Ernennung

Ernennung ist das Verfahren, durch welches ein Beamtenverhältnis begründet oder wesentlich verändert wird. Die Ernennung umfasst folgende Fälle (§ 10 BBG, § 8 BeamtStG):

  • Begründung eines Beamtenverhältnisses (Einstellung)
  • Umwandlung
  • erste Verleihung eines Amtes
  • Beförderung und Herabsetzung
  • Verleihung eines anderen Amtes mit anderer Amtsbezeichnung beim Wechsel der Laufbahn.

Die Ernennung ist ein mitwirkungsbedürftiger Verwaltungsakt, welcher der Zustimmung des zu Ernennenden bedarf.

Die Ernennung wird erst mit Aushändigung einer Ernennungsurkunde wirksam. Aushändigung bedeutet, die Verschaffung des unmittelbaren Besitzes der Originalurkunde mit Willen der Ernennungsbehörde und des zu Ernennenden.

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