Kindergeld

Das Kindergeld ist eine familienpolitische Sozialleistung, die unabhängig vom Einkommen gezahlt wird. Der Anspruch ergibt sich für Steuerpflichtige aus dem Einkommensteuergesetz, für Nicht-Steuerpflichtige aus dem Bundeskindergeldgesetz.

Anspruch besteht für

  • Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres;
  • Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sie sich in Ausbildung befinden;
  • und arbeitslose Kinder bis zum 21. Geburtstag,

wenn diese ihren Wohnsitz in Deutschland haben oder sich hier für gewöhnlich aufhalten. Für Kinder, die wegen fehlendem Ausbildungsplatz eine Berufsausbildung nicht beginnen oder fortsetzen können, gelten grundsätzlich die Regelungen für Kinder in Ausbildung.

Das Kindergeld wird an die Person gezahlt, in deren Obhut sich das Kind befindet. Lebt das Kind mit beiden Eltern zusammen, können diese bestimmen, wer von ihnen das Kindergeld erhalten soll. Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt in der Regel durch die Familienkassen bei den Agenturen für Arbeit. Für Angehörige des öffentlichen Dienstes und Empfänger von Versorgungsbezügen wird das Kindergeld von ihrem Dienstherr oder Arbeitgeber festgesetzt und ausgezahlt.

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