Personalrat und JAV
Mitbestimmung – was ist das?
Warum Mitbestimmung so wichtig ist
Ob Mitbestimmung im öffentlichen Dienst, im Betrieb oder Unternehmen: Die Bedeutung der Mitbestimmung für den sozialen Frieden, das Verantwortungsbewusstsein und die Innovationsbereitschaft der Beschäftigten durch die Qualitätskontrolle der Unternehmensführung, den Schutz der Beschäftigten in Krisenzeiten und die Akzeptanz von Arbeitgeberentscheidungen ist allgemein anerkannt. Die Mitbestimmung stellt daher einen der Grundpfeiler für ökonomische, rechtliche und soziale Stabilität und dementsprechend einen unverzichtbaren Bestandteil der deutschen Wirtschaftsordnung dar.
Aber Mitbestimmung in der Theorie ist wenig wert. Die konkreten Arbeitsbedingungen werden sich nur dann verbessern, wenn sich jemand dafür einsetzt. Die verschiedenen Interessenvertretungen können viel bewirken, ob es um eine gerechte Verteilung von Chancen bei Fortbildung und Karriere geht, um Fragen der Arbeitszeitgestaltung und des Gesundheitsschutzes, um die Vertretung der Interessen der Kolleginnen und Kollegen bei Personalabbau oder Umstrukturierungen oder um die Gestaltung des Digitalisierungsprozesses.
dbb und Mitbestimmung
Personalvertretungsrecht - kurz und bündig
Den Schwerpunkt der Arbeit in betrieblichen Interessenvertretungen engagierter Kolleginnen
und Kollegen unter dem Dach des dbb bilden die Personalvertretungen.
Die Novellierung des BPersVG
Vorschläge des dbb zur Novellierung des BPersVG: Für ein modernes Personalvertretungsrecht
Am 22. April 2021 hat der Bundestag die Novelle des seit 1974 im Wesentlichen unveränderten Bundespersonalvertretungsgesetzes verabschiedet. In all diesen Jahren hat die Welt sich verändert, auch die des Öffentlichen Dienstes. Die Bewältigung der den Personalvertretungen obliegenden Aufgaben ist rechtlich komplexer, tatsächlich schwieriger, inhaltlich umfangreicher und persönlich belastender geworden. Dem muss ein modernes Bundespersonalvertretungsgesetz Rechnung tragen. Dies geschieht mit der am 15. Juni 2021 in Kraft getretenen Novelle nur teilweise. Die Modernisierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes einschließlich der zugehörigen Wahlordnung bleibt daher weiter auf der Agenda.
Vorschläge des dbb zur Novellierung des BPersVG
dbb Auf dem Weg in die Digitalisierung.Mitbestimmen wohin es geht.
dbb Zugangsrecht der Gewerkschaften zu den Beschäftigten digitalisieren!
Erste Stellungnahme des dbb zum Referentenentwurf einer Novellierung des BPersVG
Zweite Stellungnahme des dbb zum Referentenentwurf einer Novellierung des BPersVG
Das Wichtigste zu zentralen Themen der Personalratsarbeit
Mit dem Inkrafttreten der Novelle am 15. Juni 2021 sind viele inhaltliche Änderungen im Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG erfolgt) und haben sich fast alle Paragrafenangaben verändert.
Grundlegende Fragen zum Übergang vom alten auf das neue Recht beantwortet der Flyer Anwendungsfragen der BPersVG-Novelle.
Um Informationen zu inhaltlich unveränderten Vorschriften weiternutzen zu können, finden Sie hier eine vom Bundesministerium des Innern erstellte Synopse der Vorschriften BPersVG alt und BPersVG neu, die Ihnen beim Auffinden der neuen Verortung bzw. Neufassung hilft.
Eine von der Bundesleitung des dbb herausgegebene Informationsbroschüre „Novelle BPersVG 2021“ gibt mit einer Gegenüberstellung des alten und neuen Rechts, der vollständigen amtlichen Begründung sowie umfangreichen Erläuterungen konkrete Hilfestellung zu den geänderten bzw. neuen Vorschriften. Die Broschüre kann über den dbb verlag bezogen werden.
Die sukzessive in der vom dbb verlag herausgegebenen „Zeitschrift für Personalvertretungsrecht“ (ZfPR) veröffentlichten Aufsätze ausgewiesener Experten des Personalvertretungsrechts erschließen die zentralen Themen der Novellierung.
Den Bearbeitungsstand finden Sie bei den aktualisierten Briefen auf dem Deckblatt, im Übrigen am Ende des Briefes.
Personalratswahlen – gestalten und gewinnen