blickpunkt
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Ausländische Pflegekräfte und Haushaltshilfen
Raus aus der
GRAUZONE
Wer vor der Situation steht, die Pflege eines
Angehörigen organisieren und finanzieren zu
müssen, stellt fest, dass die Betreuung daheim
mit immensen Kosten und organisatorischem
Aufwand verbunden sein kann. Neben der
Möglichkeit, Pflegeaufgaben selbst zu über
nehmen und einen Pflegedienst zu beauftragen,
sind auch ausländische Pflegekräfte eine Option
– vorausgesetzt, sie werden legal beschäftigt.
Auch wenn mit den Pflegere
formen der vergangenen Jahre
die Leistungen beispielsweise
für Menschen mit demenziel
len Erkrankungen deutlich aus
geweitet worden sind, reichen
die finanziellen Mittel der Pfle
geversicherung häufig nicht
aus, um einen ambulanten
Pflegedienst in ausreichendem
Umfang einsetzen zu können.
Hinzu kommt, dass sich Ange
hörige für ihre Partner oder
Eltern nicht nur ein „satt und
sauber“ wünschen, sondern
am besten eine Rund-um-die-
Uhr-Betreuung. Auch wenn die
Bezahlung für Pflegepersonal
noch deutlich zu wünschen üb
rig lässt, stellen die Lohnkosten
für viele ein großes Hindernis
dar, eine inländische Ganztags
pflegekraft einzustellen.
Vor diesem Hintergrund er
scheint der Blick ins europäi
sche Ausland vielversprechend:
Pflegekräfte vor allem aus Ost
europa haben in Deutschland
Konjunktur, denn sie sind eine
auf den ersten Blick günstige
Alternative. So verwundert es
auch nicht, dass schätzungs
weise 400000 osteuropäische
Pflegekräfte in deutschen
Haushalten beschäftigt sind,
viele mutmaßlich am Rande
der Legalität.
Um hohe Bußgelder sowie eine
Anzeige wegen Steuerhinter
ziehung oder des Vorenthal
tens und die Nachzahlung von
Sozialversicherungsbeiträgen
zu vermeiden, lohnt es, sich ei
nen Überblick über die Mög
lichkeiten zu verschaffen, eine
ausländische Pflegekraft legal
zu beschäftigen. Und vor allem:
Wo liegen mögliche Fallstricke?
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Beauftragung einer
Vermittlungsagentur
Bei dem sogenannten „Ent
sendemodell“, also der Beauf
tragung einer Vermittlungs
agentur im Ausland, ist die
Pflegekraft beziehungsweise
die Haushaltshilfe bei einer
externen Firma in einem Ange
stelltenverhältnis beschäftigt
und wird von dieser in den Pfle
gehaushalt entsendet. Mit der
Agentur wird einen Vermitt
lungsvertrag abgeschlossen,
die eine permanente Bereitstel
lung von Pflegekräften oder
Haushaltshilfen garantiert. An
gehörige schließen darüber hi
naus einen Dienstleistungsver
trag mit der Kraft ab, der neben
den allgemeinen Arbeitsbedin
gungen und Kosten auch die
Arbeitszeiten sowie die zu er
bringende Tätigkeit aufführt.
Beauftragende haben aller
dings kein Weisungsrecht ge
genüber der zu beschäftigen
den Person. Die ausländische
Pflege- oder Haushaltshilfe ist
somit frei in der Wahl ihres
Kunden. Das hat einerseits
den Vorteil, dass Scheinselbst
ständigkeit vermieden wird.
Andererseits haben Auftrag
geber kein Recht auf eine be
stimmte Aushilfe – es kann
also zu wechselndem Betreu
ungspersonal kommen. Dies
ist ein wichtiger Punkt, denn
ein Wechsel der Bezugsperson
kann für Pflegebedürftige
und vor allemMenschen mit
Demenz sehr irritierend sein.
Da sich der direkte Kontakt zu
einer Vermittlungsagentur im
Ausland häufig schwierig ge
staltet, hat sich ein eigener
Wirtschaftszweig inländischer
Dienstleister entwickelt, der sei
nerseits den Kontakt zur auslän
dischen Agentur herstellt. In der
Regel bleiben die Betreuungs
kräfte bei der ausländischen
Agentur beschäftigt. Entspre
chend ist das ausländische Un
ternehmen auch für die Sicher
stellung der Qualifikation der
Betreuungskräfte und für deren
Instruktion zuständig. Das in
ländische Vermittlungsunter
nehmen hält darüber hinaus
den Kontakt zum deutschen
Kunden und ist in Organisati
onsfragen und bei Problemen
mit der Betreuungskraft oder
dem Entsendeunternehmen
direkter Ansprechpartner.
Da ausländische Pflegekräfte
nicht zwingend denselben
Ausbildungsstandards wie in
Deutschland unterliegen und
teilweise nur angelernt sind,
sollte hier genau nachgehakt
werden, bevor ein Vermitt
lungsauftrag unterzeichnet
wird. Auch muss sichergestellt
sein, dass die Betreuungskraft
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dbb magazin | April 2019