Bund und Kommunen
Rechtsprechung Arbeitnehmende
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Aktuelle Fälle
Duschzeit kann vergütungspflichtige Arbeitszeit sein
Körperreinigungszeiten gehören zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit, wenn sich Arbeitnehmende bei der geschuldeten Arbeitsleistung so sehr verschmutzen, dass ein Anlegen der Privatkleidung, das Verlassen des Betriebs und der Weg nach Hause ohne eine vorherige Reinigung des Körpers im Betrieb nicht zugemutet werden kann (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23. April 2024, Aktenzeichen 5 AZR 212/23).
Überstundenzuschläge für TeilzeitbeschäftigteDer Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in aller Klarheit festgestellt, dass eine tarifvertragliche Regelung, die eine Zahlung von Überstundenzuschlägen an Teilzeitbeschäftigte nur für Arbeitsstunden vorsieht, die über die regelmäßige Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten hinaus geleistet werden, Teilzeitbeschäftigte benachteiligt (EuGH, Urteil vom 29. Juli 2024, Aktenzeichen C-184/22 und 185/22).
Arbeitgeberzuschuss zur EntgeltumwandlungDas Bundesarbeitsgericht (BAG) hat klargestellt, dass auch ältere Tarifverträge, die vor der Einführung der gesetzlichen Regelung zum Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung gemäß § 1a Absatz 1a Betriebsrentengesetz (BetrAVG) abgeschlossen wurden, von dem Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss abweichen können (BAG, Urteil vom 20. August 2024, Aktenzeichen 3 AZR 285/23).
Kündigungsschutz für Menschen mit BehinderungArbeitgebende können bei dauerhafter Berufsunfähigkeit infolge Arbeitsunfalls das Arbeitsverhältnis nicht ohne Weiteres beenden, ohne Beschäftigte an einen geeigneten Arbeitsplatz umzusetzen und angemessene Vorkehrungen zur Weiterbeschäftigung zu treffen (Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 18. Januar 2024, Aktenzeichen C-631/22).
Gewerkschaften haben kein digitales ZutrittsrechtEine Gewerkschaft kann nicht alleine aus der institutionellen Garantie des Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz (GG) ein berechtigtes Interesse ableiten, die Namen aller Mitarbeitenden eines Betriebs zu erfahren, in dem sie vertreten ist. Sie hat keinen Anspruch auf Herausgabe oder Zugang zu den dienstlichen E-Mail-Adressen der Mitarbeitenden, die in einem bestimmten Betrieb arbeiten, auch wenn sie nach bestehenden Betriebsvereinbarungen bis zu 40 Prozent ihrer individuellen Arbeitszeit mobil oder im Homeoffice arbeiten können (Landesarbeitsgericht Nürnberg, Urteil vom 26. September 2023, Aktenzeichen 7 Sa 344/22).
„Kleiner“ Betriebsrat ist auch ein BetriebsratBewerben sich bei einer Betriebsratswahl weniger Arbeitnehmende um einen Betriebsratssitz als Betriebsratsmitglieder zu wählen sind, kann ein „kleinerer“ Betriebsrat errichtet werden (Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 24. April 2024, Aktenzeichen 7 ABR 26/23).
Kündigung des Betriebsrats wegen SchwänzenBleibt der Betriebsratsvorsitzende auf Firmenkosten einer Fortbildung wegen privater Aktivitäten fern, so besteht der Verdacht auf Arbeitszeitbetrug und eine außerordentliche Kündigung ist gerechtfertigt (Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Beschluss vom 28. Februar 2024, Aktenzeichen 13 TaBV 40/23).
Anspruch auf Inflationsausgleichsprämie während der ElternzeitAnspruch auf Inflationsausgleichsprämie während der Elternzeit Tarifbeschäftigten des Bundes und der Kommunen stehen die im TV Inflationsausgleich vereinbarten Inflationsausgleichszahlungen auch in der Elternzeit zu (Arbeitsgericht Essen, Urteil vom 6. April 2024, Aktenzeichen 3 Ca 2231/23).
Verhältnismäßigkeit von „Wellenstreiks“„Wellenstreiks“ sind mit Blick auf die Tarifautonomie noch angemessen und verhältnismäßig (Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 11. März 2024, Aktenzeichen 12 Ga 37/24, sowie Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 12. März 2024, Aktenzeichen 10 GLa 229/24).
Darlegung von Diskriminierungsindizien vor GerichtDie Vermutung, dass der Betriebsrat über die Bewerbung eines Schwerbehinderten nicht informiert wurde, genügt als Diskriminierungsindiz vor Gericht (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14. Juni 2023, Aktenzeichen 8 AZR 136/22).
Urlaub in QuarantäneWer während seines Erholungsurlaubs in Quarantäne musste, kann sich diese Tage nicht anrechnen lassen. Ein Anspruch auf Urlaubserfolg besteht nicht (Europäischer Gerichtshof (EuGH), Urteil vom 14. Dezember 2023, Aktenzeichen C-206/22).
Psychische Erkrankung erstmals als Berufskrankheit anerkanntEine Posttraumatische Belastungsstörung bei Rettungssanitätern kann als Wie-Berufskrankheit gewertet werden, auch wenn sie nicht in der Berufskrankheiten-Verordnung genannt wird. Entscheidend ist ein Kausalzusammenhang zwischen der Entstehung der Erkrankung und der spezifischen beruflichen Tätigkeit, die an sich ein erhöhtes Gefahrenpotential birgt (Bundessozialgericht, Urteil vom 22. Juni 2023, Aktenzeichen B 2 U 11/20 R).