dbb magazin 3/2019 - page 44

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dbb sachsen-anhalt
Arbeitszeit-Neuregelung
begrüßt
Am Tag einer Dienstreise sind
künftig bis zu zehn Stunden Ar­
beitszeit anrechenbar, in Son­
derfällen bis zu zwölf Stunden.
„Diese Regelung ist ein tragba­
rer Kompromiss“, sagte dbb
Landeschef Wolfgang Ladebeck
am 25. Januar 2019. Überschrei­
ten die Reisezeit allein oder die
Reisezeit und die Dauer des
Dienstgeschäftes die Soll­
arbeitszeit, sollen ab 1. April
2019 höchstens bis zu zehn
Stunden als Arbeitszeit ange­
rechnet werden. In Sonderfäl­
len ist auch eine Anrechnung
bis zu zwölf Stunden möglich.
Dafür müssen allerdings drei
Voraussetzungen vorliegen:
Erstens müssen dringende
dienstliche Belange es erfor­
dern. Zweitens muss die Dienst­
stellenleitung die Verlängerung
der täglichen Arbeitszeit anord­
nen. Drittens muss das Dienst­
geschäft allein die Dauer von
zehn Stunden überschreiten.
Bei einer Überschreitung der
zehn Stunden zusammen durch
Dienstgeschäft und Reisezeit
greift deshalb diese Regelung
nicht. Daneben soll eine diskri­
minierungsfreie Regelung für
die Anrechnung von Reisezeiten
bei Dienstreisen und Fortbil­
dungen für Teilzeitbeschäftigte
in die Arbeitszeitverordnung
aufgenommen werden. Derzeit
rechnet der Dienstherr nur de­
ren reduzierte tägliche Arbeits­
zeit an, wenn die Dauer der
während der dienstlichen Voll­
arbeitszeit gemachten Dienst­
reise über die individuelle
Arbeitszeit der teilzeitbeschäf­
tigten Beamtinnen und Beam­
ten hinausgeht. Ihnen wird
somit weniger Arbeitszeit aner­
kannt als Vollzeitbeschäftigten,
obwohl beide Gruppen (Vollzeit
und Teilzeit) für die Teilnahme
an einer ganztägigen Dienstrei­
se die gleiche Stundenzahl auf­
wenden. Deshalb soll zukünftig
für Teilzeitbeschäftigte der auf
diesen Tag entfallene Teil der
regelmäßigen wöchentlichen
Arbeitszeit für Vollzeitbeschäf­
tigte berücksichtigt werden.
Fällt eine Dienstreise bei Teil­
zeitbeschäftigung auf einen
nach dem jeweiligen Arbeits­
zeitmodell dienstfreien Arbeits­
tag, kann dieser Tag mit einem
anderen Arbeitstag zeitnah ge­
tauscht werden. Neben der Ar­
beitszeitverordnung soll auch
die Urlaubsverordnung geän­
dert werden. Künftig erhalten
auch Beamtinnen und Beamte,
die in einer ehe- oder lebens­
partnerschaftsähnlichen Ge­
meinschaft leben, einen Tag
Sonderurlaub nach der Geburt
eines Kindes. Damit wird der
Lebenswirklichkeit Rechnung
getragen, dass immer mehr
Kinder nicht ehelich geboren
werden.
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dbb brandenburg
„Hamburger Modell“
keine Option
Der dbb brandenburg lehnt das
„Hamburger Modell“ für Bran­
denburg ab. Das hat der Vorsit­
zende Ralf Roggenbuck im Ja­
nuar 2019 bei einem Gespräch
mit Timm Genett, Geschäfts­
führer beim Verband der Priva­
ten Krankenversicherung (PKV),
deutlich gemacht. Hintergrund
ist der Gesetzentwurf der Lan­
desregierung zur Einführung
einer pauschalen Beihilfe ab
2020. Das „Hamburger Modell“
sieht vor, dass Beamtinnen und
Beamte zukünftig zu Beginn
ihrer Lauf­b ahn auf ihren Bei­
hilfeanspruch verzichten kön­
nen und stattdessen Mitglied
in der gesetzlichen Krankenver­
sicherung (GKV) werden. Sie
erhalten dann einen Arbeitge­
berzuschuss, die sogenannte
„pauschale Beihilfe“. Außerdem
können in der GKV versicherte
Bestandsbeamte diesen Zu­
schuss beantragen.
Roggenbuck betonte, dass es
für eine derartige Neuregelung
der Beamtenversorgung in
Brandenburg keinen guten
Grund gebe. Vielmehr würde
der Landeshaushalt mit unnö­
tigen Kosten belastet. Zudem
zeigten die Erfahrungen in
Hamburg, dass von etwa 1000
neu eingestellten Beamtinnen
und Beamten sich nur 20 für
die gesetzliche Versicherung
entschieden hätten. PKV-Ge­
schäftsführer Genett wies dar­
auf hin, dass Beamtinnen und
Beamten beim „Hamburger
Modell“ nur einmal die Wahl
zwischen Beihilfe und gesetzli­
cher Versicherung haben. Wer
sich für die GKV entscheide,
gebe seinen Beihilfeanspruch
unwiderruflich auf. So müsste
beispielsweise bei einem
Wechsel in ein anderes Bun­
desland (ohne „Hamburger
Modell“) wieder der komplette
GKV-Beitrag allein gezahlt wer­
den. Weitere Nachteile drohten
im Ruhestand und im Bereich
der Pflegeversicherung.
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BDZ
Gewerkschaftstag in Berlin
Unter demMotto „Seit 70 Jahren die Zukunft im Fokus“ richtete
der BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft vom 29. bis 31. Ja­
nuar 2019 seinen 31. Gewerkschaftstag in Berlin aus, an dem bis
zu 700 Delegierte und Gäste teilnahmen. Neben der Weichenstel­
lung für die gewerkschaftspolitische Arbeit in den kommenden
fünf Jahren berieten und entschieden die Delegierten im Rahmen
der Arbeitstagung über zahlreiche Anträge an den Gewerkschafts­
tag und verabschiedeten zukunftsorientierte Satzungsänderungen
mit Auswirkungen auf die Organisationsstruktur des BDZ. Bei den
Wahlen zur BDZ-Bundesleitung wurde Dieter Dewes in seinem
Amt als Bundesvorsitzender ebenso bestätigt wie die stellver­
tretenden Bundesvorsitzenden Christian Beisch (Bezirksverband
Nord), Thomas Liebel (Bezirksverband Nürnberg) und Adelheid
Tegeler (Bezirksverband Westfalen). Neu in die Bundesleitung ge­
wählt wurden Michael May (Bezirksverband Köln) als stellvertre­
tender Bundesvorsitzender) und Peter Link (Bezirksverband BMF)
als Vorsitzender des Ständigen Ausschusses Senioren.
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Wolfgang Ladebeck, Vorsitzender
des dbb sachsen-anhalt
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Ralf Roggenbuck, Vorsitzender
des dbb brandenburg
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Die neue BDZ-Bundesleitung (von links): Michael May, Adelheid Tegeler,
Dieter Dewes (Bundesvorsitzender), Christian Beisch, Peter Link und
Thomas Liebel
© Marco Urban
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dbb
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