Ausbildung im digitalen Zeitalter
Die digitale Transformation des öffentlichen Dienstes wird die Herausforderungen an die Beschäftigten rasant verändern. Prozesse werden effizienter, durch den Einsatz der Informationstechnik entstehen vollkommen neue Arbeitsabläufe. Hierauf müssen die künftigen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes vorbereitet werden. Und zwar heute, auch und gerade weil einige Verwaltungsbereiche den Entwicklungen in der freien Wirtschaft noch hinterherhinken. Ein Grund für dieses Hinterherhinken ist, dass in vielen Behörden und öffentlichen Einrichtungen das erforderliche Knowhow für komplexe Digitalisierungsvorhaben noch fehlt. Die Behörden brauchen zunehmend Fachkräfte, die mit neuen Technologien und Abläufen kompetent umgehen können. Der Mangel an qualifiziertem Personal ist neben dem hohen Investitionsbedarf und den Anforderungen an die IT-Infrastruktur und Datensicherheit das wesentliche Umsetzungshemmnis für eine gelingende digitale Transformation der Verwaltung. Das bedeutet zunächst, dass das vorhandene Personal entsprechend fort- und weitergebildet werden muss. Parallel muss aber auch die Ausbildung angemessen umgestaltet werden, damit die Anwärterinnen und Anwärter sowie die Auszubildenden die nötigen Kompetenzen bereits von Anfang an erwerben.
Die Inhalte und Abläufe der Ausbildung verändern sich, digitale Kompetenzen nehmen weiter an Bedeutung zu. Dazu zählen etwa das Denken in komplexen Zusammenhängen und das Verständnis für die Analyse und Verarbeitung großer Mengen von Prozessdaten. Die Vermittlung dieser zusätzlichen Kompetenzen muss sich in den Vorgaben des Laufbahnrechts und in den Ausbildungsordnungen niederschlagen.
Digitalkompetenzen müssen als Querschnittsaufgabe bereits in allen Ausbildungsregelungen für Anwärterinnen und Anwärter sowie für Auszubildende im öffentlichen Dienst verankert werden. Ebenso wird die methodisch-didaktische Gestaltung der Ausbildung angepasst. Selbstgesteuerte Lernprozesse werden beispielsweise immer wichtiger, bei denen unterstützend auch digitale Medien und Technologien zum Einsatz kommen. Die Potenziale der Digitalisierung können zum Beispiel genutzt werden, um die Beschäftigten situativ bei ihrer Arbeit zu unterstützen und Informationen sowie Support bedarfsbezogen am Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. Dabei können Formate wie Learning-on-the-job und modular aufgebaute Lernangebote eine wichtige Rolle spielen. Eine weitere Strategie ist die Einführung von Lerninseln mit kurzzyklischen und prozessnahen Übungseinheiten. Lern- und Planspiele bilden Arbeitsprozesse modellhaft ab – Lernen und Arbeiten wechseln sich ab und werden verzahnt. Die Auszubildenden lernen so etwa Programmierung, Daten-Management und systemisches Denken.
Über die Vermittlung von Digitalkompetenzen für alle künftigen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes hinaus braucht die Verwaltung auch eigene Spezialistinnen und Spezialisten. Nur das garantiert eine größere Unabhängigkeit von externen Beratungsfirmen, spart Steuergeld und sichert, dass der öffentliche Dienst sich aus der Abhängigkeit von externem Sachverstand lösen kann. Neu entstehende Studiengänge wie Verwaltungsinformatik weisen hier den Weg in die richtige Richtung.
Interessenvertretungen und Arbeitgeber werden in Zukunft folgende Punkte miteinander klären müssen
- Es ist ein einheitlicher „Grund-Kanon“ an digitalen Kompetenzen zu vereinbaren und im Laufbahnrecht/im den Ausbildungsordnungen einheitlich zu verankern. Zugleich ist sicherzustellen, dass dieser angesichts der föderalen Zuständigkeiten im Laufbahnrecht Eingang in alle Ausbildungsvorgänge findet.
- Anwärterinnen und Anwärtern sowie die Auszubildenden ist die Teilnahme an sämtlichen Fort- und Weiterbildungen in Behörde/Verwaltung/Betrieb im Zusammenhang mit digitalen Anwendungen zu ermöglichen.
- Die Hochschulen des öffentlichen Dienstes müssen mit entsprechenden Ressourcen ausgestattet werden, um Studiengänge wie Verwaltungsinformatik ausbauen zu können.
Ansatzpunkte für Betriebs-/Personalrat
- Die Interessenvertretung vor Ort sollte sich dafür einsetzen, dass auch die Anwärterinnen und Anwärter sowie die Auszubildenden an sämtlichen Fort- und Weiterbildungen in Behörde/Verwaltung/Betrieb im Zusammenhang mit digitalen Anwendungen teilnehmen können.