Personenbedingte Kündigung

Bei einer personenbedingten Kündigung liegen die Gründe für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses in der Person des Arbeitnehmers. Im Unterschied zur verhaltensbedingten Kündigung trifft ihn jedoch in der Regel kein Verschulden. Ein häufiger Fall der personenbedingten Kündigung ist die Kündigung wegen einer dauerhaften krankheitsbedingten Leistungsminderung. Weitere Gründe können zum Beispiel mangelnde Fähigkeiten, Eignung oder fehlende Fachkenntnisse sein. In Fällen einer personenbedingten Kündigung ist stets zu prüfen, ob der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auf einem anderen freien Arbeitsplatz weiterbeschäftigen kann. Er muss vor einer Kündigung gegebenenfalls vorrangig einen Arbeitsplatz zu schlechteren Bedingungen anbieten.

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