blickpunkt
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in ihrer Heimat sozialversichert
ist. Bestätigt wird dies über
die „Bescheinigung über die
Rechtsvorschriften der sozialen
Sicherheit (Vordruck A1 der Eu
ropäischen Union)“, die unter
schrieben und in Kopie beim
Kunden sein muss.
Die Kosten variieren in Abhän
gigkeit vom Betreuungsbedarf
und den einzelnen Regelungen
im Vermittlungsvertrag. Es ist
auf jeden Fall sinnvoll, sich vor
Unterzeichnung juristischen
Beistand zu holen, um böse
Überraschungen in unvorher
gesehenen Fällen zu vermei
den: Wie sind die beidseitigen
Kündigungsfristen, was ge
schieht beim Erfordernis ei-
nes Krankenhausaufenthaltes,
gibt es Vertragsstrafen?
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Selbstständige
Pflegekräfte
Während Kunden beim Entsen
demodell rechtlich weitestge
hend auf der sicheren Seite
sind, ist die Lage bei der eigen
initiativen Beschäftigung einer
selbstständigen Betreuungs
kraft aus dem Ausland deutlich
kniffliger. Hier besteht die gro
ße Gefahr der Förderung der
Scheinselbstständigkeit, die
bei Entdeckung zu Nachzah
lungen und einem Strafverfah
ren führen kann. Denn: Für
eine legale Selbstständigkeit
müssen mindestens zwei Auf
traggeber nachgewiesen wer
den, was im Falle einer Rund-
um-die-Uhr Betreuung schlicht
nicht möglich ist. Folglich liegt
der Gedanke nahe, gleich eine
ausländische Betreuungskraft
im Angestelltenverhältnis zu
beschäftigen. Also selbst als
Arbeitgeber aufzutreten.
<<
Auftraggeber als
Arbeitgeber
Die pflegebedürftige Person
beziehungsweise der Angehöri
ge stellt eine ausländische Be
treuungskraft aus dem EU-Aus
land mit einem eigenständigen
Arbeitsvertrag ein. Pflegende
werden damit formal zu Arbeit
gebern und unterliegen den
Vorgaben des deutschen Ar
beitsrechts und Arbeitsschut
zes. Außerdemmuss der gelten
de Mindestlohn gezahlt werden.
Auch die Lohnnebenkosten
sind nicht zu unterschätzen.
Hinzu kommt: Um nicht gegen
die Arbeitszeitregelungen in
Deutschland zu verstoßen,
ist die Beschäftigung einer ein
zigen 24-Stunden-Pflegekraft
nicht möglich. Urlaub, maximal
tägliche Arbeitszeit oder die
Vertretung im Krankheitsfall
machen die Beschäftigung von
mehreren Betreuungskräften
erforderlich – ohne juristische
Betreuung ein sehr schwieriges
Unterfangen.
Eine rechtlich saubere, wenn
auch nicht die günstigste Mög
lichkeit ist die Beschäftigung
einer ausländischen Haushalts
hilfe, die beispielsweise über
die „Zentrale Auslands- und
Fachvermittlung“ (ZAV), einen
Teilbereich der Bundesagentur
für Arbeit, vermittelt wird. Der
Haushaltshilfe sind neben der
Haushaltsführung allerdings
nur pflegerische Hilfstätigkei
ten gestattet: also etwa Hilfe
bei der Körperpflege, Nah
rungsaufnahme und Mobilität.
Für rein pflegerische Tätigkei
ten wie das Setzen von Sprit
zen oder die Wundversorgung
muss ein ambulanter Pflege
dienst zugebucht werden. Die
ser kann beispielsweise über
die ambulante Sachleistung
der deutschen Pflegeversiche
rung finanziert werden. Ambu
lante Sachleistung bedeutet,
dass ein ambulanter Pflege
dienst, der beispielsweise zum
Richten der Medikamente und
zur Wundversorgung zweimal
täglich ins Haus kommt, direkt
mit der Pflegekasse abrechnet.
Die monatlichen Maximal
beträge, die ausgeschöpft
werden können, bevor der Pfle
gebedürftige selbst zahlungs
pflichtig wird, sind abhängig
vom festgestellten Pflegegrad
und liegen zwischen 689 Euro
(Grad 2) und 1 995 Euro (Grad 5).
Alternativ kann auch ein soge
nanntes monatliches Pflege
geld in Anspruch genommen
werden. Es muss nicht zwin
gend für die Pflege, sondern
kann auch für die Betreuung
oder beispielsweise eine Haus
haltshilfe verwendet werden.
Das Pflegegeld wird im Gegen
satz zur Sachleistung direkt
ausgezahlt und liegt in Ab
hängigkeit vom festgestellten
Pflegegrad zwischen 316 Euro
(Grad 2) und 901 Euro (Grad 5).
Wird die ambulante Sachleis
tung nicht voll ausgeschöpft,
kann eine anteilige Erhöhung
des Pflegegeldes beantragt
werden.
Darüber hinaus sieht die Pfle
geversicherung Leistungen für
den Fall vor, dass die Haushalts
hilfe oder die pflegenden Ange
hörigen in Urlaub gehen. Für
diesen Zeitraum gibt es die
Möglichkeit der sogenannten
Verhinderungspflege. Diese
kann durch einen ambulanten
Pflegedienst, durch Einzelpfle
gekräfte, ehrenamtlich Pfle
gende oder nahe Angehörige
erfolgen. Pro Kalenderjahr ist
eine Verhinderungspflege von
bis zu sechs Wochen möglich.
In Kombination mit der Kurz
zeitpflege kann dieser Zeitraum
sogar auf bis zu acht Wochen
im Jahr ausgeweitet werden.
Pflegebedürftige ab Grad 2 er
halten hierfür insgesamt maxi
mal 2418 Euro im Jahr.
Insgesamt zeigt sich bei nähe
rer Betrachtung, dass die Be
schäftigung einer ausländi
schen Betreuungskraft gut
durchdacht sein will. Rechts
sicher geregelt, muss einiges
an finanziellem Aufwand ein
kalkuliert werden.
Für die Kombination einer über
die ZAV vermittelten Haus
haltshilfe mit einem ambulan
ten Pflegedienst können gut
2000 Euro zuzüglich Lohnne
benkosten für die Haushaltshil
fe anfallen. Wenn sich der zuge
buchte Einsatz des ambulanten
Pflegedienstes auf die rein pfle
gerischen Tätigkeiten beschrän
ken lässt, kann die Pflegesach
leistung der Pflegeversicherung
hierfür ausreichen.
Der Abschluss einer geförder
ten Pflegetagegeld-Versiche
rung, der sogenannte „Pflege-
Bahr“, kann sich also durchaus
lohnen.
krz
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dbb