Bund und Kommunen
Rechtsprechung Arbeitnehmende
Die auf den folgenden Seiten aufgeführten Urteile sind nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig zusammengestellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte kann der dbb jedoch keine Gewähr übernehmen.
Aktuelle Fälle
Alarmbereitschaft ist Arbeitszeit
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Nordrhein-Westfalen hat in Anlehnung an das Europarecht entschieden, dass Alarmbereitschaftszeiten bei der Feuerwehr vollumfänglich als Arbeitszeit zu werten sind.
Arbeitsunfähigkeit trotz behauptetem „fröhlichen Bummelns“ und Besuchs einer Gartenparty möglich
Weder der Besuch einer Feierlichkeit noch des innerstädtischen Einkaufsviertels sind geeignet, den Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu erschüttern.
Kündigung wegen Bedrohung gewerkschaftlich engagierter Mitarbeitender rechtmäßig
Die Bedrohung von Gewerkschaftsmitgliedern durch einen Beitrag in einer Facebook-Gruppe kann eine Kündigung rechtfertigen.
Tarifliche Abstandsklausel
Ein Tarifvertrag kann bestimmen, dass Angestellte, deren Vergütung die höchste tarifliche Entgeltgruppe überschreitet, als „außertariflich“ gelten. Ein außertariflicher Angestellter, der sein Gehalt selbst vereinbart, hat keinen Anspruch auf einen festgelegten Mindestabstand zu den Tariflöhnen, wenn es an einer Abstandsklausel im Tarifvertrag fehlt.
Der betriebsverfassungsrechtliche Schulungsanspruch
Eine durch Tarifvertrag errichtete Personalvertretung, für die das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) gilt, kann bei der Entscheidung über die Entsendung ihrer Mitglieder auf eine Schulung auch beurteilen, an was für einem Schulungsformat diese teilnehmen.
Kürzung des Urlaubs für die Elternzeit nur während des Arbeitsverhältnisses
Während der Elternzeit kann Arbeitnehmenden zwar der Urlaub gekürzt werden – dafür bedarf es aber einer Erklärung der Arbeitgebenden. Ist das Arbeitsverhältnis schon beendet, darf nicht mehr gekürzt werden.
Teilnahme der Gesamtschwerbehindertenvertretung
Die Wahrnehmung der Interessen schwerbehinderter Menschen, die in einem Betrieb oder einer Dienststelle tätig sind, in denen keine Schwerbehindertenvertretung gewählt wurde, erfolgt durch die Gesamtschwerbehindertenvertretung (so genanntes erstrecktes Mandat). Dies schließt auch deren Teilnahme an Betriebsversammlungen ein.
Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter bei der tariflichen Altersfreizeit
Bei Vorliegen einer tariflichen Regelung können ältere Beschäftigte ihre Wochenstunden bei vollem Gehalt reduzieren. Dies gilt auch für Teilzeitbeschäftigte, es sei denn, dass sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen.
Duschzeit kann vergütungspflichtige Arbeitszeit sein
Körperreinigungszeiten gehören zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit, wenn sich Arbeitnehmende bei der geschuldeten Arbeitsleistung so sehr verschmutzen, dass ein Anlegen der Privatkleidung, das Verlassen des Betriebs und der Weg nach Hause ohne eine vorherige Reinigung des Körpers im Betrieb nicht zugemutet werden kann (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23. April 2024, Aktenzeichen 5 AZR 212/23).
Überstundenzuschläge für Teilzeitbeschäftigte
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in aller Klarheit festgestellt, dass eine tarifvertragliche Regelung, die eine Zahlung von Überstundenzuschlägen an Teilzeitbeschäftigte nur für Arbeitsstunden vorsieht, die über die regelmäßige Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten hinaus geleistet werden, Teilzeitbeschäftigte benachteiligt (EuGH, Urteil vom 29. Juli 2024, Aktenzeichen C-184/22 und 185/22).
Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat klargestellt, dass auch ältere Tarifverträge, die vor der Einführung der gesetzlichen Regelung zum Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung gemäß § 1a Absatz 1a Betriebsrentengesetz (BetrAVG) abgeschlossen wurden, von dem Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss abweichen können (BAG, Urteil vom 20. August 2024, Aktenzeichen 3 AZR 285/23).
Kündigungsschutz für Menschen mit Behinderung
Arbeitgebende können bei dauerhafter Berufsunfähigkeit infolge Arbeitsunfalls das Arbeitsverhältnis nicht ohne Weiteres beenden, ohne Beschäftigte an einen geeigneten Arbeitsplatz umzusetzen und angemessene Vorkehrungen zur Weiterbeschäftigung zu treffen (Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 18. Januar 2024, Aktenzeichen C-631/22).