Neubeginn und Grundlagengesetzgebung

1947

Nachdem zahlreiche, von früheren Mitgliedern unternommene Versuche, an die demokratische Tradition des DBB vor 1933 anzuknüpfen und dessen Wiederbegründung zu bewirken, insbesondere am Einspruch der Besatzungsmächte gescheitert waren, gelingt ein erster Durchbruch in Hamburg. Dort erhält eine Beamtengruppe die Genehmigung zur Schaffung einer eigenen gewerkschaftlichen Organisation. Sie wird am 3. Oktober 1947 auf einer öffentlichen Versammlung im "Kaiserhof" in Altona unter dem Namen "Deutsche Beamtengewerkschaft" ins Leben gerufen.

1948

In Kiel konstituiert sich am 17. März 1948 unter ähnlichen Voraussetzungen wie in Hamburg der "Deutsche Beamtenbund – Landesverband Schleswig-Holstein", nachdem sich zuvor bereits einzelne Fachverbände, wie z.B. der Bund Deutscher Zollbeamten (19. Februar 1948) und ihm folgen der Bund Deutscher Steuerbeamten (1949), der Bund der Kommunalbeamten (1949) u.a. an ihre Vorgängerorganisationen von 1933 anknüpfend, wiederbegründet hatten.

Die Vertreter der bereits gegründeten (Hamburg, Schleswig-Holstein) oder ihre Gründung vorbereitenden (Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen) Landesverbände treffen sich am 23./24. April 1948 zum ersten Mal in Minden. Ein zweites Treffen findet am 21. Juni 1948 in Hamburg statt, wo ein Zusammenschluss zu einem zunächst auf die britische Zone beschränkten Verband "Gewerkschaft Deutscher Beamtenbund" in Aussicht genommen wird.

Am 5./6. August 1948 konstituiert sich in der Stadthalle Hannover die Gewerkschaft "Deutscher Beamtenbund – Landesbund Niedersachsen". Die Gründungskundgebung des "Deutschen Beamtenbundes – Landesbund Nordrhein-Westfalen" findet am 14. August 1948 statt.

Am 15./16. September 1948 schließlich kommen die Vertreter der vier Landesverbände wieder in Minden zu einer "Tagung der Gewerkschaft Deutscher Beamtenbund e.V. (in Vorbereitung)" zusammen.

1949

62 Delegierte versammeln sich vom 28. bis 30. Januar 1949 in Köln zum 1. Bundestag der Gewerkschaft Deutscher Beamtenbund und beschließen am 29. Januar 1949 einstimmig den endgültigen Zusammenschluss der vier Landesverbände. Nach der am selben Tag einstimmig angenommenen Satzung werden zum Bundesvorsitzenden Hans Schäfer, zum Stellvertretenden Bundesvorsitzenden Dr. Werner Jüsgen und zum Geschäftsführer Joseph Ertz (geschäftsführender Vorstand) gewählt. Am 10. März 1949 genehmigt die Militärregierung die neugegründete Zonenorganisation des Deutschen Beamtenbundes.

Auf einer am 20./21. Juni 1949 stattfindenden Bundesvorstandssitzung in Königswinter wird der geschäftsführende Vorstand beauftragt, sofort die notwendigen Verhandlungen aufzunehmen, um den DBB auf die Tri-Zone und Berlin auszudehnen. Am 28./29. November 1949 beschließt der Bundesvorstand die Bildung eines Vereinigungsausschusses.

1950

Der Vereinigungsausschuss tritt am 13./14. Februar 1950 zur Beratung der eingereichten Satzungsentwürfe in Bonn zusammen. Mit Mehrheit wird der Name "Deutscher Beamtenbund (Gewerkschaft der Berufsbeamten)" beschlossen.

Ebenfalls in Bonn versammeln sich am 21./22. März 1950 Beamtenvertreter aus allen Bundesländern und aus Berlin zum Vereinigungsdelegiertentag, der am 22. März 1950 einstimmig die Satzung des Deutschen Beamtenbundes annimmt. Nach ihr besteht der geschäftsführende Bundesvorstand (die gewählten Amtsinhaber in Klammern) aus dem Bundesvorsitzenden (Hans Schäfer), dem 1. stellvertretenden (Dr. Werner Jüsgen) und 2. stellvertretenden (Josef Donsberger) Bundesvorsitzenden, dem Schatzmeister (Dr. Siegfried Sadtler) und einem weiteren Mitglied (Egon Vehrling) sowie aus Stellvertretern für die drei zuletzt genannten Ämter (Peter Schumacher, Hans Nienaber, Dr. Eggert).

1951

Der erste Delegiertentag nach der Konstituierung des DBB für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und für Berlin findet am 20./21. April 1951 im Bundeshaus in Bonn statt. Der bisherige Bundesvorsitzende Hans Schäfer und sein Stellvertreter Dr. Werner Jüsgen werden wiedergewählt. Die Wahl der fünf Beisitzer des geschäftsführenden Vorstandes fällt auf Carl Marcus (GDL), Erich Dentler (BDZ), Fritz Böckel (Bayern), Alfred Krause (GDBA), zugleich als Vertreter des Beamtennachwuchses, Carl Haß (Niedersachsen).

1952

Als der DBB am 2./3. Mai 1952 zu seinem nächsten Delegiertentag wieder in Bonn zusammentritt, hat seine Mitgliederzahl die Viertelmillionengrenze überschritten. Bundeskanzler Dr. Konrad Adenauer richtet Worte des Dankes und der Anerkennung an die deutsche Beamtenschaft. Außer durch den Bundeskanzler ist die Bundesregierung durch die Bundesminister Dr. Dr. h.c. Robert Lehr, Fritz Schäffer, Dr.-Ing. Hans Schuberth und Dr.-Ing. Hans-Christoph Seebohm vertreten. Der Delegiertentag nimmt folgende Entschließung an: "Verbessertes, nicht verwässertes Beamtenrecht! Die rechte Besoldung und Versorgung! Reform des Gesetzes zu Art. 131 GG! Fort mit den politischen Fragebogen! Hessisches Beamtenrecht gegen Grundgesetz!

1953

Unter Beteiligung des Bundestagspräsidenten Dr. Hermann Ehlers und von vier Bundesministern wird der dritte Delegiertentag des DBB (29./30. April 1953), unter dem Leitgedanken "Der Beamte als Staatsbürger" stehend, mit einer Kundgebung im Bonner Metropol-Theater eröffnet. Die Delegierten verabschieden am 30. April 1953 das "Grundsatzprogramm des Deutschen Beamtenbundes". Der neu gewählte Bundesvorstand setzt sich zusammen aus Hans Schäfer als Bundesvorsitzendem und Dr. Werner Jüsgen als Stellvertreter sowie aus den Beisitzern Erich Böckel (Bayern), Rudolf Brodhag (Baden-Württemberg), Erich Dentler (BDZ), Theodor Fockele (BDSt), Carl Körber (DPV), Alfred Krause (GDBA), Johannes Ortmann (Bundes-Komba), Walter Schmidt (Niedersachsen) und Werner Schneider (Rheinland-Pfalz).

1954

Unter dem Leitgedanken "Beamtenpolitik ist Staatspolitik" steht der am 26. Mai 1954 im "Bonner Bürgerverein" stattfindende vierte Delegiertentag (durch Satzungsbeschluß vom 30. April 1953 in "Bundesvertretertag" umbenannt), dem Bundesminister Dr. Robert Tillmanns die Grüße der Bundesregierung überbringt. Die Delegierten verabschieden zehn Entschließungen:

  1. zum Beamtenrechtsrahmengesetz,
  2. zum Personalvertretungsgesetz,
  3. zur Förderung des Studiums an den Verwaltungsakademien,
  4. zur Rechtsstellung der kriegsgefangenen Beamten,
  5. zur Nachwuchsfrage,
  6. zum Bundesgesetz zu Art. 131 GG,
  7. zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts (BWGöD und Bundesentschädigungsgesetz),
  8. zur Besoldung und Versorgung,
  9. zur Steuerreform und
  10. zur Neuordnung des Verkehrs.

1955

Der vom 16. bis 18. Mai 1955 in den Räumen der Kölner Industrie- und Handelskammer tagende fünfte Bundesvertretertag gibt dem DBB eine neue Führung. Er wählt zum neuen Bundesvorsitzenden Angelo Kramel MdB, den Vorsitzenden des Bundes Bayerischer Beamtenverbände, und zu dessen gleichberechtigten Stellvertretern Alfred Krause (GDBA) und Werner Schneider, den Vorsitzenden des Landesbundes Rheinland-Pfalz. Hans Schäfer und Dr. Werner Jüsgen, die auf ihre Wiederwahl verzichten, werden einstimmig zu Ehrenmitgliedern des DBB gewählt.

1956

Die Mitgliederzahl hat inzwischen die Halbmillionengrenze überschritten, als der DBB am 18./19. Mai 1956 in der Stadthalle Bad Godesberg mit 263 stimmberechtigten Delegierten seinen sechsten Bundesvertretertag abhält. Er steht unter dem Motto "Moderne Verwaltung – bewährte Beamte". Der bayerische Staatsminister a.D. Dr. Rudolf Zorn hält den Festvortrag über "Verwaltungsvereinfachung und Beamtenschaft". Als Vertreter der Bundesregierung sind Vizekanzler Dr. h.c. Franz Blücher und Bundesinnenminister Dr. Gerhard Schröder erschienen.

1957

Im Mittelpunkt der Eröffnungsveranstaltung des siebenten Bundesvertretertages (15./16. März 1957), der unter dem Leitgedanken "Gesundes Beamtentum – gefestigte Demokratie" in der Stadthalle Bad Godesberg stattfindet, steht der Festvortrag des Hamburger Staatsrechtlers Professor Dr. Herbert Krüger zum Thema "Das Berufsbeamtentum und das Leistungsprinzip". Die Delegierten der über 500 000 im DBB zusammengeschlossenen Angehörigen des öffentlichen Dienstes beschließen über die Forderungen des DBB zur bevorstehenden Verabschiedung des Bundesbesoldungsgesetzes. Sie verlangen die Anpassung der zurückgebliebenen Beamtenbesoldung an die allgemeine Einkommensentwicklung sowie die Errichtung eines Besoldungsbeirates, der an der laufenden Anpassung der Beamtenbesoldung mitwirken soll. An Stelle des nicht wieder kandidierenden stellvertretenden Bundesvorsitzenden Werner Schneider wird Walther Kühn MdB in die Leitung des DBB gewählt.

zurück

Der dbb

  • dbb Imageflyer
    Interessenvertretung der Beamtinnen, Beamten, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer