dbb magazin 3/2019 - page 14

Besoldungsstruktur
Gesetzentwurf soll Verbesserungen bringen
Aus Sicht des dbb muss das Besoldungsrecht des
Bundes leistungsfähiger und motivierender aus­
gestaltet werden. Das geht aus einer Stellung­
nahme hervor, die der dbb im Februar 2019 zum
Entwurf eines Besoldungsstrukturenmodernisie­
rungsgesetzes (BesStMG) sowie zum Entwurf ei­
ner Verordnung zur Änderung dienstrechtlicher
Verordnungen aus Anlass des BesStMG abgege­
ben hat.
Der dbb begrüßt darin, dass
jetzt nach den Vorgaben des
Koalitionsvertrages vom
12. März 2018 Schritte ein­
geleitet werden, die den
Dienst beim Bund moderner
und attraktiver machen. Mit
dem Gesetzentwurf des Bun­
desministeriums des Innern
werde deutlich, dass der dbb
mit seinen wiederholten War­
nungen vor einem Kaputtspa­
ren des öffentlichen Dienstes
auch beim Bund richtig liege,
heißt es in der Stellungnahme.
Faktisch stehe die Bundes­
republik Deutschland und der
Dienstherr Bund im personel­
len Bereich „mit dem Rücken
zur Wand“, wenn er um bes­
tens ausgebildeten Nachwuchs
konkurriere. Beim vorhande­
nen Personal bestehe bei den
sogenannten MINT-Berufen
die Notwendigkeit, Personal­
bindungselemente zu schaf­
fen, um eine Abwanderung zu
verhindern. Dies sei vor dem
Hintergrund, dass das Besol­
dungsniveau des Bundes im
Vergleich der 17 Besoldungs­
rechtskreise in der Bundesre­
publik Deutschland durchweg
als „führend“ bezeichnet wer­
den könne, ein fataler Zustand.
Darüber hinaus hätten die poli­
tisch Verantwortlichen spät
auf die sich seit Jahrzehnten
abzeichnenden Umstände und
Veränderungen reagiert. Dazu
komme, dass viele Instrumen­
te, die mit dem vorliegenden
Artikelgesetz geschaffen wer­
den sollen, nicht zu sofortigen
Lösungen führten, sondern ne­
gative Entwicklungen erst im
Vollzug mittel- und langfristig
auffangen könnten.
Umso wichtiger sei es, dass
jetzt Verbesserungen bewirkt
und langjährige Anliegen des
dbb aufgegriffen würden. Es
gehe darum, unnötigen admi­
nistrativen Aufwand zu ver­
meiden und praktikable Rege­
lungen zu schaffen, etwa bei
der Verstärkung der Prämie bei
Leistungselementen. Generell
richtig sei auch, Leistungsan­
reize zu stärken und dafür
neue gesetzliche Grundlagen
zu schaffen, um künftig auch
kurzfristig auf besondere La­
gen reagieren zu können.
<<
Familienzuschlag
Konkret sieht der Gesetzent­
wurf, der sich derzeit in der
Abstimmung befindet, unter
anderem Verbesserungen in
den Bereichen Stellenzulagen,
Erschwerniszulagen und Tren­
nungsgeld sowie Veränderun­
gen im Bereich des Familien­
zuschlagsrechts vor: Der dbb
erkennt an, dass mit den Än­
derungen beim sogenannten
Kinderzuschlag wesentliche
Verbesserungen eintreten sol­
len. Gleiches gilt im Bereich
der sogenannten Konkurrenz­
regelungen im Bereich des
sogenannten Verheirateten­
zuschlags. Damit nutzt der
Gesetzgeber den ihm vom
Alimentationsprinzip einge­
räumten Spielraum bei der
Ausgestaltung dieser Besol­
dungselemente.
Die Begrenzung des Familien­
zuschlages 1 auf Ehen und
eingetragene Lebenspartner­
schaften ist rechtlich nachvoll­
ziehbar, führt aber zu einer
Einengung des Anwendungs­
bereiches, indem unter ande­
rem Verwitwete sowie Allein­
erziehende nicht mehr in den
Familienzuschlag der Stufe 1
einbezogen werden sollen.
Dies kann in besonderen Fällen
zu Benachteiligungen führen,
für die es gilt, ausreichende
Übergangs- oder Besitzstands­
regelungen zu finden. In diesen
Bereichen fordert der dbb
ebenso wie in der vorgesehe­
nen Halbierung des Verheira­
tetenzuschlags Nachbesse­
rungen – besonders was die
bislang im Gesetzentwurf
enthaltene Übergangsfrist
von zwei Jahren betrifft.
<<
Fehlende Dynamik
Der dbb begrüßt, dass in eini­
gen Bereichen die Stellenzula­
gen erheblich angepasst wur­
den. Damit wurde jedoch der
Forderung des dbb nicht nach­
gekommen, die Stellenzulagen
wieder in die Linearanpassun­
gen einzubeziehen, um einer
schleichenden Entwertung
– wie in der Vergangenheit –
dauerhaft entgegenzuwirken.
Die jetzigen Anpassungen sind
ein guter Schritt, gleichen aber
nur die Entwertungen in der
Vergangenheit aus.
Ebenso sind Neuregelungen
zur Ruhegehaltfähigkeit von
berufsprägenden Zulagen ge­
boten, um die langjährigen
dienstlichen Belastungen dau­
erhaft anzuerkennen und die
Attraktivität des Bundes als
Dienstherr beizubehalten be­
ziehungsweise zu stärken.
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© CC BY-SA 3.0 / C. Müller
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Das Bundesministerium
des Innern in Berlin
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