Bildungspolitik

Bildung ist ein unveräußerliches Menschenrecht und zugleich eine Herausforderung für jeden Einzelnen, aber auch für Staat und Gesellschaft. Dabei ist Bildung etwas anderes als bloße Wissensakkumulation und auch mehr als Qualifikationserwerb. Breite Allgemeinbildung und Persönlichkeitsbildung sind wichtige Aufgaben des Bildungssystems.

Bildung soll den jungen Menschen dazu befähigen,

  • Wissen zu generieren sowie Haltungen und Einstellungen zu entwickeln, um der Verantwortung für sich sowie für Gesellschaft und Umwelt gerecht zu werden,
  • mit der großen Dynamik im Wandel in allen Lebensbereichen umzugehen,
  • selbsttätig und selbst verantwortet über seine Lebensbeziehungen zu bestimmen,
  • seinen Anspruch auf Mitgestaltung der gemeinsamen kulturellen und gesellschaftlichen Verhältnisse umzusetzen und
  • sich solidarisch aktiv in der Gemeinschaft einzusetzen, insbesondere für diejenigen, denen die Möglichkeiten zur Selbst- und Mitbestimmung nicht in gleicher Weise gegeben sind.

Auftrag des Bildungssystems ist es, allen die Teilhabe an Bildungsangeboten zu ermöglichen, dadurch Bildungsgerechtigkeit zu gewährleisten und in der Verbindung von allgemeiner und beruflicher Bildung auf Beruf und Existenzsicherung vorzubereiten.

Bildung als Staatsaufgabe

Bildung ist eine Partikularinteressen übergreifende Gemeinschaftsaufgabe und liegt in der Gesamtverantwortung des Staates. Aus diesem Grund gehört das Schulwesen, wie in Artikel 7 des Grundgesetzes festgelegt, zu den zentralen Aufgaben des Staates. Deshalb ist es folgerichtig, Lehrkräfte an Schulen und Hochschulen wegen ihrer besonderen Bindung an den Staat zu verbeamten.

Der deutsche Bildungsföderalismus kann seine Stärken nur entfalten, wenn Chancengerechtigkeit, Wettbewerb, Transparenz und Vergleichbarkeit durch freiwillige Koordination und Kooperation besser erreicht werden. Dabei dürfen weder Bund, Länder noch Kommunen aus ihrer Verantwortung entlassen werden.

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