Hintergrund

Vom Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen (TVöD) sind insgesamt über 2,5 Millionen Beschäftigte direkt oder indirekt betroffen: Fast 1,6 Millionen Arbeitnehmende des Bundes und der Kommunen und weiterer Bereiche für die der TVöD direkte Auswirkungen hat, Auszubildende (TVAöD-BBiG und -Pflege), Praktikantinnen und Praktikanten (TVPöD) sowie Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen (TVSöD) und auch knapp 190.000 Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte, Anwärterinnen und Anwärter sowie über 500.000 Versorgungsempfängerinnen und -empfänger beim Bund, auf die der Tarifabschluss übertragen werden soll. Die wirkungsgleiche Übertragung betrifft hier nur den Bundesbereich, da die Kommunalbeamtinnen und -beamten wie auch die Landesbeamtinnen und -beamten nach den jeweiligen Landesgesetzen besoldet werden. Diese orientieren sich in der Regel an den Tarifabschlüssen zum TV-L.

Mittelbar hat die Einkommensrunde auch für weitere Bereiche des öffentlichen Dienstes Relevanz: Neben dem TVöD betrifft sie auch die Tarif-Mitglieder im Bereich der Bundesagentur für Arbeit (TV-BA), die Tarifverträge für die Träger der Deutschen Rentenversicherung, die Tarifverträge für die Träger der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, die Tarifverträge für die Bundesbank, den TV-Fleischuntersuchung und den TV-V sowie den TV-AVH. Außerdem sind die Tarif-Beschäftigten der Nahverkehrs-Tarifverträge (TV-N) in Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Niedersachsen betroffen. Sollten nach der Einkommensrunde einzelne oder alle Tabellenwerte der TVöD-Tabelle oberhalb der Werte der Tabelle des Manteltarifvertrags für die Autobahn GmbH des Bundes (MTV Autobahn) liegen, so gelten die Werte auch für die Beschäftigten der Autobahn GmbH.

Einkommensrunde spezial

Einkommenstabellen

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