Hintergrund
Vom Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen (TVöD) sind insgesamt über 2,5 Millionen Beschäftigte direkt oder indirekt betroffen: Fast 1,6 Millionen Arbeitnehmende des Bundes und der Kommunen und weiterer Bereiche für die der TVöD direkte Auswirkungen hat, Auszubildende (TVAöD-BBiG und -Pflege), Praktikantinnen und Praktikanten (TVPöD) sowie Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen (TVSöD) und auch knapp 190.000 Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte, Anwärterinnen und Anwärter sowie über 500.000 Versorgungsempfängerinnen und -empfänger beim Bund, auf die der Tarifabschluss übertragen werden soll. Die wirkungsgleiche Übertragung betrifft hier nur den Bundesbereich, da die Kommunalbeamtinnen und -beamten wie auch die Landesbeamtinnen und -beamten nach den jeweiligen Landesgesetzen besoldet werden. Diese orientieren sich in der Regel an den Tarifabschlüssen zum TV-L.
Mittelbar hat die Einkommensrunde auch für weitere Bereiche des öffentlichen Dienstes Relevanz: Neben dem TVöD betrifft sie auch die Tarif-Mitglieder im Bereich der Bundesagentur für Arbeit (TV-BA), die Tarifverträge für die Träger der Deutschen Rentenversicherung, die Tarifverträge für die Träger der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, die Tarifverträge für die Bundesbank, den TV-Fleischuntersuchung und den TV-V sowie den TV-AVH. Außerdem sind die Tarif-Beschäftigten der Nahverkehrs-Tarifverträge (TV-N) in Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Niedersachsen betroffen. Sollten nach der Einkommensrunde einzelne oder alle Tabellenwerte der TVöD-Tabelle oberhalb der Werte der Tabelle des Manteltarifvertrags für die Autobahn GmbH des Bundes (MTV Autobahn) liegen, so gelten die Werte auch für die Beschäftigten der Autobahn GmbH.