Besoldungsstruktur
Gesetzentwurf soll Verbesserungen bringen
Aus Sicht des dbb muss das Besoldungsrecht des
Bundes leistungsfähiger und motivierender aus
gestaltet werden. Das geht aus einer Stellung
nahme hervor, die der dbb im Februar 2019 zum
Entwurf eines Besoldungsstrukturenmodernisie
rungsgesetzes (BesStMG) sowie zum Entwurf ei
ner Verordnung zur Änderung dienstrechtlicher
Verordnungen aus Anlass des BesStMG abgege
ben hat.
Der dbb begrüßt darin, dass
jetzt nach den Vorgaben des
Koalitionsvertrages vom
12. März 2018 Schritte ein
geleitet werden, die den
Dienst beim Bund moderner
und attraktiver machen. Mit
dem Gesetzentwurf des Bun
desministeriums des Innern
werde deutlich, dass der dbb
mit seinen wiederholten War
nungen vor einem Kaputtspa
ren des öffentlichen Dienstes
auch beim Bund richtig liege,
heißt es in der Stellungnahme.
Faktisch stehe die Bundes
republik Deutschland und der
Dienstherr Bund im personel
len Bereich „mit dem Rücken
zur Wand“, wenn er um bes
tens ausgebildeten Nachwuchs
konkurriere. Beim vorhande
nen Personal bestehe bei den
sogenannten MINT-Berufen
die Notwendigkeit, Personal
bindungselemente zu schaf
fen, um eine Abwanderung zu
verhindern. Dies sei vor dem
Hintergrund, dass das Besol
dungsniveau des Bundes im
Vergleich der 17 Besoldungs
rechtskreise in der Bundesre
publik Deutschland durchweg
als „führend“ bezeichnet wer
den könne, ein fataler Zustand.
Darüber hinaus hätten die poli
tisch Verantwortlichen spät
auf die sich seit Jahrzehnten
abzeichnenden Umstände und
Veränderungen reagiert. Dazu
komme, dass viele Instrumen
te, die mit dem vorliegenden
Artikelgesetz geschaffen wer
den sollen, nicht zu sofortigen
Lösungen führten, sondern ne
gative Entwicklungen erst im
Vollzug mittel- und langfristig
auffangen könnten.
Umso wichtiger sei es, dass
jetzt Verbesserungen bewirkt
und langjährige Anliegen des
dbb aufgegriffen würden. Es
gehe darum, unnötigen admi
nistrativen Aufwand zu ver
meiden und praktikable Rege
lungen zu schaffen, etwa bei
der Verstärkung der Prämie bei
Leistungselementen. Generell
richtig sei auch, Leistungsan
reize zu stärken und dafür
neue gesetzliche Grundlagen
zu schaffen, um künftig auch
kurzfristig auf besondere La
gen reagieren zu können.
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Familienzuschlag
Konkret sieht der Gesetzent
wurf, der sich derzeit in der
Abstimmung befindet, unter
anderem Verbesserungen in
den Bereichen Stellenzulagen,
Erschwerniszulagen und Tren
nungsgeld sowie Veränderun
gen im Bereich des Familien
zuschlagsrechts vor: Der dbb
erkennt an, dass mit den Än
derungen beim sogenannten
Kinderzuschlag wesentliche
Verbesserungen eintreten sol
len. Gleiches gilt im Bereich
der sogenannten Konkurrenz
regelungen im Bereich des
sogenannten Verheirateten
zuschlags. Damit nutzt der
Gesetzgeber den ihm vom
Alimentationsprinzip einge
räumten Spielraum bei der
Ausgestaltung dieser Besol
dungselemente.
Die Begrenzung des Familien
zuschlages 1 auf Ehen und
eingetragene Lebenspartner
schaften ist rechtlich nachvoll
ziehbar, führt aber zu einer
Einengung des Anwendungs
bereiches, indem unter ande
rem Verwitwete sowie Allein
erziehende nicht mehr in den
Familienzuschlag der Stufe 1
einbezogen werden sollen.
Dies kann in besonderen Fällen
zu Benachteiligungen führen,
für die es gilt, ausreichende
Übergangs- oder Besitzstands
regelungen zu finden. In diesen
Bereichen fordert der dbb
ebenso wie in der vorgesehe
nen Halbierung des Verheira
tetenzuschlags Nachbesse
rungen – besonders was die
bislang im Gesetzentwurf
enthaltene Übergangsfrist
von zwei Jahren betrifft.
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Fehlende Dynamik
Der dbb begrüßt, dass in eini
gen Bereichen die Stellenzula
gen erheblich angepasst wur
den. Damit wurde jedoch der
Forderung des dbb nicht nach
gekommen, die Stellenzulagen
wieder in die Linearanpassun
gen einzubeziehen, um einer
schleichenden Entwertung
– wie in der Vergangenheit –
dauerhaft entgegenzuwirken.
Die jetzigen Anpassungen sind
ein guter Schritt, gleichen aber
nur die Entwertungen in der
Vergangenheit aus.
Ebenso sind Neuregelungen
zur Ruhegehaltfähigkeit von
berufsprägenden Zulagen ge
boten, um die langjährigen
dienstlichen Belastungen dau
erhaft anzuerkennen und die
Attraktivität des Bundes als
Dienstherr beizubehalten be
ziehungsweise zu stärken.
nachrichten
© CC BY-SA 3.0 / C. Müller
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Das Bundesministerium
des Innern in Berlin
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dbb magazin | März 2019
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