Bund und Kommunen
Regelbeurteilung
Regelbeurteilungen werden in bestimmten periodischen Abschnitten erstellt. Nach § 48 Abs. 1 der Bundeslaufbahnverordnung (BLV) ist eine Bundesbeamtin bzw. ein Bundesbeamter alle drei Jahre zu beurteilen und zwar unabhängig davon, ob eine Personalmaßnahme ansteht oder sich dienstliche Verhältnisse ändern.