Bund und Kommunen
Geldbuße
Die Geldbuße ist im Disziplinarrecht eine Form der Disziplinarmaßnahme gegen Beamte und Richter. Die Geldbuße kann gemäß § 7 Bundesdisziplinargesetz (BDG) bis zur Höhe der monatlichen Dienst- oder Anwärterbezüge des Beamten auferlegt werden. Hat der Beamte keine Dienst- oder Anwärterbezüge, darf die Geldbuße bis zu dem Betrag von 500 Euro auferlegt werden.