dbb magazin 6/2024

DBB AKADEMIE Was ist KI? Alle reden über künstliche Intelligenz (KI), manche auch schon mit ihr. Aber wie definiert man KI eigentlich genau? Mittlerweile hat dies die EU in die Hand genommen. Als Vorläufer einer EU-weiten Verordnung wissen wir nun schon einmal: Künstliche Intelligenz ist die Fähigkeit einer Maschine, menschliche Fähigkeiten wie logisches Denken, Lernen, Planen und Kreativität zu imitieren. KI ermöglicht es technischen Systemen, ihre Umwelt wahrzunehmen, mit dem Wahrgenommenen umzugehen und Probleme zu lösen, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen. So richtig erfassen lässt sich das Ausmaß der hierdurch entstehenden Möglichkeiten und auch der potenziellen Gefahren allerdings noch nicht. Eines ist jedoch klar: KI ist da, um zu bleiben. Vielleicht hält sie im öffentlichen Dienst nicht in der Schnelligkeit oder dem Umfang Einzug, der in der Privatwirtschaft zu erwarten ist. Aber die Augen davor zu verschließen, dass diese Technologie nun zur Verfügung steht, hilft nicht weiter. Schon jetzt muss es gar nicht um die Einführung eines neuen Computersystems in der Dienststelle gehen. Durch Updates von bereits genutzter Software werden KI-Anwendungen Stück für Stück eingebracht. Wenn Ihr E-Mail-Programm Ihnen seit Neuestem automatische Antwortalternativen anbietet, nutzen Sie vielleicht jetzt schon KI. Umso wichtiger, sich hiermit zu beschäftigen. Was kann KI? KI-Systeme können sich stetig wiederholende Aufgaben automatisieren, was zu einer erheblichen Effizienzsteigerung führt. Dadurch können Fachkräfte ihre Zeit auf anspruchsvollere Aufgaben konzentrieren. Routineaufgaben können von KI-Systemen übernommen werden. Das trägt dazu bei, den Arbeitsdruck zu verringern und Fachkräften mehr Zeit für kreative und strategische Tätigkeiten zu geben. Die Beschäftigten – beispielsweise in den Jobcentern mit viel Kundenkontakt – würden im Idealfall entlastet. Andererseits: Wenn einfachere Tätigkeiten oder das „normale“ Tagesgeschäft von KI Systemen erledigt werden, darf dies nicht dazu führen, dass nur noch besonders schwierige Fälle übrig bleiben. Menschen sind eben keine Maschinen. KI-Systeme sind in der Lage, komplexe Datenmuster zu erkennen und präzisere Analysen durchzuführen. Das kann zu fundierteren Entscheidungen führen und menschliche Fehler minimieren. Allerdings gilt es hier zu beachten, dass die KI nur mit dem arbeiten kann, was sie gelernt hat. Ihr Agieren hängt von Daten ab, die ihr zur Verfügung stehen. Wenn sich in den Daten eine Benachteiligung manifestiert, wird die KI diese erlernen und wiederholen. Ein Beispiel: Wird die Stelle einer Führungskraft bisher hauptsächlich von Männern besetzt, liegt es an Menschen, das Profiling auf dieser Datenbasis so zu programmieren, dass die KI nicht in Zukunft nach Männern als „Idealbesetzung“ für solche Positionen sucht. KI ist so konstruiert, dass sie sich weiterentwickelt und selbstständig Lösungen erarbeitet, Entscheidungen trifft und die Wege hierhin den aus den erhobenen Daten gewonnenen Erkenntnissen anpasst. Dies kann sie nur auf der Basis von möglichst umfangreichen Informationen. Das führt wiederum zu einer großen Sammlung von Daten, die auch die Tätigkeiten von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes betreffen. Dies gilt es, vonseiten der Personalratsgremien mitzugestalten. Sie haben hier umfassende Beteiligungsrechte. Mittels Dienstvereinbarungen können sie regeln, welche Daten überhaupt erhoben werden, wer hierauf Zugriff haben und was mit diesen geschehen darf – ein nicht zu unterschätzender Schutz- und Kontrollmechanismus! Die Datenschutzbestimmungen und das Künstliche Intelligenz im öffentlichen Dienst – gekommen, um zu bleiben © generiert mit KI 38 SERVICE dbb magazin | Juni 2024

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