Bund und Kommunen
Bezahlung und Zusatzversorgung
Bezahlung
Die Bezahlung für Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst wird durch Tarifverträge zwischen Gewerkschaften und staatlichen Arbeitgebern geregelt. Die beiden wichtigsten sind der seit Oktober 2005 geltende „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)“ für die Beschäftigten von Bund und Kommunen und der seit November 2006 geltende „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)“ für die Beschäftigten der Bundesländer (außer Hessen, wo wiederum einen eigener Tarifvertrag gilt).
Beschäftigte erhalten ein monatliches Tabellenentgelt. Für dessen Höhe sind zwei Faktoren entscheidend: Erstens die sogenannte Entgeltgruppe, die sich nach der ausgeübten Tätigkeit richtet. Zweitens die Entgeltstufen innerhalb einer Entgeltgruppe, die sich in der Regel an den erbrachten Leistungen und der Betriebszugehörigkeit orientiert.
Dazu können weitere Entgeltbestandteile treten, wie beispielsweise Jahressonderzahlungen oder Erschwerniszulagen (für Arbeiten mit besonderer Gefährdung).
Zusatzversorgung
Die Zusatzversorgung als Betriebsrente des öffentlichen Dienstes ist eines der zentralen Themen, die alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst betreffen, egal ob sie bei Bund, Ländern oder Kommunen beschäftigt sind. Als wichtige Ergänzung zur gesetzlichen Rente trägt sie dazu bei, dass die Kolleginnen und Kollegen im Rentenalter auskömmlich versorgt sind. Entsprechend häufig erreichen uns Anfragen, die das System der Zusatzversorgung und die individuelle Absicherung im Alter betreffen. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum besseren Verständnis der Zusatzversorgung haben wir hier zusammengestellt.
Fragen und Thesen zur Zusatzversorgung
Wie bei allen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen zahlen auch im öffentlichen Dienst sowohl die Tarifbeschäftigten als auch die staatlichen Arbeitgeber anteilig in die gesetzliche Rentenversicherung ein.
Darüber hinaus gibt es mit der Zusatzversorgung ein von anderen Leistungen unabhängiges Betriebsrentensystem (so genanntes Punktemodell) für die Tarifbeschäftigten. Durch die Gutschrift von Versorgungspunkten in jedem Kalenderjahr wird die gesamte Erwerbstätigkeit im öffentlichen Dienst abgebildet. Die spätere Betriebsrente errechnet sich aus der Summe aller Versorgungspunkte, die mithilfe eines Messbetrages in einen monatlichen Zahlbetrag umgerechnet wird.
Die Art der Finanzierung liegt in der Entscheidung der Zusatzversorgungseinrichtungen. Die Mehrzahl dieser Einrichtungen hat das Umlageverfahren zur Finanzierung der bestehenden Anwartschaften fortgeführt. Der Eigenanteil der Beschäftigten an der Finanzierung der Zusatzversorgung beträgt im umlagefinanzierten Abrechnungsverband West der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) 1,41 Prozent des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts an einem Gesamtbetrag von 7,86 Prozent. Im kapitalgedeckten Abrechnungsverband Ost beträgt der Eigenanteil der Beschäftigten an der Finanzierung 2 Prozent des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts an einem Gesamtbetrag von 4 Prozent. Zusätzlich wird von den Arbeitgebern ein Umlagesatz von 1 Prozent erhoben.
Für den Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) wurde im Rahmen der Einkommensrunde 2015 vereinbart, dass zusätzliche Finanzierungsanteile von den Beschäftigten erhoben werden, im Bereich der VBL-West zusätzlich zur Umlage in Höhe von derzeit 1,41 Prozent ab dem 1. Juli 2015 0,2 Prozent, ab dem 1. Juli 2016 0,3 Prozent und ab dem 1. Juli 2017 0,4 Prozent. Der zusätzliche Beitrag wird mit dem Ziel angespart, biometrische Risiken zu finanzieren. Die Anhebung des Arbeitnehmerbeitrags gilt für die Beschäftigten im Bereich VBL-Ost entsprechend, für die der Umlagesatz West maßgeblich ist. Ansonsten wird im Bereich der VBL-Ost der Arbeitnehmerbeitrag zur Kapitaldeckung von derzeit 2 Prozent auf 2,75 Prozent ab dem 1. Juli 2015, 3,5 Prozent ab dem 1. Juli 2016 und 4,25 Prozent ab dem 1. Juli 2017 erhöht. Die Arbeitgeber tragen jeweils einen entsprechenden Finanzierungsanteil im Rahmen des Umlageverfahrens entsprechend dem periodischen Bedarf. Die Redaktionsverhandlungen zur Umsetzung dieser Einigung sind derzeit noch nicht abgeschlossen.