Bund und Kommunen
In-Sich-Beurlaubung
Die In-Sich-Beurlaubung ist ein Sonderfall der Beurlaubung, der sich aus § 22 der Sonderurlaubsverordnung (SUrlV) bzw. aus § 4 Abs. 3 des Gesetzes zum Personalrecht der Beschäftigten der früheren Deutschen Bundespost (PostPersRG) ergibt. Bei der In-Sich-Beurlaubung ruht die Verpflichtung zur Amtsausübung im übertragenen Amt, aber der Beamtenstatus bleibt erhalten. Gleichzeitig geht man ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis ein. Nach dem Wechsel ist man weiterhin beihilfe- und versorgungsberechtigt. Die Versorgung wird jedoch nur aus dem Amt bezahlt, das der Beamte innehatte. Der Beamte ist weiterhin von der Arbeitslosenversicherung befreit. Es handelt sich um ein auf die Bedürfnisse der Postnachfolgeunternehmen zugeschnittenes Instrument des Statuswechsels. Der In-Sich-Beurlaubung muss der Beamte zustimmen.