Bund und Kommunen
Einstiegslaufbahn
Grundlegendes Ziel des dbb ist es, das bestehende Laufbahnrecht so weiterzuentwickeln, dass die bei Einstieg in das Beamtenverhältnis vorhandene berufliche Qualifikation nicht zu einer dauerhaften Bremse für das berufliche Fortkommen wird. Entsprechend dem Ansatz lebenslanger Fort- und Weiterbildung muss der Weg für Leistungsbereite Beamtinnen und Beamte auch nach oben offen sein. Das bisherige Laufbahngruppenprinzip ist dazu wenn nicht zu überwinden so doch leistungsorientiert fortzuentwickeln. Hier greift das Konzept der Einstiegslaufbahn, das auch in den vom Gewerkschaftstag 2007 verabschiedeten „Eckpunkten einer Dienstrechtsreform“ seinen Niederschlag gefunden hat. Dieses Konzept bringt die individuelle Leistung stärker zur Geltung, setzt das Ziel lebenslanger Qualifikation und Fortbildung systemgerecht um und trägt damit gleichzeitig personalwirtschaftlichen Anforderungen mehr als bisher Rechnung.
Die berufliche Entwicklung orientiert sich dabei vorrangig an der wahrgenommenen Funktion und an der individuellen Leistung, die ihren Niederschlag in einem System von Funktionsebenen, Leistungsstufen und Beförderung findet.
Die Verknüpfung dieser Merkmale eröffnet ein im Vergleich zum heutigen Laufbahngruppenprinzip sehr viel größeres Spektrum an Gestaltungsmöglichkeiten für den Dienstherrn einerseits und an beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten für den Beschäftigten andererseits:
- Alle sich aus dem Laufbahngruppenprinzip ergebenden Sperren werden aufgehoben. Die Vor- und Ausbildung bestimmt den Einstieg; der weitere berufliche Weg ist ausschließlich von der eigenen fachlichen Eignung, Befähigung und Leistung abhängig.
- Innerhalb des übertragenen Arbeitsbereichs, der Funktionsebene, ist ein berufliches Fortkommen im Rahmen der Leistungsstufen möglich. Mit der Einführung dieser Leistungsstufen wird systematisch die Möglichkeit geschaffen, die persönliche Leistung zu honorieren, ohne den Dienstposten wechseln zu müssen.
- Mit der Bereitschaft zu weiterer Qualifikation und der Übernahme zusätzlicher Verantwortung in einer höheren Funktion steht über die Beförderung der Sprung in die nächste Funktionsebene offen. Das Aufrücken setzt einen nachweisbaren Aufgaben- oder Verantwortungszuwachs voraus.
Das Laufbahnrecht gewinnt damit ein deutlich leistungsorientierteres Profil; es erfordert auch von Seiten der Dienstherrn die Bereitschaft, hieraus glaubwürdige berufliche Perspektiven zu entwickeln.