mitgliedsgewerkschaften
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dbb sachsen-anhalt
Arbeitszeit-Neuregelung
begrüßt
Am Tag einer Dienstreise sind
künftig bis zu zehn Stunden Ar
beitszeit anrechenbar, in Son
derfällen bis zu zwölf Stunden.
„Diese Regelung ist ein tragba
rer Kompromiss“, sagte dbb
Landeschef Wolfgang Ladebeck
am 25. Januar 2019. Überschrei
ten die Reisezeit allein oder die
Reisezeit und die Dauer des
Dienstgeschäftes die Soll
arbeitszeit, sollen ab 1. April
2019 höchstens bis zu zehn
Stunden als Arbeitszeit ange
rechnet werden. In Sonderfäl
len ist auch eine Anrechnung
bis zu zwölf Stunden möglich.
Dafür müssen allerdings drei
Voraussetzungen vorliegen:
Erstens müssen dringende
dienstliche Belange es erfor
dern. Zweitens muss die Dienst
stellenleitung die Verlängerung
der täglichen Arbeitszeit anord
nen. Drittens muss das Dienst
geschäft allein die Dauer von
zehn Stunden überschreiten.
Bei einer Überschreitung der
zehn Stunden zusammen durch
Dienstgeschäft und Reisezeit
greift deshalb diese Regelung
nicht. Daneben soll eine diskri
minierungsfreie Regelung für
die Anrechnung von Reisezeiten
bei Dienstreisen und Fortbil
dungen für Teilzeitbeschäftigte
in die Arbeitszeitverordnung
aufgenommen werden. Derzeit
rechnet der Dienstherr nur de
ren reduzierte tägliche Arbeits
zeit an, wenn die Dauer der
während der dienstlichen Voll
arbeitszeit gemachten Dienst
reise über die individuelle
Arbeitszeit der teilzeitbeschäf
tigten Beamtinnen und Beam
ten hinausgeht. Ihnen wird
somit weniger Arbeitszeit aner
kannt als Vollzeitbeschäftigten,
obwohl beide Gruppen (Vollzeit
und Teilzeit) für die Teilnahme
an einer ganztägigen Dienstrei
se die gleiche Stundenzahl auf
wenden. Deshalb soll zukünftig
für Teilzeitbeschäftigte der auf
diesen Tag entfallene Teil der
regelmäßigen wöchentlichen
Arbeitszeit für Vollzeitbeschäf
tigte berücksichtigt werden.
Fällt eine Dienstreise bei Teil
zeitbeschäftigung auf einen
nach dem jeweiligen Arbeits
zeitmodell dienstfreien Arbeits
tag, kann dieser Tag mit einem
anderen Arbeitstag zeitnah ge
tauscht werden. Neben der Ar
beitszeitverordnung soll auch
die Urlaubsverordnung geän
dert werden. Künftig erhalten
auch Beamtinnen und Beamte,
die in einer ehe- oder lebens
partnerschaftsähnlichen Ge
meinschaft leben, einen Tag
Sonderurlaub nach der Geburt
eines Kindes. Damit wird der
Lebenswirklichkeit Rechnung
getragen, dass immer mehr
Kinder nicht ehelich geboren
werden.
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dbb brandenburg
„Hamburger Modell“
keine Option
Der dbb brandenburg lehnt das
„Hamburger Modell“ für Bran
denburg ab. Das hat der Vorsit
zende Ralf Roggenbuck im Ja
nuar 2019 bei einem Gespräch
mit Timm Genett, Geschäfts
führer beim Verband der Priva
ten Krankenversicherung (PKV),
deutlich gemacht. Hintergrund
ist der Gesetzentwurf der Lan
desregierung zur Einführung
einer pauschalen Beihilfe ab
2020. Das „Hamburger Modell“
sieht vor, dass Beamtinnen und
Beamte zukünftig zu Beginn
ihrer Laufb ahn auf ihren Bei
hilfeanspruch verzichten kön
nen und stattdessen Mitglied
in der gesetzlichen Krankenver
sicherung (GKV) werden. Sie
erhalten dann einen Arbeitge
berzuschuss, die sogenannte
„pauschale Beihilfe“. Außerdem
können in der GKV versicherte
Bestandsbeamte diesen Zu
schuss beantragen.
Roggenbuck betonte, dass es
für eine derartige Neuregelung
der Beamtenversorgung in
Brandenburg keinen guten
Grund gebe. Vielmehr würde
der Landeshaushalt mit unnö
tigen Kosten belastet. Zudem
zeigten die Erfahrungen in
Hamburg, dass von etwa 1000
neu eingestellten Beamtinnen
und Beamten sich nur 20 für
die gesetzliche Versicherung
entschieden hätten. PKV-Ge
schäftsführer Genett wies dar
auf hin, dass Beamtinnen und
Beamten beim „Hamburger
Modell“ nur einmal die Wahl
zwischen Beihilfe und gesetzli
cher Versicherung haben. Wer
sich für die GKV entscheide,
gebe seinen Beihilfeanspruch
unwiderruflich auf. So müsste
beispielsweise bei einem
Wechsel in ein anderes Bun
desland (ohne „Hamburger
Modell“) wieder der komplette
GKV-Beitrag allein gezahlt wer
den. Weitere Nachteile drohten
im Ruhestand und im Bereich
der Pflegeversicherung.
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BDZ
Gewerkschaftstag in Berlin
Unter demMotto „Seit 70 Jahren die Zukunft im Fokus“ richtete
der BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft vom 29. bis 31. Ja
nuar 2019 seinen 31. Gewerkschaftstag in Berlin aus, an dem bis
zu 700 Delegierte und Gäste teilnahmen. Neben der Weichenstel
lung für die gewerkschaftspolitische Arbeit in den kommenden
fünf Jahren berieten und entschieden die Delegierten im Rahmen
der Arbeitstagung über zahlreiche Anträge an den Gewerkschafts
tag und verabschiedeten zukunftsorientierte Satzungsänderungen
mit Auswirkungen auf die Organisationsstruktur des BDZ. Bei den
Wahlen zur BDZ-Bundesleitung wurde Dieter Dewes in seinem
Amt als Bundesvorsitzender ebenso bestätigt wie die stellver
tretenden Bundesvorsitzenden Christian Beisch (Bezirksverband
Nord), Thomas Liebel (Bezirksverband Nürnberg) und Adelheid
Tegeler (Bezirksverband Westfalen). Neu in die Bundesleitung ge
wählt wurden Michael May (Bezirksverband Köln) als stellvertre
tender Bundesvorsitzender) und Peter Link (Bezirksverband BMF)
als Vorsitzender des Ständigen Ausschusses Senioren.
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Wolfgang Ladebeck, Vorsitzender
des dbb sachsen-anhalt
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Ralf Roggenbuck, Vorsitzender
des dbb brandenburg
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Die neue BDZ-Bundesleitung (von links): Michael May, Adelheid Tegeler,
Dieter Dewes (Bundesvorsitzender), Christian Beisch, Peter Link und
Thomas Liebel
© Marco Urban
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dbb
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dbb magazin | März 2019