Nachweisgesetz

Neben der Schriftform des Arbeitsvertrages sind die Dokumentationspflichten des Nachweisgesetzes (NachwG) zu beachten. Danach ist der Arbeitgeber verpflichtet, spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen – sofern sie sich nicht bereits aus dem schriftlichen Arbeitsvertrag ergeben – in eine Niederschrift aufzunehmen.

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