dbb magazin 4/2019 - page 27

krankenversicherung
Dieser überproportionale Zu­
wachs ist zum Teil auf erhöhte
Zuführungen zu Altersrückstel­
lungen und geringere Erstat­
tungen von Verwaltungskos­
ten durch die Renten- und
Pflegeversicherung zurückzu­
führen. Rechnet man die er­
höhten Zuführungen zu den
Altersrückstellungen im Ver­
gleich zum Vorjahreszeitraum
heraus, lag der Anstieg der
Netto-Verwaltungskosten –
ähnlich wie der Zuwachs bei
den Leistungsausgaben – bei
rund 3,9 Prozent.
<<
Die Perspektive ist
positiv
Die endgültigen Finanzergeb­
nissen des Jahres 2018 liegen
Mitte Juni vor. Nach den aktu­
ellen Erkenntnissen und unter
Berücksichtigung der Prognose
des Schätzerkreises spricht al­
les dafür, dass die GKV im Ge­
samtjahr 2019 wieder schwar­
ze Zahlen schreiben wird. Nach
Auswertung der Ergebnisse des
Schätzerkreises für 2019 hat
das Bundesministerium für
Gesundheit den zur Deckung
der Ausgaben erforderlichen
durchschnittlichen Zusatzbei­
tragssatz auf 0,9 Prozent fest­
gelegt. Obwohl eine Reihe von
Krankenkassen zum Jahres­
wechsel ihren Zusatzbeitrags­
satz abgesenkt hat, liegt der
durchschnittlich erhobene Zu­
satzbeitragssatz derzeit bei
rund 1,0 Prozent.
Diese Differenz verdeutlicht
nach der Interpretation des
BMG den Spielraum, den die
Krankenkassen haben, um
ihre Versicherten durch Ab­
senkungen der Zusatzbeiträ-
ge zu entlasten. Dabei ist der
schrittweise Abbau überhöhter
Finanzreserven, den das Versi­
chertenentlastungsgesetz den
Krankenkassen ab 2020 vorgibt,
noch nicht berücksichtigt. Zum
Jahreswechsel 2018/2019 hat­
ten 69 von 110 Krankenkassen
Betriebsmittel und Rücklagen
oberhalb der Grenze von einer
Monatsausgabe; 42 davon hat­
ten sogar Finanzreserven ober­
halb von 1,5 Monatsausgaben.
Seit 1. Januar 2019 profitieren
die GKV-Mitglieder von den
Regelungen des Versicherten­
entlastungsgesetzes. Rund
50 Millionen Beschäftigte und
Rentner werden ab 2019 um
jährlich insgesamt rund sieben
Milliarden Euro entlastet, weil
Arbeitgeber und Mitglieder die
Beiträge wieder zu gleichen
Teilen tragen.
Auch Selbstständige mit gerin­
gen Einkommen werden in der
gesetzlichen Kranken- und so­
zialen Pflegeversicherung ab
2019 um jährlich insgesamt
rund eine Milliarde Euro entlas­
tet. Der Mindestbeitrag für
Selbstständige sank von mo­
natlich 420 Euro auf rund 190
Euro und wurde damit zum
Jahreswechsel mehr als hal­
biert. Hiervon profitieren min­
destens 500 000 Selbstständi­
ge mit geringen Einkommen.
<<
Gesundheitsausgaben
insgesamt gestiegen
Interessant sind in diesem
Zusammenhang auch die ak­
tuellsten verfügbaren Zahlen
des Statistischen Bundesam-
tes (Destatis), nach denen die
Gesundheitsausgaben in der
Bundesrepublik insgesamt ge­
stiegen sind. Für das Jahr 2017
ergibt sich demnach ein Aus­
gabenplus von 4,7 Prozent.
Die Ausgaben beliefen sich auf
375,6 Milliarden Euro oder 4544
Euro je Einwohnerin beziehungs­
weise Einwohner. Wie das Sta­
tistische Bundesamt weiter
mitteilt, entspricht dies einem
Anstieg 16,9 Milliarden Euro ge­
genüber 2016. Der Anteil der
Ausgaben am Bruttoinlands­
produkt lag bei 11,5 Prozent.
Die Gesundheitsausgaben
überschritten damit im Jahr
2017 erstmals die Marke von
einer Milliarde Euro pro Tag.
Für das Jahr 2018 wird auf Ba­
sis bereits vorliegender und
fortgeschriebener Werte ein
weiterer Anstieg auf 387,2 Mil­
liarden Euro geschätzt, das
wären 3,1 Prozent mehr als
im Jahr 2017.
Die soziale Pflegeversicherung
verzeichnete 2017 mit + 26,4
Prozent den stärksten Zuwachs
aller Ausgabenträger. Im Ver­
gleich zum Vorjahr sind die Aus­
gaben um 7,8 Milliarden Euro
auf 37,2 Milliarden Euro gestie­
gen. Dieser starke Anstieg ist
auf das dritte Pflegestärkungs­
gesetz zurückzuführen, das am
1. Januar 2017 in Kraft trat.
Mit einem Ausgabenanteil von
57 Prozent war die gesetzliche
Krankenversicherung auch
2017 größter Ausgabenträger
im Gesundheitswesen. Ihre
Ausgaben beliefen sich auf
214,2 Milliarden Euro und
lagen somit um 3,4 Prozent
über denen des Vorjahres.
Die Gesundheitsausgaben der
öffentlichen Haushalte waren
zum Vorjahr rückläufig. Auf sie
entfielen 15,8 Milliarden Euro,
rund 1,3 Milliarden Euro oder
7,4 Prozent weniger als im Jahr
2016. Hauptgründe hierfür
sind die rückläufigen Ausgaben
für Asylbewerberleistungen
und für Hilfe zur Pflege im
Rahmen der Sozialhilfe.
Die laufenden Gesundheits­
ausgaben werden in Deutsch­
land primär von Arbeitneh­
mern, Arbeitgebern und durch
staatliche Transfers finanziert.
Arbeitnehmer und Arbeitgeber
finanzierten 2017 durch Sozial­
versicherungsbeiträge fast die
Hälfte der laufenden Gesund­
heitsausgaben. Die Sozialversi­
cherungsbeiträge der Arbeit­
nehmer (ohne Rentner) betru-
gen 93,2 Milliarden Euro, die
der Arbeitgeber 86,8 Milliarden
Euro. Die staatlichen Transfers,
zum Beispiel Bundeszuschuss
zum Gesundheitsfonds, Beihil­
fen der öffentlichen Arbeitge­
ber, beliefen sich auf 52,4 Milli­
arden Euro.
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