet ein Bündel von Quer­
schnitttechnologien. Das be­
deutet, dass ihnen kein Zweck
innewohnt: KI-Anwendungen
können genauso gut zur Durch­
setzung des Datenschutzes
und von Behindertenrechten
verwendet werden wie zur
Überwachung“, so Studienau­
tor Dr. Christian Djeffal. Damit
der Nutzen für die Verwaltung
für Bürger nicht zu Willkür und
Diskriminierung führe, sei ein
Ökosystem Voraussetzung für
die Gestaltung der Technolo­
gien und die passgenaue An­
wendung. Es müsse Teile der
Verwaltung geben, die die
Technologie verstehen und das
System begreifen, um Technik
prüfen, evaluieren und verbes­
sern zu können. Die besondere
Herausforderung werde sein,
die Entwicklungsmöglichkeiten
der Technologie im Blick zu ha­
ben und Erwartungen an die
weitere Entwicklung konkret
zu postulieren. Ferner müssten
Leitbilder geprägt oder ange­
passt werden.
<<
Rechtssicher
experimentieren
Dr. Sönke E. Schulz, Co-Vorsit­
zender des NEGZ, sagt dazu:
„Schon heute kommt KI zum
Einsatz. Es ist entscheidend,
wie sich die öffentliche Verwal­
tung zukünftig zur Weiterent­
wicklung dieser Technologien
verhält. Durch die in der Studie
erarbeiteten Empfehlungen
will das NEGZ Lösungen anre­
gen, die es der öffentlichen
Verwaltung ermöglichen, die
Schlüsselrolle anzunehmen und
ihr gerecht zu werden.“ In sie­
ben Gestaltungsvorschlägen
umreißt die Studie Möglichkei­
ten und stellt vor allem fest,
dass KI kein fertiges Produkt,
sondern ein Forschungsbereich
ist, der durch die Frage defi­
niert wird: Können wir Systeme
schaffen, die selbstständig und
effizient komplexe Probleme
lösen? Zudemmuss KI der Stu­
die zufolge differenziert be­
trachtet werden: „Als Quer­
schnittstechnologie hat sie
keinen exklusiven Zweck. Chan­
cen und Risiken liegen folglich
immer in der Gestaltung der
Technik. Bei den heute üblichen
Systemen stehen sich insbe­
sondere Effizienz und Effektivi­
tät auf der einen Seite, man­
gelnde Nachvollziehbarkeit
und mögliche Diskriminierun­
gen auf der anderen Seite ge­
genüber.“
Um KI erfolgreich einsetzen
zu können, brauche die Verwal­
tung zudem rechtssichere Ex­
perimentierräume, um Chan­
cen zu realisieren und Nachteile
zu vermeiden. „Nur auf der Ba­
sis konkreter Erfahrungen kön­
nen Entscheidungen über Ein­
führung und Gestaltungen von
KI getroffen werden.“ Dazu
müsse ein Ökosystem geschaf­
fen werden, das die Beschäftig­
ten einschließt und in dem Leit­
bilder für das Regierungs- und
Verwaltungshandeln entwi­
ckelt werden. Letztlich könne
auch das Recht Grund und Ge­
staltungsmittel für KI in der
öffentlichen Verwaltung sein.
Diese Funktionen jenseits der
Begrenzungsfunktion des
Rechts sollte insbesondere
der Gesetzgeber im Auge
behalten, so die Studie.
br
<<
dbb Web-Tipp
Die KI-Strategie der
Bundesregierung:
Die NEGZ-Studie:
<<
... das schafft Zeit für die wirk­
lich wichtigen Aufgaben, etwa
die persönliche Betreuung von
Bürgern im Amt.
<<
... desto weniger zeitraubende Arbeiten wie das Erfassen von Formularen
müssen Beschäftigte selbst erledigen, ...
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