Bund und Kommunen
Einkommensentwicklung
Beamte
Nach § 14 BBesG und § 70 BeamtVG des Bundes wird die Besoldung und Versorgung entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und unter Berücksichtigung der mit den Dienstaufgaben verbundenen Verantwortung angepasst. Gleichlautende Regelungen gelten in den Ländern, die seit der Föderalismusreform I, konkret seit September 2006, für sich und ihre Gemeinden die Besoldung und Versorgung regeln.
Nach Übertragung der Gesetzgebungskompetenz auf Bund und Länder treffen diese eigenständigen Regelungen für die Besoldungs- und Versorgungsanpassung, so dass seit dem keine einheitliche und gleichmäßige Entwicklung der Einkommen mehr gegeben ist.
Arbeitnehmer
Übersicht Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst seit 1990 (Stand 03/2021)
Föderalismusreform