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    dbb Tarifchef Volker Geyer bei der Pressekonferenz mit dem hessischen Innenminister Roman Poseck und Christine Behle, stellvertretende Vorsitzende von ver.di
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    dbb Tarifchef Volker Geyer (r) mit dem hessischen Innenminister Roman Poseck (l)
  • dbb und verdi bei den Verhandlungen mit dem Land Hessen
  • Die Tarifkommission des dbb für die verhandlungen in Hessen
  • Die Tarifkommission des dbb stimmt einstimmig dem Einigungspapier zu.

Einkommensrunde mit dem Land Hessen

Tarifeinigung: Hessen zieht mit anderen Bundesländern gleich

Einkommensplus für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst in Hessen: Der dbb hat sich nach drei Verhandlungsrunden mit dem Land auf ein gutes Ergebnis geeinigt.

Einkommensrunde 2023 TVL

„Es war ein zähes Ringen, doch schlussendlich konnten wir den Arbeitgeber überzeugen, den öffentlichen Dienst in ganz Hessen aufzuwerten und dadurch dessen Attraktivität dauerhaft zu sichern“, fasste dbb Tarifchef und Verhandlungsführer Volker Geyer am 15. März 2024 in Bad Homburg die Verhandlungen zusammen. „Wir haben ein Ergebnis erzielt, mit dem die Beschäftigten spürbar mehr im Geldbeutel haben. Damit dieser Mehrwert nicht gleich von der Inflation wieder aufgefressen wird, konnten wir zudem einen kräftigen Inflationsausgleich aushandeln.“

„Der Tarifvertrag Hessen (TV-H) bleibt eine harte Währung“, betonte Geyer. „Neben den spürbaren linearen Erhöhungen, die für die Beschäftigten in diesen schweren Zeiten essentiell sind, bin ich vor allem sehr zufrieden damit, dass wir das Land davon überzeugen konnten, die Entgeltordnung anzupacken und noch zeitnah den Gesprächen dazu zu beginnen. Das ist eine gute Nachricht und schafft Perspektive.“ In der Entgeltordnung ist festgeschrieben, nach welchen Merkmalen Beschäftigte in der Entgelttabelle eingruppiert werden.

Die wesentlichen Eckpunkte der Einigung:

  • Ein steuer- und sozialabgabenfreier Inflationsausgleich in Höhe von 3.000 Euro (dreistufige Auszahlung: spätestens Mai 2024, Juli 2024 und November 2024)
  • Ab dem 1. Februar 2025 Erhöhung der Tabellenentgelte um 200 Euro (Sockelbetrag)
  • Ab dem 1. August 2025 Erhöhung der Tabellenentgelte um 5,5 Prozent (Anpassung des Erhöhungsbetrags auf 340 Euro, wo dieser Wert nicht erreicht wird)
  • Ausbildungs- und Praktikantenentgelte: Erhöhung ab 1. Februar 2025 um 100 Euro und ab 1. August 2025 um 50 Euro
  • Jahressonderzahlung: Bis Entgeltgruppe 8 erhöht auf 90 Prozent, ab Entgeltgruppe 9a erhöht auf 60 Prozent
  • Zeitgleiche und systemkonforme Übertragung der Einkommensverbesserungen auf Beamtinnen und Beamte sowie auf Versorgungsempfängerinnen und -empfänger
  • Vertragslaufzeit: 24 Monate bis 31. Januar 2026

Heini Schmitt, Landesvorsitzender des dbb Hessen ergänzte: „Dass Innenminister Poseck die Übertragung auf Besoldung und Versorgung direkt zugesichert hat, begrüßen wir ausdrücklich. Wir werden das in den kommenden Wochen im Detail ausarbeiten.“ Die Erhöhung der Entgelte für Auszubildende und Praktikanten habe ebenfalls eine große Signalwirkung. „Auch auf diese Weise sichern wir uns die Nachwuchskräfte, die wir im öffentlichen Dienst dringend brauchen.“

 

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mit der TdL (2023) & Hessen (2024)