Bund und Kommunen
Vergütung für nicht ordnungsgemäß zugewiesene Pause
Arbeitnehmer können Vergütung für die gesamte Schicht verlangen, wenn der Arbeitgeber für die Schicht eine Pause vorgesehen, der Arbeitnehmer jedoch durchgearbeitet hat, weil die Pause nicht ordnungsgemäß zugewiesen ist (LAG Köln Urteil vom 27. November 2013, Aktenzeichen 5 Sa 376/13).
Der Fall
Die Beklagte ist Pflegehelferin und arbeitet in Nachtschichten von 20:45 Uhr bis 7:30 Uhr Im Dienstplan ist pauschal eine Stunde als Pause vorgesehen. In dem Altersheim leben circa 86 Bewohner auf vier Etagen, die nachts von zwei Mitarbeitern betreut werden.
Die Klägerin hat die Auffassung vertreten, die Beklagte schulde ihr eine Vergütung für die gesamte Nachtschicht. Sie hat behauptet, sie sei in der Nachtschicht ohne Pausen eingesetzt worden. Für sie habe die zwingende Vorgabe bestanden, ununterbrochen tätig zu werden. Es sei auch gar nicht möglich, Pause zu machen. Die Möglichkeit, über seine Zeit frei zu verfügen und das Haus zu verlassen, bestehe nicht.
Die Entscheidung
Die Richter gaben der Klägerin weitgehend Recht. Beschäftigte können eine Bezahlung für die gesamte Schicht verlangen, wenn Sie keine Pause machen konnten. Eine Pause liegt nur vor, wenn der Arbeitnehmer frei über seine Zeit verfügen kann und sich auch nicht zur Arbeit bereithalten muss.
Im vorliegenden Fall hat der Arbeitgeber seine Pflicht, eine Ruhepause zu gewähren, nicht ordnungsgemäß erfüllt, wenn er einer Gruppe von Arbeitnehmern überlassen hat, einvernehmlich die Ruhepause zu regeln, die Arbeitnehmer aber eine Regelung, aus der sich für den einzelnen eine im Voraus festliegende Unterbrechung der Arbeitszeit ergibt, nicht getroffen haben oder eine von ihnen getroffene Regelung nicht durchführen. Die Verantwortung für die Pause obliegt dem Arbeitgeber. Er hat im Voraus eine Pausenzeit festzulegen.
Das Fazit
Die Pause ist ein Kernbestandteil des Arbeitsschutzrechts. Sie steht jedem zu und dient der Erholung. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Einhaltung der Pausen zu überwachen. Schafft er keine Möglichkeiten für eine echte Pause oder ist die Lage nicht vorher festgelegt, trifft ihn später auch das Risiko, dass keine Pause genommen wurde. Er muss sich dies zurechnen lassen. Das LAG Köln hat in solch einem Fall entschieden, dass man gar nicht von einer Pause sprechen kann.
Die Folge ist, dass der Arbeitgeber die Zeit, die eigentlich immer für eine Pause abgezogen wird, bezahlen muss. Eine Situation, die in vielen Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen wegen der allgegenwärtigen Unterbesetzung an der Tagesordnung ist.