Bund und Kommunen
Unterlassene Eingruppierung verletzt Mitbestimmungsrechte
Indem die Berliner Schulverwaltung fortdauernd die tarifliche Eingruppierung neuer Lehrkräfte unterlässt, verletzt sie Mitbestimmungsrechte der Personalvertretungen (Verwaltungsgericht Berlin, Beschlüsse vom 11. Januar 2019, Aktenzeichen VG 62 K 5.18 PVL und VG 62 K 6.18 PVL).
Der Fall
Seit 2015 stellt die Berliner Schulverwaltung vermehrt Lehrkräfte ein, darunter auch Quereinsteiger mit anderweitigem beruflichen Hintergrund. Mit der Einstellung hat der Arbeitgeber den jeweiligen Beschäftigten einer Entgeltgruppe und einer Stufe zuzuordnen. Dabei fällt den Personalvertretungen die Aufgabe zu, im Mitbestimmungsverfahren die Rechtmäßigkeit der Zuordnung abschließend zu überprüfen. Die Schulverwaltung unterließ es in zahlreichen Fällen, die Zuordnung abschließend vorzunehmen, obwohl sie sich bereits 2017 durch gerichtliche Vergleiche verpflichtet hatte, den klagenden Personalräten grundsätzlich innerhalb von vier Wochen nach Einstellung die Eingruppierungsvorlage vorzulegen.
Die Entscheidung
Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin hat festgestellt, dass die Mitbestimmungsrechte der klagenden Personalräte von der jeweiligen Dienststellenleitung verletzt wurden. Das Gericht verpflichtete letztere, das Mitbestimmungsverfahren einzuleiten. Mit der Einstellung der betroffenen Beschäftigten gehe eine Verpflichtung zur zeitnahen Eingruppierung einher. Es seien weder objektive noch subjektive Gründe für die eingetretene Verzögerung erkennbar. Die Schwierigkeiten seien bei gehöriger Organisation und vorausschauendem Handeln zu bewältigen. Gegen die Entscheidungen kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
Das Fazit
Die vorliegenden Entscheidungen fallen wenig überraschend aus. Es bleibt zu hoffen, dass nunmehr Bewegung in die schleppenden Zuordnungsverfahren kommt. Denn das Problem ist nicht punktuell. Ähnliche Verfahren anderer Personalräte sind bereits bei den anderen Personalvertretungskammern des VG Berlin anhängig. Und dass die zuständige Personalstelle der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hier auf mehr Verständnis für ihre eigenen, lange bekannten Personalprobleme stößt, ist eher unwahrscheinlich.