Bund und Kommunen
Change Management
Modernisierungs- und Fortbildungsvereinbarung
Die öffentliche Verwaltung unterliegt zu Beginn des 21. Jh. neuen Herausforderungen. Die demografische Entwicklung einerseits und Fragen zur Nachwuchsgewinnung andererseits werden in den kommenden Jahren die Entwicklung in der öffentlichen Verwaltung im Bund und in den Ländern nachhaltig bestimmen. Damit diese Veränderungsprozesse gelingen, ist es entscheidend, die Beschäftigten im öffentlichen Dienst auf diesem Weg mitzunehmen.
Aus diesem Grund haben sich die Bundesregierung und die gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen von dbb und DGB auf Grundsätze, Ziele und Maßnahmen zur Verwaltungsmodernisierung und insbesondere auf eine Stärkung der Fortbildungs- und Führungskräfteentwicklung in der Bundesverwaltung verständigt. Im Jahr 2007 wurde die sog. Modernisierungs- und Fortbildungsvereinbarung „Für Innovationen, Fortbildung und Führungskräfteentwicklung in der Bundesverwaltung“. Darin werden insbesondere die Verantwortung der Führungskräfte, die Beteiligung der Beschäftigten, moderne Beschäftigungsbedingungen, lebenslanges Lernen sowie eine innovationsfreundliche Verwaltungskultur als Voraussetzung für einen erfolgreichen Veränderungsprozess benannt. Auf der Grundlage dieser Vereinbarung findet ein regelmäßiger Austausch zwischen Bundesregierung und gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen zur Umsetzung der Vereinbarung und zu einzelnen Themen, wie z.B. Fortbildung oder Gesundheitsmanagement in der Bundesverwaltung statt.