von Forschungsergebnissen in
die Wirtschaft beschleunigen,
Verfügbarkeit von Fachkräften
und Experten fördern, Struktur
wandel in Unternehmen und
am Arbeitsmarkt gestalten,
Rahmenbedingungen für die
ethische Anwendung künstli
cher Intelligenz schaffen, euro
päische und internationale Zu
sammenarbeit zu KI-Themen
vertiefen und gesellschaftliche
Dialoge zu den Chancen und
Auswirkungen künstlicher Intel
ligenz fördern.
Etwas konkreter wird das Stra
tegiepapier, das sich in weiten
Teilen wie eine Agenda zur Wirt
schaftsförderung liest, beim
Thema Verwaltung. Dort heißt
es: „KI soll auch für hoheitliche
Aufgaben genutzt werden, um
Informationen und Leistungen
zielgerichteter, passgenauer und
niedrigschwelliger für Bürgerin
nen und Bürger sowie verwal
tungsintern bereitzustellen.
Dadurch ändern sich für die Ver
waltung sowohl Anforderun
gen, Rahmenbedingungen und
Möglichkeiten.“ Das beinhalte
auch die datenschutzkonforme
Bereitstellung offener Verwal
tungsdaten für die uneinge
schränkte Weiternutzung und
den Aufbau einer Open-Data-
Plattform für den Bund.
Darüber hinaus sollen KI-Tech
nologien die Arbeit der Sicher
heitskräfte sowohl bei der
inneren wie äußeren Sicherheit
unterstützen und zur Gefahren
abwehr beitragen, natürlich un
ter ausreichender Kontrolle und
Transparenz: „KI und die damit
zusammenhängenden Anwen
dungsmöglichkeiten bieten ob
jektiv betrachtet, wie andere
Zukunftstechnologien auch,
Chancen und Risiken für die
staatliche Sicherheitsvorsorge.
Die Bundesregierung ist be
strebt, diese Chancen zu er
schließen und für Staat und
Gesellschaft rechtskonform
nutzbar zu machen. Insbeson
dere in Bereichen, in denen es
um die Aufklärung, Analyse und
Auswertung von Daten geht,
aber auch im Hinblick auf mögli
che Angriffe mit KI-basierten
Technologien gegen Staat, Wirt
schaft und Gesellschaft, besteht
die Notwendigkeit, geeignete
Maßnahmen zur Gefahrenbe
wertung und entsprechende
Schutzmechanismen zu entwi
ckeln.“
Durch die Nutzung von KI könn
ten aber auch neue Bedrohungs
szenarien entstehen, beispiels
weise zur Manipulation oder
Fälschung von Informationen.
„Selbst wenn wir eine spezifi
sche, technisch denkbare An
wendung aus politischen, recht
lichen oder ethischen Gründen
künftig ausschließen sollten, ist
es dennoch erforderlich, sich mit
den möglichen Auswirkungen
ihrer Anwendung durch Dritte zu
befassen, um für Deutschland
und seine Bevölkerung eine alle
Aspekte umfassende staatliche
Sicherheitsvorsorge in der inne
ren und äußeren Sicherheit ge
währleisten zu können.“
<<
Zwischen Datenschutz
und Datenverfügbakeit
Die Bundesregierung betont in
ihrem Papier, dass die letztend
lichen Entscheidungen, die auf
grund der Verarbeitung von
Massendaten getroffen werden,
„auch künftig in der Hand der
Mitarbeiterinnen beziehungs
weise der Mitarbeiter der Be
hörden liegen werden“, und
nicht bei Maschinen.
Darüber hinaus seien die Ver
fügbarkeit und Güte von Daten
für Methoden der KI und des
maschinellen Lernens zentrale
Voraussetzung und bestimmen
de Faktoren für die Qualität der
Ergebnisse. Der Zugang zu Da
ten sei aber vielfach beschränkt
– zum Teil aus rechtlichen
Gründen, zum Teil auf
grund der faktischen
Datenherrschaft von
staatlichen und pri
vaten Stellen. Die
Menge an nutzba
ren, qualitativ
hochwertigen Da
ten müsse zur Ver
wirklichung der Zie
le dieser Strategie
deutlich erhöht
werden, ohne dabei Persönlich
keitsrechte, das Recht auf infor
mationelle Selbstbestimmung
oder andere Grundrechte zu
verletzen.
Damit dürfte klar sein, dass die
KI-Strategie der Bundesregie
rung insbesondere im Bereich
der hoheitlichen Nutzung von
KI Gesetzesänderungen nach
sich ziehen und eine breite po
litische und gesellschaftliche
Debatte auslösen wird.
Das im dbb für Digitalisierungs
fragen zuständige Bundeslei
tungsmitglied Jürgen Böhm
weiß um die Chancen und Risi
ken von KI-Anwendungen in der
Verwaltung: „Wir sehen große
Chancen für die künftige Arbeit
in den Verwaltungen, wenn die
Beschäftigten durch Automati
sierung und den Einsatz künstli
cher Intelligenz von zeitaufwen
digen Routinearbeiten entlastet
werden. Dieser Prozess wird
aber nur erfolgreich sein, wenn
es gelingt, eine Kultur des ‚Mit
nehmens und Mitgestaltens‘ zu
entwickeln, sowohl mit Blick auf
die Bürgerinnen und Bürger als
auch auf die Beschäftigten.“
Wo es um Ermessen, Gesetzes
auslegung und die Berücksichti
gung von Einzelfällen gehe,
müssten auch in der digitalen
Welt noch Handlungs- und Ent
scheidungsspielräume erhalten
bleiben sowie Verantwortlich
keiten nachvollzogen werden
können, erklärte der stellvertre
tende dbb Bundesvorsitzende.
„Künstliche Intelligenz und Al
gorithmen können Ent
scheidungen un
terstützen,
menschliche Entscheider aber
nicht ersetzen“, stellte Böhm
klar. „Maßgeblich für den Erfolg
des Digitalisierungsprozesses
ist, dass er durch bessere Füh
rung, mehr Fort- undWeiterbil
dung, einen ethischen Kompass
und durch zeitgemäße Mitbe
stimmungsrechte in den Betrie
ben und Verwaltungsdienststel
len flankiert wird.“
Praktische Anwendungsmög
lichkeiten für KI gibt es in der
Verwaltung einige. Felix Dinnes
sen und Stefanie Halfmann von
der auf Telekommunikation spe
zialisierten Unternehmensbera
tung Detecon – eine Tochterge
sellschaft der T-Systems GmbH
– haben in ihrem Aufsatz „Wie
Software-Roboter die öffent
liche Verwaltung entlasten
können“ einige Perspektiven
entwickelt. „Innerhalb der öf
fentlichen Verwaltung sind
zahlreiche Aufgabenbereiche
geprägt von einer dokumenten
basierten Sachbearbeitung. Die
Mitarbeiterinnen und Mitarbei
ter verfügen oftmals über eine
hohe Expertise in ihren jeweili
gen Fachgebieten und üben an
ihren Wissensarbeitsplätzen
wichtige exekutive Funktionen
des Staates aus. Das Tätigkeits
bild der Sachbearbeitung um
fasst allerdings auch zahlreiche
repetitive Aufgaben wie die Be
arbeitung von immer wieder
kehrenden Standardanfragen,
das Ausfüllen von Formularen
oder die manuelle
layoutbild
<<
Das Rechenzentrum als Mitarbeiter:
Je mehr Prozesse automatisch ablaufen ...
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