dbb magazin 5/2019 - page 42

mitgliedsgewerkschaften
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vbba
Gespräch über Funktions­
zulage für BA-Beamte
Am 26. März 2019 hat sich der
Bundesvorsitzende der Ge­
werkschaft Arbeit und Sozia­
les (vbba), Waldemar Dom­
browski, in Begleitung des dbb
Fachvorstands für Beamten­
politik, Friedhelm Schäfer, im
Bundesarbeitsministerium
mit Staatssekretärin Leonie
Gebers getroffen. Dabei ging
es insbesondere um die Situa­
tion der Beamtinnen und Be­
amten bei der Bundesagentur
für Arbeit (BA). In der Vergan­
genheit hatte die vbba sich
dafür eingesetzt, ein quiva­
lent zu den im Tarifbereich
verankerten tätigkeitsabhän­
gigen und tätigkeitsunabhän­
gigen Funktionsstufen zu
schaffen. Im Ergebnis konnte
nach intensiven Gesprächen
und Diskussionen zumindest
eine Einigung auf die Schaf­
fung einer Regelung im SGB III
zur Einführung tätigkeitsun­
abhängiger Funktionszulagen
für Beamtinnen und Beamten
in der BA erzielt werden.
„Absolut nicht nachvollziehbar
und für die Kolleginnen und
Kollegen irritierend“ sei, so
Dombrowski, dass von ande-
ren Gewerkschaften bis heute
keine Stellungnahme zu dem
Vorhaben vorliege. Die einge­
tretenen Verzögerungen gin­
gen zulasten der betroffenen
Kolleginnen und Kollegen.
Die seit Jahren vorhandene
Benachteiligung müsse aber
endlich ein Ende haben.
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VBE
Umfrage zum Handschrei-
ben vorgestellt
Die große Mehrheit der Lehr­
kräfte in Deutschland sieht
eine Verschlechterung der für
die Entwicklung einer Hand­
schrift notwendigen Kompe­
tenzen beziehungsweise der
Handschrift der Schülerinnen
und Schüler allgemein. Dies
geht aus einer repräsentativen
Umfrage hervor, die der Ver­
band Bildung und Erziehung
(VBE) gemeinsammit dem
Schreibmotorik Institut durch­
geführt hat.
An der Studie STEP 2019 betei­
ligten sich bundesweit über
2000 Lehrkräfte. „Das Schrei­
ben mit der Hand ist genauso
wichtig wie das Lesen und die
Rechtschreibung“, sagte Maria­
nela Diaz Meyer, Geschäftsfüh­
rerin des gemeinnützigen
Schreibmotorik Instituts, am
9. April 2019. „Handschreiben
unterstützt die Rechtschrei­
bung, das Lesen, das Textver­
ständnis, letztlich die schuli­
schen Leistungen insgesamt.“
Allerdings fehlt es an den Be­
dingungen, das Handschreiben
besser zu fördern. Fast drei
Viertel der Lehrkräfte geben
an, dass (sehr) häufig zu wenig
Zeit für individuelle Förderung
in der Schule sei, 64 Prozent,
dass (sehr) häufig zu wenig Zeit
für das Üben in der Schule blei­
be. Über die Hälfte sagt, dass
der Lehrplan zu wenig Wert
auf das Schreibenlernen lege.
Außerdem fehlen Fortbil­
dungsangebote und Hilfe­
stellung für die Lehrkraft. Der
Bundesvorsitzende des Verban­
des Bildung und Erziehung
(VBE), Udo Beckmann, kriti­
sierte: „Es fehlt an den Grund­
lagen. Wie sollen wir den Kin­
dern das Schreibenlernen
beibringen, wenn den Lehrkräf­
ten schlicht die Zeit fehlt, sie
individuell zu unterstützen?“
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GDL
Tarifabschluss mit KEOLIS
Am 8. April 2019 hat die Ge­
werkschaft Deutscher Loko­
motivführer (GDL) mit KEOLIS
Deutschland in Düsseldorf einen
Tarifabschluss erzielt. Demnach
liegen die Tabellenentgelte
zwei Prozent über dem des
GDL-Flächentarifvertrags für
das Zugpersonal (BuRa-ZugTV).
Zudem wurden in den Hausta­
rifvertrag auch die weiteren Be­
schäftigten von KEOLIS aufge­
nommen. Die Vergütung erhöht
sich somit für alle Arbeitneh­
mer um 2,2 Prozent ab dem
1. Juli 2019 und um weitere
drei Prozent ab dem 1. Juli 2020.
Weiterhin erhalten alle Be­
schäftigten eine Einmalzahlung
von 500 Euro, davon 156 Euro in
Form einer Erholungsbeihilfe.
Auch die Zulagen für Schicht­
dienst wurden erhöht. Weitere
Verbesserungen betreffen die
betriebliche Altersvorsorge, die
Arbeitszeit, Sozialleistungen
und die Jobsicherheit. „Dieser
Abschluss kann sich sehen las­
sen und spiegelt die Bedürfnis­
se der Arbeitnehmer wider“,
waren sich der GDL-Bundesvor­
sitzende und dbb Vize Claus
Weselsky und KEOLIS Deutsch­
land-Geschäftsführerin Anne
Mathieu einig.
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BBW
Beihilfe-Verschlechterun-
gen zurücknehmen
Ehegatten/Lebenspartner von
Beamtinnen und Beamten in
Baden-Württemberg erhalten
seit 2013 nur Beihilfe, wenn sie
in den beiden Kalenderjahren
vor der Antragsstellung jeweils
unter 10000 Euro verdient ha­
ben. Diese Regelung hat das
Bundesverwaltungsgericht
(BVerwG) jedoch nun gekippt.
Das BVerwG sprach dem Lan­
desgesetzgeber zwar grund­
sätzlich die Möglichkeit zu, die
Beihilfe für Ehegatten/Lebens­
partner einzuschränken. Aller­
dings hätte es dafür eines Ge­
setzes bedurft, nicht einer
Rechtsverordnung. Kai Rosen­
berger, Chef des dbb Landes­
bundes (BBW), warnte die Lan­
desregierung am 29. März 2019
jedoch dringend davor, die Ver­
schlechterungen einfach „ohne
formale Fehler“ neu aufzule­
gen. Stattdessen müsste die
Einkommensgrenze wieder auf
den Stand vor 2013 (18000
Euro) angehoben werden.
Rosenberger ging noch weiter:
Auch die anderen seit 2013 gel­
tenden Verschlechterungen in
der Beihilfe müssten zurück­
genommen werden: „Baden-
Württemberg darf seine Beam­
ten und Versorgungsempfänger
in Sachen Beihilfe nicht länger
im Regen stehen lassen.“
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Waldemar Dombrowski,
Bundesvorsitzender des vbba
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Udo Beckmann,
Bundesvorsitzender des VBE
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Kai Rosenberger, Vorsitzender
des BBW – Beamtenbund
Tarifunion
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Claus Weselsky,
Bundesvorsitzender der GDL
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dbb
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